Daten Sammeln mit dem Schleppnetz? Wir doch nicht! Die Basler Staatsanwaltschaft verstrickt sich in Widersprüche.
Die Basler Staatsanwaltschaft (Stawa) verstrickt sich rund um den Einsatz eines sogenannten Imsi-Catchers im Mai vergangenen Jahres in Widersprüche. Damals gelang es, den Anführer einer Dealerbande festzunehmen, nachdem die Stawa ihn mittels Handyüberwachung lokalisieren konnte. Mit einem Imsi-Catcher können Mobiltelefone lokalisiert, abgehört und sogar manipuliert werden.
Die Technologie ist höchst umstritten und nach Ansicht vieler Experten fehlt die rechtliche Grundlage dafür. Deshalb hat sich ein Kleinbasler Unternehmer bei der Stawa per Brief über den Einsatz in seinem Quartier beschwert. Jetzt hat er eine Antwort erhalten.
Im Brief schreibt die verantwortliche Staatsanwältin Milena Jossen, dass «entgegen der Darstellung in den Medien» im betreffenden Strafverfahren kein Imsi-Catcher eingesetzt worden sei. «Zwar ist eine solche Verwendung auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Zwangsmassnahmengericht am 7. Mai 2015 bewilligt worden, ein effektiver Einsatz ist indes nicht erfolgt.» Die Festnahme des Beschuldigten sei im Rahmen einer ebenfalls bewilligten Telefonüberwachung erfolgt, schreibt Jossen weiter.
Widersprüchliche Anklageschrift
Damit will Jossen die Sorgen des Kleinbasler Unternehmers zerstreuen, dass dessen Daten und Anrufe ebenfalls überwacht worden sind. Denn der Imsi-Catcher funktioniert wie ein Schleppnetz. Damit können nicht gezielt einzelne Handynummern überwacht werden, sondern es werden sämtliche Mobiltelefone in Reichweite abgefangen. «Es sind weder Dritte überwacht, noch Daten von Unbeteiligten aufgezeichnet worden», schreibt die Staatsanwältin.
Diese Aussagen überraschen, widersprechen sie doch der Darstellung in der Anklageschrift zum Fall der Dealerbande. Das Dokument liegt der TagesWoche vor. Dort steht:
«Da X die Schweiz immer wieder verliess und seine illegalen Geschäfte aus dem Ausland fortführte, genehmigte das ZMG am 7. Mai 2015 den Einsatz des GSM-Messsystems (genannt IMSI-Catcher) zur Ermittlung des Standorts der von X damals verwendeten Rufnummer 07xxxxxxxx, woraufhin jener tatsächlich in Basel geortet und am 7. Mai 2015 schliesslich festgenommen werden konnte.»
Der Imsi-Catcher wird in einen direkten Zusammenhang gebracht mit der Festnahme des Bandenchefs. Auch hatte die Stawa während der Recherche mehrfach Gelegenheit, den Einsatz zu kommentieren beziehungsweise zu dementieren. Das ist nicht geschehen, die Stawa lehnte weitergehende Fragen konsequent ab.
Noch mehr Fragen
So auch diesmal. Mit dem Widerspruch konfrontiert, stellt der Stawa-Sprecher Peter Gill zuerst einen Rückruf in Aussicht. Wenig später kommt jedoch per Mail die knappe Nachricht: «Dem Schreiben unserer Staatsanwältin an die von Ihnen erwähnte Person gibt es weder etwas beizufügen noch zu berichtigen.» Die Stawa lässt lieber einen Widerspruch im Raum stehen, als klar zu kommunizieren.
Wurde an diesem Tag im Mai 2015 im Kleinbasel ein Imsi-Catcher eingesetzt oder nicht? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Mit welchem Kollateralschaden?
Nicht nur bleiben viele Fragen zum Einsatz des umstrittenen Imsi-Catchers unbeantwortet, das jüngste Schreiben der Stawa wirft noch weitere Fragen auf. Der Datenschutz-Experte und Anwalt Martin Steiger sagt dazu:
«Die Staatsanwaltschaft schreibt, dass die Ortung des Beschuldigten mittels einer bewilligten Telefonüberwachung gelang. Damit wird eingeräumt, dass der Einsatz des Imsi-Catchers gar nicht notwendig war. Mir stellt sich die Frage, weshalb dieser dann überhaupt bewilligt wurde. Hat sich die Staatsanwaltschaft hier ohne Not und auf Vorrat die Bewilligung geholt für den Einsatz einer umstrittenen Technologie?»
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Wie der Imsi-Catcher funktioniert und weshalb es eine problematische Technologie ist, zeigt dieses kurze Video: