Die Regierung ändert die Bemessungsgrundlage des Eigenmietwerts – und verzichtet damit auf 7 Millionen Steuereinnahmen.
Die Regierung kündigte Anfang des Jahres an, alle Immobilien für die Steuerrechnung neu zu bewerten. Ursprünglich sollte der Eigenmietwert der Liegenschaften steigen und die Hauseigentümer mehr Steuern zahlen, wenn sie im eigenen Haus wohnen. Die Neubewertung soll jedoch niedriger ausfallen als geplant, das gab die Regierung am Dienstag in einer Mitteilung bekannt.
Für Hauseigentümer bedeutet das: Sie zahlen weniger als erwartet. Und für den Staatshaushalt heisst es: Statt der angenommenen 14,5 Millionen nimmt der Kanton per 2017 nur 7,7 Millionen mehr ein. Der Grund dafür liegt darin, dass die Regierung die Bemessungsgrundlage für den Eigenmietwert ändert.
Wer seine Eigentumswohnung vermietet, muss die Mieterträge bei der Steuererklärung zu seinem Einkommen dazurechnen. Wer hingegen in den eigenen vier Wänden wohnt, muss keine realen Mieterträge versteuern. Dieser Hauseigentümer muss aber einen fiktiven Ertrag – den Eigenmietwert – zum Einkommen dazurechnen. Der Eigenmietwert ist ein Ausgleich, weil alle Hauseigentümer steuerliche Abzugsmöglichkeiten haben – zum Beispiel für Sanierungskosten.
» Zum Artikel: Was ist der Eigenmietwert?
Entscheidend für die Höhe des Eigenmietwerts ist der geschätzte Wert der Immobilien. In Basel-Stadt wurden die Immobilien zuletzt 2001 für die Steuerrechnung bewertet. Die Liegenschaftspreise stiegen seither markant. Die Regierung kündigte deshalb eine Neubewertung an. Denn laut Bundesgerichtsurteil müssen die Eigenmietwerte eine bestimmte Höhe haben: Sie dürfen nicht unter 60 Prozent des geschätzten Liegenschaftswerts liegen.
Der Hauseigentümerverband (HEV) und bürgerliche Politiker wehrten sich gegen die Neubewertung. Der FDP-Grossrat Christophe Haller sprach von einer «massiven faktischen Steuererhöhung». In einer Interpellation forderte er vom Regierungsrat, auf die vorgesehene Neubewertung zu verzichten oder zumindest die Bemessungsgrundlage für den Eigenmietwert zu senken.
Regierung vollzieht Kehrtwende
Die Regierung lehnte dies im Februar ab. Der Eigenmietwertsatz – die Bemessungsgrundlage für den Eigenmietwert – soll wie bisher 4 Prozent betragen, erklärten die Regierungsmitglieder. Eine Senkung auf 3,5 Prozent «würde zu Eigenmietwerten von im Durchschnitt 63 Prozent» führen, womit es «in zahlreichen Fällen zu Eigenmietwerten von weniger als 60 Prozent der Marktmiete kommen würde».
Denn: Wenn der Durchschnitt bei 63 Prozent liegt, ist anzunehmen, dass viele Eigenmietwerte unter 60 Prozent liegen.
Was die Regierung im Februar ablehnte, beschliesst sie drei Monate später nun doch. Sie senkt den Eigenmietwertsatz von 4 auf 3,5 Prozent. Damit liegt der Durchschnitt der Eigenmietwerte bei den erwähnten 63 Prozent.
«Es ist ein Entgegenkommen»
Denn die Regierung koppelt den Eigenmietwertsatz neu an den Referenzzinssatz. Dieser beträgt heute 1,75 Prozent. Auf diesen Prozentsatz schlägt die Regierung 1,75 Prozent drauf – und voilà ist sie bei 3,5 Prozent. Wenn der Referenzzinssatz künftig steigt oder sinkt, ändert sich mit ihm also auch der Eigenmietwertsatz.
Die Finanzdirektorin Eva Herzog findet die neue Systematik mit dem Referenzzinssatz eine gute Lösung. Aktuell habe sie zur Folge, dass die Steuerbelastung für bestimmte Hauseigentümer damit nicht so markant steigt, wie ursprünglich gedacht. «Es ist sicher ein Entgegenkommen gegenüber jenen, die sehr stark belastet worden wären.»
Regierung greift notfalls ein
Mit dem neuen System sei jedoch nicht gesichert, dass alle Eigenmietwerte über 60 Prozent der Marktmieten liegen. Herzog ist sich bewusst, dass dies dem Bundesgerichtsurteil widerspricht. Sie rechnet jedoch nicht damit, dass rechtliche Schritte gegen die zu tiefen Eigenmietwerte eingeleitet würden.
Auf die Frage, ob Herzog den Hauseigentümern auch entgegenkommen würde, wenn der Kanton im vergangenen Jahr ein Defizit eingefahren hätte, reagiert sie ungehalten: «Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.» Die Neubewertung der Liegenschaften sei gesetzlich vorgeschrieben, auch eine Anpassung nach unten müsste umgesetzt werden. Die Regierung würde in den nächsten Jahren beobachten, wie sich die Eigenmietwerte entwickelten und falls nötig den Eigenmietwertsatz anpassen.