Schuldspruch für Spatz-Verleger

Das Basler Strafgericht verurteilt Spatz-Verleger wegen Urkundenfälschung und ungetreuem Geschäftsgebaren.

Jungverleger Dominique Hiltbrunner (Bild: zVg)

Das Basler Strafgericht verurteilt Spatz-Verleger wegen Urkundenfälschung und ungetreuem Geschäftsgebaren.

Dominique Hiltbrunner (34), der unter anderem die Gratiszeitung «Spatz» verlegt, stand vor dem Basler Strafgericht, weil er sich gemäss Anklage unrechtmässig bereichert haben soll. Die Geschichte geht ein paar Jahre zurück: 2005 stieg Hiltbrunner als Anzeigenverkäufer beim englischsprachigen Business Guide (GTS BG) ein; Geschäftsführer war damals der Verleger Robert Gloor («Regio aktuell»). Wenig später übernahm Hiltbrunner 60 Prozent der GTS-Aktien und löste Gloor als Geschäftsführer ab.

Wie Hiltbrunner vor Gericht sagte, sei das Geschäft erfolgreich gewesen. Irgend etwas muss jedoch schief gelaufen sein, denn das Unternehmen ging 2008 Konkurs – das einstmals gute Einvernehmen zwischen Gloor und Hiltbrunner war schon etwas länger gestört. Nach dem Konkurs eskalierte der Streit: Gloor verklagte Hiltbrunner wegen betrügerischem Konkurs, dieser wiederum warf Gloor vor, ihm eine praktisch bankrotte Firma verkauft zu haben.

Gloor kam mit seiner Klage nicht durch, doch gemäss Staatsanwaltschaft kamen bei den Ermittlungen ein paar andere Dinge zu Tage. Konkret: Bezüge von Hiltbrunner, die die Staatsanwaltschaft als unrechtmässige Bereicherung taxierte. Dabei soll es sich insgesamt um eine Summe von etwas über 400’000 Franken gehandelt haben. Ausserdem stellte sie bei den Auflagezahlen eine Ungereimtheit fest, sowie fiktive Rechnungen aus einem Gegengeschäft. Hiltbrunner bestritt alle Vorwürfe und erklärte die Zahlungen mit dem Verkauf seines Kundenstamms an die Firma, teilweise handle es sich auch um Bonizahlungen an seine Mitarbeiter.

Das Gericht kam zum Schluss, dass einige der Bezüge nicht gerechtfertigt seien – weil es keinen rechtsgültigen Vertrag für den Verkauf des Kundenstamms gebe. Bei anderen Beträgen wiederum seien die Argumente des Angeklagten nicht völlig aus der Luft gegriffen. Dadurch bezifferte das Gericht die Schadenssumme nur noch mit rund 230’000 statt 400’000 Franken und verurteilte den Jungverleger wegen ungetreuem Geschäftsgebahren und Urkundenfälschung zu 210 Tagessätzen à 200 Franken auf zwei Jahre bedingt. Dominique Hiltbrunner will das Urteil anfechten, wie er nach der Gerichtsverhandlung sagte. Es ginge ihm nicht um die Strafe, «sondern um meinen Ruf».

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