Winzig kleine Nanoteilchen im Dieselabgas sind hochgefährlich. Das sieht auch der Bundesrat. Mehr dagegen unternehmen will er jedoch nicht. Und sein «Abgastest» wird definitiv zur Lachnummer.
«Ultrafeinste Partikel (UFP)» oder «Nanoteilchen»: Unter diesen Titeln wird der Nationalrat in der letzten Sessionswoche gleich zwei Motionen des Zürcher Grünen Daniel Vischer behandeln. Mit dem einen Vorstoss verlangt Vischer, der Bundesrat solle auch für solche UFP Immissions-Grenzwerte erarbeiten lassen und entsprechende Messverfahren beschliessen. Mit dem anderen fordert er verstärkte Massnahmen zur Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern. Konkret: «In erster Priorität» sei «die Nachrüstung der gesamten Nutzfahrzeugflotte mit Partikelfiltern zu veranlassen.»
«Dringender Handlungsbedarf»
Der Motionär erinnert seine Landesregierung daran, dass sie schon 2008 selber festgestellt habe, dass «besonders dringender Handlungsbedarf beim Dieselruss» bestehe, «der krebserregend ist.» Und: Die Weltgesundheitsorganisation WHO habe letztes Jahr den Dieselruss in die strengste Gefahrengruppe 1 eingeteilt, in der sich etwa auch Asbest befinde.
Mit gutem Grund: Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die Kleinstteilchen im Russ durch fast alle Gewebe im menschlichen Körper hindurch diffundieren und allenthalben Krebs verursachen können. Vischer warnt: «Über die Riechnerven können diese Partikel sogar direkt den Weg ins Gehirn finden.»
Bei der momentan geltenden Messung und Festlegung der Grenzwerte fallen die heimtückischen Winzlinge massenmässig jedoch kaum ins Gewicht. Die Motion fordert darum: «Um der Gefahr der feinsten Partikel für die Gesundheit noch besser Rechnung zu tragen, muss nicht nur die Partikelmasse, sondern auch die Partikelanzahl limitiert und kontinuierlich reduziert werden.»
Besonders gefährdet seien die Menschen entlang der Autobahnen, auf denen immer noch ältere Lastwagen ohne modernste Filter verkehrten. Die EU sei auch schon zur Partikelzahl-Messung übergegangen, heisst es in der Motion.
Nutzloser Abgastest, statt griffige Massnahmen
Der Bundesrat weist beide Motionen zurück. Er sei sich «der schädlichen Auswirkungen der übermässigen Feinstaub- und insbesondere auch der Dieselrussbelastung auf Gesundheit und Umwelt» bewusst. Jedoch werde für neue Lastwagen mit der Einführung der neusten Vorschriften nach Euro IV ab 2014 «die Dieselrussproblematik weitgehend gelöst sein». Die aus heutiger Sicht nötigen und möglichen Schritte seien «bereits eingeleitet». Eine konsequente Filter-Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge, die teils noch über zehn Jahre lang herumfahren werden, wolle man nicht – auch «aus Gründen der angespannten wirtschaftlichen Lage».
Dafür müssen diese älteren Fahrzeuge immer noch alle zwei Jahre einen Abgastest machen. Diese Massnahme war von Anfang an umstritten und wurde mitunter als «Arbeitsbeschaffung für Automechaniker» kritisiert. Immerhin: Seit Anfang dieses Jahres unterliegen all jene Autos nicht mehr der Testpflicht, die über einen Computer mit Abgasüberwachung (OBD) verfügen. Das sind etwa zwei Drittel.
Alle anderen müssen weiterhin zum Test anrollen – selbst wenn ihr Einspritzmotor keinen Vergaser hat, an dem man das Gemisch oder die Leerlaufdrehzahl einstellen könnte. Der Test sei dennoch wichtig, versichern die zuständigen Behörden. Dass hingegen ein Auto je wegen nicht bestandenem Abgastest aus dem Verkehr gezogen worden wäre, das kann niemand bestätigen. Und die gefährlichen Kleinstteilchen kann der Testapparat sowieso nicht orten und messen.