Nach den vielen polemischen, teils möglicherweise sogar widerrechtlichen Attacken gegen die PK-Sanierung haben SP-Präsident Martin Rüegg und SVP-Präsident Oskar Kämpfer genug. Darum rauften sie sich für eine gemeinsame Stellungnahme zusammen. Hier der Wortlaut.
Das Ja zum Pensionskassengesetz ist breit abgestützt. Mit Ausnahme der GLP und der FDP stehen alle Parteien – auch SP und SVP! – sowie die grosse Mehrheit des Landrats hinter der finanziellen Sanierung. Diese ist in langen, zähen Verhandlungen erarbeitet worden.
Heraus gekommen ist ein echter Kompromiss, der niemanden wirklich glücklich macht. Alle Beteiligten müssen Haare lassen. Ein weiteres Zuwarten würde jährlich ein zusätzliches Loch in Millionenhöhe in die Kasse reissen. Sachargumente und Vernunft haben zu einer breiten Allianz der Zustimmung geführt.
Das Nein-Sager-Komitee arbeitet mit unwahren Behauptungen und vermutlich strafbaren Methoden. Es hat bisher keine Alternative präsentiert, wie die Kassensanierung günstiger und zufriedenstellender bewerkstelligt werden könnte.
In den Diskussionen werden die Sanierung und die möglichen künftigen Leistungen häufig vermischt. Am 22. September geht es um die Sanierung. Die zunehmende Lebenserwartung und weniger rentable Finanzmärkte haben den Bund dazu gebracht, von den Pensionskassen einen Deckungsgrad von 100 Prozent zu verlangen.
Das Nein-Sager-Komitee arbeitet mit unwahren Behauptungen und vermutlich strafbaren Methoden.
Die BLPK weist momentan mit 80 Prozent einen absolut ungenügenden Deckungsgrad aus. Nicht nur die Steuerzahlenden, auch die Kantons- und Spitalangestellten leisten einen erheblichen Beitrag an die Sanierung: Frühpensionierungen ab 59 Jahren sind nicht mehr möglich. Das Rentenalter wird auf 65 Jahre erhöht. Die Staatsangestellten erhalten keine unrealistischen Leistungsversprechungen (Leistungsprimat) mehr. Sie werden nur noch die eigenen Beiträge (Arbeitnehmer plus Arbeitgeberteile) als Pensionsgrundlage erhalten. Darüber hinaus nehmen sie einen zusätzlichen Lohnabzug in Kauf.
Die künftigen Leistungen sind in einem Dekret geregelt. Sie bewegen sich auf dem Niveau des Kantons Solothurn und weisen somit ein durchschnittliches Niveau auf. Es sind nicht die künftigen Leistungen, welche die Sanierung der BLPK teuer machen, sondern vor allem die Altlasten: Das sind Leistungen, die bereits heute durch das Leistungsprimat versprochen, aber durch das Kapital der BLPK nicht gedeckt sind. Deshalb braucht es jetzt einen Primatwechsel und die vollständige Ausfinanzierung der Kasse.
Mit anderen Worten: Von Luxus kann überhaupt nicht die Rede sein. Vielmehr geht es am 22. September um eine überfällige Anpassung an die Realität, welche sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat. Deshalb empfehlen wir in seltener Einmütigkeit dringend, jetzt zu handeln und dem Pensionskassengesetz zuzustimmen!