Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizeioffizier ein

Die umstrittene Polizeiaktion gegen Kunststudenten auf dem Messeplatz während der letztjährigen Kunstmesse Art bleibt straffrei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den damaligen Einsatzleiter ein.

Juristisch folgenlos: Umstrittene Polizeiaktion gegen eine Kunstperformance während der Art Basel 2014.

(Bild: Hans-Joerg Walter)

Die umstrittene Polizeiaktion gegen Kunststudenten auf dem Messeplatz während der letztjährigen Kunstmesse Art bleibt straffrei. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen den damaligen Einsatzleiter ein.

Ein Jahr lang ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche der Basler Polizei. Nun stellt sie das Strafverfahren ein, wie sie am Mittwoch mitteilte. 

Die Untersuchung folgte auf einen Polizeieinsatz während der Kunstmesse Art Basel 2014, als rund 30 Kunststudenten und Unbeteiligte von den Beamten kontrolliert, abgeführt und auf dem Stützpunkt Waaghof festgehalten worden waren. Die Polizei wollte eine Performance verhindern, die an einen ebenso umstrittenen Polizeieinsatz im Vorjahr erinnern sollte, als Einsatzkräfte eine Party und Protestaktion auf dem Messeplatz gewaltsam beendeten. 

Nichtige Vorwürfe

Das Vorgehen der Basler Polizisten sorgte für eine heftige Kontroverse, insbesondere Polizeikommandant Gerhard Lips und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr (FDP) sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt und unter Missachtung der Verhältnismässigkeit agiert zu haben. Nur gegen zwei der 19 Personen, welche die Kantonspolizei angezeigt hatte, verhängte die Staatsanwaltschaft geringfügige Strafen.

Die Staatsanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt worden ist. Zuletzt konzentrierten sich die Ermittlungen auf den damaligen Einsatzleiter, er wurde des Amtsmissbrauchs sowie der Freiheitsberaubung verdächtigt. 

Rekurs möglich

«Nach eingehender Prüfung und umfangreichen Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der Beschuldigte bei sämtlichen den am Einsatz beteiligten Kräften erteilten Anordnungen rechtmässig gehandelt hatte und sich auf eine gesetzliche Grundlage abstützen konnte», begründet die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Verfahrens.

Am Verfahren beteiligt waren auch 19 Privatkläger. Sie haben nun zehn Tage Zeit, Rekurs einzulegen. Laut Enrique Fontanilles vom Künstlerkollektiv «diezelle», welches hinter der verhinderten Performance stand, werde man nun zusammensitzen und über die weiteren Schritte beraten. Ein Vergleich, der eine Entschädigung oder Entschuldigung beinhaltet hätte und zeitweise diskutiert worden ist, kam nicht zustande.

Heisst das Appellationsgericht einen allfälligen Rekurs gut, würde es gleichwohl zu einem ordentlichen Gerichtsprozess kommen.

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