Streit um Zweitwohnungen geht weiter

Der Bundesrat hat Leuthards «Zweitwohnungs-Verordnung» nur andiskutiert. Gestritten wird um das Inkrafttreten und um Ausnahme-Schlupflöcher.

Zweitwohnungen mit geschlossenen Fensterläden in Champfer im Oberengadin (Archiv) (Bild: sda)

Der Bundesrat hat Leuthards «Zweitwohnungs-Verordnung» nur andiskutiert. Gestritten wird um das Inkrafttreten und um Ausnahme-Schlupflöcher.

«Verordnung über Zweitwohnung» stand als gewichtigstes Thema auf der Traktandenliste für die erste Sitzung der Landesregierung nach den Ferien. Das Geschäft ist dringend, weil die federführende Bundesrätin, Umweltministerin Doris Leuthard (CVP) die Verordnung auf 1. September in Kraft setzen möchte. Es geht um die Konkretisierung der Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen», die Volk und Stände am 11. März klar angenommen haben.

Verzögerungs-Manöver

Doch noch vor Ende der Bundesratssitzung wurde bekannt, dass über Leuthards vorläufige Verordnung nur «seriös und kontrovers» diskutiert worden sei – aber «noch nichts beschlossen». Das freut die Verlierer vom 11. März, die seither alles tun, um die Umsetzung dieser neuen Verfassungs-Bestimmung zu verzögern, die festlegt: Der Anteil von Zweitwohnungen in jeder Schweizer Gemeinde werde «auf höchstens 20 Prozent beschränkt».

Die Verzögerungs-Manöver beginnen schon bei der Frage, wann die Verordnung in Kraft treten soll: Die Initianten und die zuständigen Bundesstellen möchten schon ab 1. September provisorisch Klarheit schaffen, was nun gilt, bis dann das eigentliche Zweitwohnungs-Gesetz durch die Bundesversammlung verabschiedet ist. Die am 11. März unterlegenen Gegner des erfolgreichen Volksbegehrens – vorab Baumeister und rechte Politiker aus den Berggebieten – kämpfen hingegen für eine Verzögerung bis 1. Januar 2013. Sie möchten so lange wie möglich weiter planen und betonieren.

Sawiris-Klausel und «strukturierte Beherbergung»

Umstritten sind auch die Ausnahmebestimmungen in Artikel 5 der Verordnung: So sollen etwa «qualifiziert touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen» über die Limite von 20 Prozent hinaus weiterhin gebaut werden können – wenn sie «im Rahmen strukturierter Beherbergungsformen angeboten werden». Meint wohl: Wenn sie dauernd an Feriengäste vermietet würden.

Wer das zum Vornherein garantieren kann, ist unklar. Wie auch die inzwischen so genannte «Sawiris-Klausel» für Ärger sorgt: «Auch gestützt auf einen vor dem 11. März 2012 genehmigten projektbezogenen Sondernutzungsplan» dürfe noch weiter gebaut werden, steht da nämlich. Dann jedenfalls, wenn dieser Plan «als baurechtlicher Vorentscheid qualifiziert werden» könne. Als Beispiel hierfür wird stets das Grossprojekt des ägyptischen Milliardärs Samih Sawiris in einer Sondernutzungszone in Andermatt genannt.

Schon am nächsten Montag wollen die Vertreter der Verlierer vom 11. März in der zuständigen Kommission des Nationalrats (UREK) nochmals Druck machen. Aber an der nächsten Sitzung des Bundesrates vom 22. August sollte der Entscheid fallen. Für Verordnungen ist die Landesregierung allein zuständig.

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