Riehener SVP misstraut dem Schulwegsicherheitsplan des Kantons

Die SVP Riehen misstraut der Deklaration sicherer Schulwege des Kantons Basel-Stadt. In einer Interpellation an den Gemeinderat regt Einwohnerrat Christian Heim an, «offensichtlich falsche Bewertungen» zu korrigieren.

Die Riehener SVP zieht die deklarierte Sicherheit der Kreuzung Schützengasse/Spitalweg in Zweifel.

(Bild: Google Earth)

Die SVP Riehen misstraut der Deklaration sicherer Schulwege des Kantons Basel-Stadt. In einer Interpellation an den Gemeinderat regt Einwohnerrat Christian Heim an, «offensichtlich falsche Bewertungen» zu korrigieren.

Christian Heim, SVP-Einwohnerrat von Riehen, versteht – wenn auch nicht gerade die Welt – so aber zumindest den Kanton nicht mehr. «Wie kann beispielsweise begründet werden, dass bei der Kreuzung Schützengasse/Spitalweg/Gänsehaldenweg auch der Strassenübergang als geeignet bezeichnet wird, welcher über keinen Fussgängerstreifen verfügt?»

Heim bezieht sich auf den digitalen Schulwegplan, den der Kanton Basel-Stadt in zweijähriger Arbeit erstellt hat. Auf dem Plan werden 3800 Strassenübergänge nach Sicherheitskriterien beurteilt. Farbmarkierungen weisen diese Übergänge mit «geeignet», «höhere Anforderung», «anspruchsvoll» und «nicht empfohlen» aus.



Vom Kantons «geeignet» und damit sicherer Schulweg eingestuft: die Kreuzung Schützengasse/Spitalweg und Gänsehaltenweg.

Vom Kantons als «geeignet» und damit als sicherer Schulweg eingestuft: die Kreuzung Schützengasse/Spitalweg und Gänsehaldenweg. (Bild: GeoViewer Basel-Stadt)

Fehlender Fussgängerstreifen

Der Interpellant stellt das Angebot des Kantons grundsätzlich infrage: Anstatt auf Gefahrenstellen hinzuweisen, wäre es seiner Ansicht nach «eher die Aufgabe des Staates (…), dafür zu sorgen, dass bestehende Gefahrenstellen beseitigt und damit Schulwege sicherer werden». Und genau in diese Richtung zielt denn auch sein konkretes Anliegen: «Welche Massnahmen plant der Gemeinderat, um die bestehenden Gefahrenstellen auf dem Gemeindegebiet zu beseitigen?» 

Nun befindet sich die besagte Kreuzung in einer Tempo-30-Zone. Und in solchen verkehrsberuhigten Zonen dürfen Fussgängerstreifen nur in Ausnahmefällen aufgemalt werden. Der Grund: Das Queren der Strasse soll überall möglich sein und die Fussgänger sollen nur ausnahmsweise verpflichtet werden, einen Fussgängerstreifen zu benützen.

Pikantes Detail hierzu: Als in Riehen vor Jahren über die Einführung von Tempo-30-Zonen diskutiert wurde, hatte sich die SVP stark gegen diese verkehrsberuhigenden Massnahmen zur Wehr gesetzt.

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