Straftäter und Sozialhilfeempfänger sollen in Basel-Stadt nicht mehr eingebürgert werden können. Das sind die Forderungen einer SVP-Initiative, die am Montag mit 4800 Unterschriften eingereicht wurde. Mitglied im Initiativkomitee ist unter anderen SVP-Regierungsratskandidat Lorenz Nägelin.
Am 1. Januar 2018 tritt das neue eidgenössische Bürgerrechtsgesetz in Kraft. In der entsprechenden Verordnung ist festgehalten: Wer drei Jahre vor seinem Gesuch Sozialhilfe bezog, wird nicht eingebürgert, bis er die Gelder zurückbezahlt hat. Auch wer einen Eintrag im Strafregister hat, bekommt keinen Schweizer Pass. Und schliesslich ist neu eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) Voraussetzung für eine Einbürgerung.
Das sind die drei wichtigsten Eckpunkte, welche die Basler SVP nun auch im kantonalen Bürgerrechtsgesetz verankern möchte. Sie hat am Montag eine entsprechende Initiative eingereicht, die von 4800 Menschen unterzeichnet worden war. Die Initiative trägt den Titel «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern». Mitglied im Initiativkomitee ist unter anderem Regierungsratskandidat Lorenz Nägelin.
Verdoppelung schaffe Transparenz
Die Basler SVP ist sich bewusst, dass ihre kantonale Initiative im Grunde genommen ins Leere zielt, schreibt dazu aber: «Ungeachtet der diesbezüglichen Bestrebungen auf Bundesebene erachtet es die SVP – auch im Interesse der Einbürgerungswilligen – für fairer und transparent, wenn hierzu eine klare gesetzliche Regelung in das kantonale Bürgerrechtsgesetz aufgenommen wird.»
Gegenüber der aktuellen Basler Einbürgerungspraxis enthält der Gesetzestext, der in der Initiative formuliert ist, vor allem in zwei Punkten Verschärfungen:
- So sollen Sozialhilfeempfänger künftig generell von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden. Die geltende Basler Praxis lässt Einbürgerungen in speziellen Fällen zu. Anders als in der Bundesverordnung ist rückblickend beim Empfang von Sozialleistungen auch keine Frist festgelegt.
- Bedingung für eine Einbürgerung soll künftig eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sein. Laut geltendem Basler Recht können auch Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung B, einer Kurzaufenthaltsbewilligung L oder einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung F ein Einbürgerungsgesuch stellen.
Keine grosse Änderung bringt die Forderung, dass keine Personen mehr eingebürgert werden können, die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr verurteilt worden sind. Auch bei der geltenden Basler Regelung sind Einträge im Strafregister ein Ausschlussgrund. Das gilt aber nicht für bedingte Strafen, sofern die Probezeit nicht bereits länger als ein halbes Jahr abgelaufen ist.
Kein Rechtsanspruch
Die SVP-Initiative will überdies den Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung tilgen. Was die Partei genau damit meint, ist allerdings unklar. Laut Angaben des Justiz- und Sicherheitsdepartements kann von einem Rechtsansprich auf Einbürgerung nicht die Rede sein, «da die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts an formelle und materielle Voraussetzungen geknüpft ist». Hingegen bestehe ein Rechtsanspruch auf Einreichung eines Einbürgerungsgesuchs und dessen Prüfung durch die zuständigen Behörden.
Mit einer ähnlichen Einbürgerungs-Initiative hatte 2013 im Kanton Bern die Junge SVP einen Überraschungserfolg erzielt. Obwohl ausser der SVP alle Parteien die Nein-Parole gefasst hatten, wurde das Begehren mit fast 56-Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Nun hofft die Basler Sektion auch auf einen Erfolg in ihrem Kanton. Es wäre übrigens der erste. Die Basler SVP musste bei ihren Initiativen bislang stets Niederlagen einstecken.