Streit um Herbstmesse-Standorte geht in die nächste Runde

Die Standorte der Basler Herbstmesse sollen entgegen dem Ratschlag der Regierung nun doch nicht gesetzlich verankert werden. Das Komitee der Initiative zum Schutz der Basler Herbstmesse droht mit einer Volksabstimmung.

Bild von der Herbstmesse 2011. (Bild: Jason Rodman/Flickr)

Noch habe er die Hoffnung nicht aufgegeben, den Grossen Rat auf die ursprüngliche Vorlage zurückbringen zu können. Diese sieht die gesetzliche Festschreibung der Messestandorte vor. Falls er damit nicht durchkomme, freue er sich auf eine Volksabstimmung, sagt Oskar Herzig-Jonasch, Präsident des Initiativkomitees.

SVP-Grossrat Oskar Herzig-Jonasch, selbst Schausteller und langjähriger Präsident der Marktfahrer, ist ausser sich. Noch vor wenigen Tagen sah alles so aus, als ob die Forderungen der «Initiative zum Schutz der Basler Herbstmesse» erfüllt würden. Im Kern geht es darum, die Standorte der Herbstmesse im Gesetz zu verankern. Ausnahmen müssten von der Regierung beschlossen werden. «Alles war auf guten Wegen», sagt Herzig. Die Vorlage der Regierung (siehe Rückseite dieses Artikels) habe die Forderungen der Initiative «voll und ganz erfüllt».

Umso erstaunter sei er, dass die Standorte in der Beratung durch die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rats erneut zum Thema wurde. Und damit nicht genug: Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Lukas Engelberger (CVP) kippte die WAK den Passus mit den Standorten aus dem Gesetz und schlägt neu folgende Formulierung vor: «Die Herbstmesse findet in der Basler Innenstadt auf geeigneten öffentlichen Plätzen und Strassen (…) statt.» Aufgezählt werden sollen die konkreten Standorte in der Verordnung.

Fadenscheinige Argumente

Damit bliebe für Herzig alles beim alten. «Die Argumente der Gegner sind fadenscheinig», ereifert sich Herzig. Denn die Notwendigkeit der Flexibilität habe das Initiativkomitee natürlich erkannt. «Wenn die öffentlichen Interessen es erfordern, soll die Regierung beschliessen können, einen Standort zu verlegen», erklärt Herzig. «Mit dem Festschreiben der Standorte in der Verordnung wird diese Entscheidung auf Verwaltungsebene gefällt – und das hatten wir ja bereits bis jetzt.»

Oskar Herzig-Jonasch war 15 Jahre lang Präsident der Schweizer Marktfahrer. Als solcher kam er viel in Europa herum: «Das Münchner Oktoberfest, der Cannstadter Wasen – alle diese Traditionsanlässe sind im Gesetz festgeschrieben, nur die Basler Herbstmesse nicht.»

Der Grossrat und Bürgermeinderat hat die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben. «Ich werde in der Grossratsdebatte versuchen, das Parlament auf die ursprüngliche Vorlage zurückzubringen.» Falls das gelingt, stellt er in Aussicht, die Initiative zurückzuziehen. «Wenn nicht? Dann freuen wir uns auf die Abstimmung!»

«Vorlage zu strikte formuliert»

Für WAK-Präsident Lukas Engelberger (CVP) ist Oskar Herzigs Aufregung nicht ganz nachvollziehbar. «Wir haben den Ratschlag von Grund auf diskutiert, wie wir es immer tun», erklärt der WAK-Präsident, dessen Stichentscheid schliesslich den Ausschlag gab. Die Formulierung im Ratschlag sei einerseits zu strikte formuliert gewesen und habe bei der Suche nach neuen Standorten zu wenig Flexibilität gewährleistet. Andererseits sage die Vorlage zu unpräzise, wie mit Standorten zu verfahren sei, die sich längerfristig als Messestandorte empfehlen.

Im Übrigen sei der Unterschied zwischen dem Ratschlag der Regierung und der Variante der WAK so gross auch wieder nicht. «Ob auf Gesetzes- oder Verordnungsebene: Schlussendlich entscheidet immer der Regierungsrat, an welchen Standorten die Herbstmesse stattfindet», erklärt Engelberger.

Dass die Diskussion im Grossen Rat, die im Februar oder März stattfinden dürfte, engagiert sein wird, glaubt auch Engelberger: «Das wird eine knappe Sache. Die Chancen stehen im Moment wohl bei Fifty-fifty. Und zu diesem Thema hat definitiv jeder im Rat eine Meinung.» Einer allfälligen Volksabstimmung sieht der WAK-Präsident gelassen entgegen: «Die Herbstmesse-Initiative wird ja vom Grossen Rat ausformuliert. Zur Abstimmung kommt allenfalls das, was der Grosse Rat beschliesst – und nicht das, was Herr Herzig stattdessen will.»

Artikelgeschichte

Aktualisierung 23.1.12, 14:00 Uhr: Stellungnahme von Lukas Engelberger

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