Die erste offizielle Stimmrechtsbeschwerde gegen die RTVG-Abstimmung vom Sonntag liegt nun im Kanton Baselland vor. Die Beschwerde traf heute Dienstag ein. Noch muss die Regierung über das weitere Vorgehen entscheiden.
Jetzt liegt im Baselbiet seit heute Dienstag doch eine Stimmrechtsbeschwerde gegen das Resultat der RTVG-Abstimmung vor, wie Landschreiber Peter Vetter gegenüber der TagesWoche sagt. Damit rückt eine Nachzählung auf kantonaler Ebene in greifbare Nähe. Damit die Stimmen im Kanton nachgezählt werden, braucht es einen Entscheid der Regierung. Dieser Entscheid steht laut Landeskanzlei aber noch aus.
Der Landkanton hatte mit 54,23 Prozent Nein-Stimmen die Vorlage verhältnismässig deutlich abgelehnt. Über das weitere Vorgehen könne die Landeskanzlei noch nichts sagen; diverse Rechtsfragen befänden sich in Abklärung, so Vetter.
Das Baselbiet ist der erste Kanton mit einer offiziellen Beschwerde gegen das Resultat der Abstimmung über die RTVG-Revision. Eingereicht habe sie eine Privatperson, heisst es. Da die Regierung erst noch darüber befinden muss, ist eine Neuauszählung zwar eine mögliche Option, aber sicher ist noch nichts.
Gewerbeverband sah von Beschwerde ab
Seit Sonntag geistert der Begriff Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit der äusserst knappen RTVG-Abstimmung durch die Medien. Die Gesetzesrevision zum neuen Medienabgaben-Gesetz wurde mit nur 50,08 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Wegen des knappen Resultats wurde eine Nachzählung debattiert. Der Schweizerische Gewerbeverband als grösster Gegner der Vorlage sah allerdings von der Möglichkeit ab. Der Verband akzeptiere den Volksentscheid, sagte Direktor Hans-Ulrich Bigler noch am Sonntag.
Erst gestern Montag wurde berichtet, dass die St. Galler Gemeinde Kaltbrunn ihr Abstimmungsresultat korrigieren musste. Die Gemeinde hatte bei der Auszählung die Ja- mit den Nein-Stimmen vertauscht. Insgesamt veränderte sich durch die Korrektur aus St. Gallen am Ja-Entscheid nichts.