Seit heute müssen die Autos einen Bogen um die Innenstadt machen

Seit dem 5. Januar ist das Verkehrskonzept Innenstadt endlich Realität. Basel stösst damit in den Kreis der Städte vor, in denen eine fussgängerfreundliche Kernzone schon seit Jahren Alltag ist.

Die Mittlere Brücke war tatsächlich beinahe frei vom motorisierten Verkehr. (Bild: Dominique Spirgi)

Seit dem 5. Januar ist das Verkehrskonzept Innenstadt endlich Realität. Basel stösst damit in den Kreis der Städte vor, in denen eine fussgängerfreundliche Kernzone schon seit Jahren Alltag ist.

Ob die Basler Innenstadt wirklich schon fussgängerfreundlicher ist, liess sich wenige Stunden nach Inkrafttreten des Verkehrskonzeptes Innenstadt schwer beurteilen. Auffällig autofrei präsentierte sich bei einem Augenschein zur Mittagszeit die Mittlere Brücke, während in der Rheingasse doch noch einige Motorfahrzeuge im Halteverbot ausharrten. 

Aber wirklich revolutionäre Umwälzungen sind es nicht. Basels Kernzone wird mit der Umsetzung der neuen Regelungen des Verkehrskonzeptes Innenstadt zwar fussgängerfreundlicher, aber nicht gänzlich vom Motorfahrzeugverkehr befreit. Die augenmerklichste Veränderung ist die Sperrung der Mittleren Brücke und damit auch der angrenzenden Strassen in der Kleinbasler Altstadt für den motorisierten Durchgangsverkehr.

Das Perimeter des Verkehrskonzeptes zieht sich von der Johanniter- bis zur Wettsteinbrücke und vom Grossbasler Cityring bis zum Messeplatz. Dort gilt nun grundsätzlich Tempo 30. Innerhalb dieses Gebietes wurde neu eine Kernzone definiert, die grundsätzlich vom motorisierten Durchgangsverkehr befreit ist und in der es keine allgemein nutzbaren Auto- und Motorrad-Parkplätze auf öffentlichem Grund mehr gibt.

Kernzone Grossbasel

Die Grenze dieser Kernzone erstreckt sich im Grossbasel vom Totentanz über den Peters- und Leonhardsgraben, den Kohlen- und Steinenberg sowie über den St. Alban-Graben bis zur Wettsteinbrücke. Dazu kommen mit der Steinen- und Aeschenvorstadt zwei zusätzliche Strassen, während die Zufahrt durch die Spiegelgasse zum Storchenparking nach wie vor befahren werden darf.

Kernzone Kleinbasel

Im Kleinbasel erstreckt sich die Kernzone in einem relativ schmalen Band entlang des Rheins von der Kaserne bis zur Riehentorstrasse und vom Rhein bis zur Rebgasse. Miteinbezogen sind der Claraplatz und die Clarastrasse bis zum Messeplatz. Auch hier sind die Zufahrten zu den Parkhäusern an der Webergasse (Clarahof) und an der Rebgasse (Ex-Jelmoli) nach wie vor frei befahrbar.

«Motorfahrzeugfrei» mit vielen Ausnahmen

In der Kernzone werden drei verschiedene Zonen unterschieden: die eigentliche Fussgängerzone, verschiedene Begegnungszonen und die Tram-Achsen. Alle drei Zonen sind «grundsätzlich motorfahrzeugfrei», wie es in der Verordnung heisst.

Der Begriff «grundsätzlich» impliziert, dass Ausnahmen zugelassen sind. Bewilligungsfrei sind der Güterumschlagsverkehr von 5 bis 11 Uhr (Montag bis Samstag), Fahrten der öffentlichen Dienste (Sanität, Feuerwehr, Strassenunterhalt, Post), Taxis für Bestellfahrten oder Zufahrten zu den Standplätzen, die Zufahrt zu den Hotels und Behindertenparkplätzen und Fahrten von Anwohnern sowie Unternehmern mit privaten Abstellplätzen.

Ohne spezielle Bewilligung können Anwohner ohne privaten Abstellplatz die Kernzone an Werktagen von 20 Uhr bis 11 Uhr des Nachfolgetags und an den Sonntagen befahren. Allerdings nur für den Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigen von Personen.

Anwohner und Unternehmer mit Domizilen in den Fussgängerzonen können diese mit einer kostenlosen Kurzberechtigung auch ausserhalb dieser Zeiten befahren. Personen, die in den anderen Zonen wohnhaft sind, sowie Unternehmer, die verderbliche Waren transportieren müssen, erhalten auf Anfrage eine kostenlose Dauerbewilligung für maximal zwölf Monate am Stück.

Fussgängerzone

Die explizit als Fussgängerzonen ausgeschilderten Strassen, Gassen und Plätze beschränken sich mit Ausnahme des Klingentals im Kleinbasel auf die Grossbasler Seite. Dazu gehören die Freie Strasse mit ihren angrenzenden Gassen sowie das Altstadtgebiet vom Barfüsserplatz (mit einer Verlängerung durch die Steinenvorstadt) bis zum Totengässlein.

Diese Strassen und Gassen dürfen während den Güterumschlagszeiten und in den oben genannten Ausnahmefällen nur im Schritttempo befahren werden. Dies gilt auch für Velos, mit denen man nur zu den Güterumschlagszeiten und ebenfalls nur zum Güterumschlag durch die Fussgängerzone fahren darf. Ausnahme ist das Teilstück von der Schneider- über die Sattel-, Glocken- und Hutgasse zum Marktplatz.

Begegnungszonen

Als Begegnungszonen sind die Randgebiete der Kernzone (die Kleinbasler Altstadt, die Achse vom Kunstmuseum über den Münsterplatz bis zum Rheinsprung sowie die Achse Heuberg, Nadelberg und Petersgasse) ausgewiesen. Hier dürfen Velos (und Autos zum Güterumschlag und mit Spezialbewilligungen) mit höchstens Tempo 20 verkehren. Als Velos gelten übrigens nur normale Velos und Elektrovelos, für die kein Nummernschild benötigt wird. Stärkere Elektrovelos sind mit Mofas gleichgesetzt und dürfen Begegnungszonen nur mit abgeschalteten Motoren befahren.

Tram-Achsen

Die dichtbefahrene Tram-Achse durch die Talsohle der Innenstadt dient nach wie vor auch als Durchfahrtsstrecke für Velofahrer (hier muss bei starken Elektrovelos und Mofas der Motor übrigens nicht abgeschaltet werden). Neu darf das Teilstück vom Marktplatz durch die Eisengasse zur Mittleren Brücke in beiden Richtungen befahren werden. Das gilt auch für die Fahrt vom Marktplatz über die Stadthaus- in die Spiegelgasse.

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