Die Atomkraftwerke würden zu wenig gut überprüft. Und im Falle eines grösseren Unfalles würde die Katastrophenhilfe im Dreiländereck versagen: Das ist das beunruhigende Fazit, das der Oberrheinrat an seiner Plenarversammlung in Liestal zog.
Die atomare Gefahr im Dreiland und die Katastrophenhilfe über die Landesgrenze hinweg: Darüber sprachen die Vertreter aus der Region Basel, aus dem Elsass und aus Baden-Württemberg, an ihrer Versammlung vom Freitag. Sehr deutlich wurde dabei Ratspräsident Helmut Hersberger. «Im Ernstfall würden wir alt aussehen», sagte der Basler FDP-Grossrat.
Das Hauptproblem ist das Fehlen einer einheitlichen Führung und einer gemeinsamen Organisationsstruktur.
Hinzu kommen die unterschiedliche Sprachen und die unterschiedlichen Mentalitäten: Sie würden die Kommunikation im Ernstfall endgültig scheitern lassen, befürchtet Hersberger.
Darum fordert er, und mit ihm der ganze Oberrheinrat, die Regierungen in den beiden Basel, im Elsass und in Baden-Württemberg auf, eine «zentrale Führungsverantwortung und eine konsequent trinationale Organisation des Katastrophenschutzes» aufzubauen, wie es im offiziellen Wortlaut heisst.
Elsässer verteidigen «Fessenheim»
Und das ist nicht alles, was die Politiker aus den drei Ländern fordern. Ebenso unzufrieden sind sie mit den Stresstests, denen die AKW überall unterzogen worden sind – je nach Land aber nach unterschiedlichen Kriterien. Nun verlangt der Rat eine bessere Vergleichbarkeit der Resultate, vor allem auch im Hinblick auf einen besseren Katastrophenschutz.
Nicht einig wurden sich die Ratsmitglieder dagegen in einer anderen Frage: Die Schweizer und die Deutschen hätten den Entscheid des Französischen Staatspräsidenten François Hollande, das umstrittene AKW Fessenheim bis 2016 vom Netz zu nehmen, gerne «ausdrücklich begrüsst». Das lehnten die eher atomfreundlichen Elsässer aber ab, weil sie Hollandes Ankündigungen für einen Wahlkampf-Gag und die Schliessung für überstürzt halten.
Nun heisst es in der verabschiedeten Resolution nur noch, dass der Rat den Schliessungs-Entscheid «zur Kenntnis» genommen habe.