Schlappe für Polizeikommandant

Baselland will die Kompetenzen der Polizei neu regeln. Das neue Polizeigesetz kommt vor allem den Wünschen der Gemeinden entgegen. Grosser Verlierer der Variante, die nun in die Vernehmlassung geht, ist Daniel Blumer, Kommandant der Kantonspolizei.

Künftig sollen die Kompetenzen der Baselbieter Kantonspolizei, hier bei einem Einsatz in Waldenburg, begrenzt werden. (Bild: Keystone)

Baselland will die Kompetenzen der Polizei neu regeln. Das neue Polizeigesetz kommt vor allem den Wünschen der Gemeinden entgegen. Grosser Verlierer der Variante, die nun in die Vernehmlassung geht, ist Daniel Blumer, Kommandant der Kantonspolizei.

Als es Allschwils Gemeindepräsident Anton Lauber feierlich zumute wurde und er vom «grossen Kompromiss» schwärmte, der mit dem Entwurf des neuen Baselbieter Polizeigesetzes gelungen sei, schaute Polizeikommandant Daniel Blumer gelangweilt auf die Uhr. Später, als die Kernpunkte der 120 Seiten starken Vorlage vorgestellt waren, rauschte Blumer grusslos ab. 

Der vermeintliche Kompromiss, der die Polizeikompetenzen zwischen Kanton und Gemeinden neu regelt, ist eine Schlappe für Blumer, der stets darauf hingewirkt hatte, dass im ganzen Baselbiet ausschliesslich die Kantonspolizei für Sicherheit und Ordnung sorgen sollte. Die Variante, die von einer Arbeitsgruppe aus Kantons- und Gemeindevertretern ausgearbeit wurde, sieht vor, dass die Gemeinden viele Aufgaben selber übernehmen.

In kleinen Gemeinden soll der Gemeindepräsident für die «Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung» sorgen, mittlere Gemeinden dürfen zusätzlich Parkbussen verteilen und blitzen, grosse Gemeinden, wie Laubers Allschwil, können uniformierte und bewaffnete Polizisten beschäftigen. Die Gemeinden sind auch bei Ruhestörung und Littering zuständig. Den Rest übernimmt die Kantonspolizei. 

Jahrelanges Gerangel

Nötig geworden war diese Aufgabenverteilung, weil das Gerangel um Kompetenzen immer heftiger geführt wurde – und zuweilen bizarre Formen angenommen hatte. So verzichtete die Kantonspolizei etwa vor einem Jahr in Münchenstein darauf, die Gemeindepolizei über einen Einbruch zu informieren. Trotzdem waren es Gemeindepolizisten, die die Diebe fassten, weil sie zufällig vor Ort waren. Konflikte gab es auch um die Frage, wer in den Gemeinden Radarkontrollen durchführen darf. Dass Blumer am Schluss mit seiner Forderung abblitzte, lag aber nicht zuletzt am zunehmenden Spardruck im Kanton. Die jetzige Lösung ist deutlich billiger, wie aus der Verwaltung zu hören ist.

Kontroversen über den Rest des Gesetzesentwurfs werden nicht erwartet. Adrian Baumgartner, Sprecher der Sicherheitsdirektion, nennt die Vorlage die «wasserdichte Variante». Sie orientiert sich vorwiegend an der Praxis in der übrigen Schweiz. Gestopft werden sollen gesetzliche Lücken bei der Videoüberwachung und der verdeckten Ermittlung. Videoüberwachung war im Baselbiet bisher nicht geregelt. Weil 98 Prozent aller Anzeigen im Kanton innert 100 Tagen eingereicht werden, sollen Videos auch solange aufbewahrt werden. 

Auch für die verdeckte Ermittlung, etwa in Chaträumen, wo Pädophile vermutet werden, wird eine gesetzliche Basis geschaffen. Die fehlt seit anfangs Jahr, als die neue Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft trat. Der vorliegende Entwurf soll bis Februar 2012 zwischen Parteien und Verbänden breit diskutiert werden.

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