Sozialhilfe-Empfängerin soll eine Viertelmillion an Gemeinde zurückzahlen

Eine ehemalige Sozialhilfeempfängerin aus Münchenstein sorgt aufgrund eines «Kassensturz»-Beitrags für Aufsehen. 

Die alleinerziehende Mutter, im Beitrag Frau C genannt, hatte neun Jahre lang Sozialhilfe beziehen müssen. Fünf Jahre, nachdem sie wieder eine Arbeit gefunden hatte, wurde sie plötzlich von der Gemeinde Münchenstein aufgefordert, eine Rückzahlungs-Vereinbarung zu unterschreiben: 225’000 Franken, zahlbar in Raten à 980 Franken monatlich, 20 Jahre lang.

Geschockt suchte Frau C einen Anwalt auf, der das Vorgehen der Gemeinde als «Schlaumeierei» und die Vereinbarung als «rechtlich unzulässig» kritisiert.

https://www.srf.ch/news/schweiz/sozialhilfe-schock-gemeinde-fordert-von-sozialhilfe-bezuegerin-224-000-franken-zurueck

Die Rückzahlung von Sozialhilfe-Bezügen ist kantonal unterschiedlich geregelt. In Baselland gilt seit 1. Januar 2016 eines der schärfsten Sozialhilfegesetze der Schweiz. Andere Kantone fordern Rückerstattung nur bei Erbschaft oder Lotto-Gewinn, Baselland auch bei Erwerbstätigkeit.

Frau C hatte lange vor dieser Gesetzesverschärfung Sozialhilfe bezogen, wird aber nach neuem Gesetz behandelt. Auch das sorgt für Kritik.

Die Gemeinde selbst bleibt hart. Wie das «Regionaljournal Basel» berichtet, stützen auch Kantonsparlamentarier von links bis rechts die Rückzahlungsforderungen. Einzig die Zahldauer von 20 Jahren findet in Urs Kaufmann (SP) einen Kritiker.

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