Die Basler Polizei will das Lokal «Podium» einer Straftat überführen. Innert zwei Monaten fanden bereits zwei Razzien statt. Rechtlich wirft das Vorgehen Fragen auf. Die Betreiber sprechen von Machtmissbrauch und Nötigung.
Im Kleinbasler Nachtlokal «Podium» an der Amerbachstrasse 14 geschehen seit ein paar Monaten bemerkenswerte Dinge. Seit Januar registrieren die Betreiber regelmässige Besuche von verdeckten Ermittlern. Diese würden sich mässig gut getarnt als Clubgänger an den Tresen setzen, Freibier fordern, lautstark ankündigen, die ganze Nacht auf Kosten des Hauses durchzuzechen.
Das Barpersonal sage dann jeweils, das Bier sei selbstredend gratis, man könne aber einen Betrag spenden, der dazu diene, laufende Kosten, vor allem die Miete, zu decken. Die Besucher würden daraufhin kommentarlos ein paar Franken hinlegen, das eine Bier trinken und wieder gehen. Passiert sei das mindestens zehn Mal. An einem Abend hätten die Mitarbeiter gar zwei mutmassliche Ermittler im Lagerraum überrascht.
Zutritt unter ungeklärten Umständen
Sacha Roche vom «Podium» erzählt die Geschichte, und unter anderen Umständen würde er sie vielleicht amüsant finden. Aber Roche ist befremdet und zunehmend verärgert: Mitte Mai folgte auf die Visiten die erste Razzia, vor drei Wochen nun bereits die zweite.
Ein gutes Dutzend uniformierte Polizisten verschaffte sich am 25. Juni unter ungeklärten Umständen spätnachts Zutritt zum Lokal. Die Polizisten befragten die Gäste und DJ’s, schickten dann alle Anwesenden heim. Dazu wurde die Barkasse konfisziert. Das Geld wurde kurz darauf kommentarlos zurückgegeben. Während der Razzia sei weder ein Durchsuchungs- noch ein Beschlagnahmebefehl vorgelegt worden.
Hoffen auf eine Anzeige
Roche wartet bis heute auf eine formelle Anzeige, auf eine Bestätigung, dass ein Strafverfahren gegen ihn im Gang ist. Er hat nun den zuständigen Quartierpolizisten aufgefordert, ihm endlich ein entsprechendes Dokument zuzustellen. Roche will die Anzeige, er will vor Gericht – denn nur so kann er sich rechtlich zur Wehr setzen.
«Die Polizei räumt, beschuldigt, droht, und es wird keine Anzeige erhoben. Weil sie von einem früheren Fall wissen, dass sie im Unrecht sind und vor der Rekurskommission nicht durchkommen. Also wird einfach nur geräumt, ohne weitere Schritte einzuleiten, gegen welche man rekurrieren könnte», sagt Roche, der vor einigen Jahren in einem ähnlich gelagerten Fall Recht zugesprochen erhielt.
Von Freunden für Freunde
Roche und das «Podium» operieren in eigener Wahrnehmung im bewilligungsfreien Raum. Für den Club wird keine Werbung geschaltet, es wird kein Eintritt verlangt, die Getränke kosten grundsätzlich nichts. Geschaffen habe man das «Podium», um für sich und seine Freunde einen Rückzugsort zu haben ausserhalb des kommerziellen Rummels. An den Wochenenden legen oft DJs auf, die Bar hat auch unter der Woche offen.
Miete und Material werden aus Kollekten bezahlt. Wer ein Bier kauft, wird darauf hingewiesen, dass es nichts kostet, aber eine Spende möglich ist. Das ist juristisch betrachtet der entscheidende Punkt: Der Ausschank gegen Entgelt ist bewilligungspflichtig.
Nach der ersten Razzia im Mai haben Roche und Konsorten zudem die Zutrittsregeln weiter verschärft. Reingelassen wird nur, wer auf eine private Nummer anruft. So soll sichergestellt sein, dass nur Bekannte reinkommen, das «Podium» also als private Veranstaltung durchgehen kann.
Verfügung angefochten
Rechtlich liegt gegen das «Podium» bislang einzig eine Verfügung des Gastgewerbeinspektorats vor. Dieses hat erklärt, der Betrieb sei widerrechtlich und müsse eingestellt werden. Die Verfügung wurde angefochten, ein Entscheid steht aus.
Ob jedoch das Gastgewerbeinspektorat überhaupt zuständig ist, ist genau der umstrittene Punkt. Nur wenn feststeht, dass eine Bewilligungspflicht vorliegt, hat die Polizei eine Kontrollfunktion, die es ihr erlaubt, jederzeit das Lokal betreten zu dürfen.
Ansonsten müsste sie einen durch die Staatsanwaltschaft ausgestellten Durchsuchungsbefehl vorlegen. Ohne diesen Schein darf sie gemäss Polizeigesetz das Lokal ohne Einwilligung der Mieter nur «zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr» betreten oder um eine gesuchte Person festzunehmen.
Die Befragungen der Gäste vor Ort sind zudem gerichtlich nicht verwertbar, weil die Kriterien für offizielle Einvernahmen gemäss Strafprozessordnung nicht erfüllt sind.
Polizei schweigt
Die «Podium»-Macher haben nun die Ombudsstelle eingeschaltet. Und sie stellen sich der Kantonspolizei entgegen. Dem zuständigen Quartierpolizisten schreiben sie:
«Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Polizei mit dem aktuellen Vorgehen das Recht des Beschuldigten, sich gegen ungerechtfertigte Staatsgewalt wehren zu können, ganz klar verletzt und ihre rechtliche Stellung somit missbraucht. Sie macht sich dadurch im vorliegenden Fall wiederholt der Nötigung schuldig.»
Die Basler Kantonspolizei bestätigt den Polizeieinsatz am 25. Juni, will sich aber ansonsten mit Verweis auf «ein laufendes Verfahren» nicht äussern.
Läuft also ein Strafverfahren gegen die «Podium»-Betreiber? Eine entsprechende Nachfrage wird mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht beantwortet.