Der Nationalrat hält an seinem Entscheid fest: Christoph Blocher soll nicht von der Zürcher Staatsanwaltschaft belangt werden, obwohl er in der Affäre Hildebrand daran beteiligt war, dass Bankdokumente an die «Weltwoche» gelangten. Die Immunitätskommission reicht derweil ihrerseits Strafanzeige ein.
SVP-Nationalrat Christoph Blocher wird den Entscheid des Nationalrats mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Die Immunitätskommission stellt sich weiterhin quer, so dass die Zürcher Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Blocher wegen Verletzung des Bankgeheimnisses nicht ausweiten darf. Mit 5 zu 4 Stimmen hält sie daran fest, dass Blocher den Schutz dafür geniesst, geklaute Bankdaten des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand an die «Weltwoche» weitergereicht zu haben.
Blocher soll laut Vorwürfen der Staatsanwaltschaft am 27. Dezember 2011 an einem geheimen Treffen den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei zum Gang ans Rechtsblatt angestiftet haben. Die Dokumente wurden schliesslich Anfang 2012 in der Weltwoche abgedruckt.
Die Nationalratskommission hatte bereits zuvor so entschieden, musste die Frage nach der Aufhebung der Immunität aber nochmals prüfen, weil die Schwesterkommission des Ständerats zu einer anderen Beurteilung gekommen war. Sie sah keinen Zusammenhang zwischen der Funktion Blochers als Nationalrat und seiner Anstiftung zum Geheimnisverrat. Die beiden Räte sind sich damit einzig darin einig, dass Blochers konspirative Aktivitäten vom 3. Dezember 2011 nicht vor Strafverfolgung geschützt sind. Blocher soll an diesem Tag – zwei Tage vor seiner Vereidigung – die gestohlenen Kontoinformationen gesichtet haben.
Vielsagend nichtssagend
Heinz Brand, der Präsident der nationalrätlichen Immunitätskommission sprach von einem «sehr restriktiven Umgang» des Ständerats in der Anwendung der parlamentarischen Immunität – seine Kommission pflege ein anderes Verständnis des Begriffs. Der SVP-Nationalrat blieb dann aber beredt sprachlos, als er gefragt wurde, was es mit Blochers Mandat als Nationalrat zu tun habe, dass er die Informationen an die Presse weiterreichen liess – statt an die für solche Fälle zuständige Geschäftsprüfungskommission zu gelangen.
Ob Blochers Immunität für den 27. Dezember gilt, muss nun wieder der Ständerat beurteilen. Hält er an seinem Entschluss fest, gilt dieser endgültig. Dann darf die Zürcher Staatsanwaltschaft ihr Verfahren ausdehnen.
Die Nationalratskommission beschäftigt sich derweil auch mit dem lockeren Umgang mit vertraulichen Informationen in den eigenen Reihen. Nach ihrer ersten Sitzung Ende April war die Stellungnahme Blochers, der von den Parlamentariern angehört worden war, in den Medien gelandet. Die Kommission hat Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.