Sibel Arslan schafft es nicht in den Bürgerrat

Die 32-jährige Sibel Arslan bleibt auch weiterhin «nur» Grossrätin. Der Bürgergemeinderat hat sie am Dienstagnachmittag nicht in die Exekutive gewählt.

Wurde nicht in den Bürgerrat gewählt: Sibel Arslan (Bild: Roland Schmid/Hans-Jörg Walter)

Die 32-jährige Sibel Arslan bleibt auch weiterhin «nur» Grossrätin. Der Bürgergemeinderat hat sie am Dienstagnachmittag nicht in die Exekutive gewählt.

Eine Überraschung bei der Bürgergemeinde der Stadt Basel bleibt aus. Sibel Arslan vom Grünen Bündnis wurde am Dienstagnachmittag nicht in den Bürgerrat gewählt. Eine Mehrheit des 40-köpfigen Bürgergemeinderats entschied sich gegen Sibel Arslan – und für Stefan Wehrle (CVP). Somit bleibt der siebte Sitz, der seit dem Tod der langjährigen Bürgerrätin und Präsidentin der Einbürgerungskommission Sonja Kaiser-Tosin im Januar vakant ist, weiterhin in CVP-Händen.

Das Grüne Bündnis nominierte die 32-jährige Grossrätin vor einer Woche für den freigewordenen Sitz, da es bisher nicht im Bürgerrat vertreten ist. Eine Wahl der seit 1991 in Basel lebenden Kurdin wäre aussergewöhnlich gewesen, zumal noch nie eine Frau mit Migrationshintergrund im Bürgerrat sass. Vergeblich machte sich Claudius Gelzer von den Grünen für Arslan stark. «Sibel Arslan ist ein Glücksfall für die Stadt. Sie hat es erfolgreich hierher geschafft – trotz Höhen und Tiefen.» Mit einer Wahl Arslans könne der Bürgergemeinderat demonstrieren, dass die Bürgergemeinde für alle offen sei. 

Betreibungen spielen kaum eine Rolle

Arslan erzielte 15 von 36 Stimmen, Wehrle 21. Die Juristin sagte nach der Niederlage: «Es ist schade. Es wäre schön gewesen, wenn es geklappt hätte.» Sehr enttäuscht sei sie aber nicht. «Ich bin realistisch geblieben, weil ich wusste, dass meine Wahlchancen gering sein würden.» Man habe mit der Kandidatur immerhin ein Signal gesetzt.

Auf die Frage, inwiefern der Artikel in der «bz Basel» über ihre elf Betreibungen Einfluss auf die Nicht-Wahl hatte, antwortete Arslan: «Das wird kaum eine Rolle gespielt haben. Die Bürgergemeinderäte entscheiden sachlich und die meisten wissen sehr wohl, dass dieser Artikel keinen guten Eindruck hinterlässt.»

 

 

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