Die Auffangstation für Katzen im Tierheim beider Basel platzt aus allen Nähten. Deshalb gilt bis auf Weiteres ein Aufnahmestopp.
Etwa 1,3 Millionen Katzen leben gemäss Schätzungen der Tierfutterindustrie in Schweizer Haushalten, der Schweizer Tierschutz STS lässt regelmässig jährlich rund 10’000 Katzen kastrieren. Auf eigene Kosten. Denn leider gibt es unzählige Halter, denen es ziemlich schnurz ist, ob ihr Tier trächtig wird oder nicht. Und was danach mit den Jungen geschieht. Die Folge: Tierheime müssen immer häufiger trächtige Katzen aufnehmen, um die sich sonst niemand kümmert.
Der Tierschutz beider Basel (TbB) hat nun den Notstand ausgerufen: Seit Juni dieses Jahres betreuen die Mitarbeitenden rund 120 Katzen im Tierheim, momentan pflegen sie 48 Jungkatzen im Alter zwischen vier und vierzehn Wochen, und vier Findelkatzen bringen in den nächsten Tagen ihre Jungen zur Welt. Ausserdem seien etliche Meldungen von halbwilden Haus- oder Wohnungkatzen eigegangen, schreibt der TbB heute in einer Pressemitteilung (siehe Hintergrund des Artikels). Diese Katzen werden in den kommenden Tagen ebenfalls im Tierheim aufgenommen.
Massive Zunahme von Tierschutzfällen
Mehr würden die Kapazitäten des Tierheims sprengen, deshalb gilt beim TbB ab sofort ein vorläufiger Aufnahmstopp für Katzen. «Schätzungsweise für ein, zwei Monate», sagt Béatrice Kirn, Leiterin des TbB. Würden sie weitere Tiere aufnehmen, könnten sie den Aufwand nicht mehr bewältigen. Denn der sei beträchtlich. Die aufgenommenen Tiere müssen alle die ersten beiden Wochen zur Immunisierung in die Auffangstation, damit sie keine Krankheiten einschleppen. Die Pflege beinhaltet nicht nur die Fütterung, sondern auch die tiermedizinische Behandlungen wie Entwurmen, Impfen, Chippen und Kastrieren. Bei Findelkatzen muss überdies die gesetzliche Frist von acht Wochen eingehalten werden, bevor sie an neue Halter übergeben werden dürfen.
«Noch nie zuvor», sagt Kirn, «ist das Tierheim an diese Grenze gestossen». Die Fälle von vernachlässigten, halbwilden Katzen hätten massiv zugenommen. Viele Menschen seien sich einfach nicht bewusst, welche Verantwortung sie als Tierhalter übernehmen. «Dazu gehört unbedingt die Kastration, wenn sie die Katze nach draussen lassen.» Kirn appelliert auch an die Personen, die verwilderte Katzen regelmässig füttern, diese so früh wie möglich auf eigene Kosten kastrieren lassen. «Die Leute wissen oft nicht, dass sie durch die regelmässige Fütterung eine Obhutspflicht eingehen.» Aus dem simplen Grund, dass sich ein Tier an den gewöhnt, der es füttert und deshalb immer wieder zu ihm zurückkehrt. Auch eine halbwilde Katze.
Wie Müll entsorgt
Das Nichtwissen ist das eine, aber es gibt immer wieder auch Fälle von bewussten Aussetzungen. So berichtete letzte Woche der Tierschutzbund Basel von einem zirka fünfmonatigen Kater, der in einem durchnässten Zügelkarton vor dem Katzenheim an der Schillerstrasse im Gundeliquartier «wie Müll» deponiert wurde (siehe Hintergrund des Artikels). Das Katzenheim reichte Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Gemäss Tierschutzgesetz wird mit Gefängnis oder Busse bis zu 20’000 Franken bestraft, wer ein im Haus oder Betrieb gehaltenes Tier absichtlich aussetzt oder zurücklässt.
Also: Wenn jemand seine Katze nicht mehr behalten kann oder will, sollte er sie an einem Ort abgeben, wo sich jemand um sie kümmert. Das Katzenheim an der Schillerstrasse nimmt noch Katzen auf – obwohl man auch dort «am Limit» ist, wie die Leiterin Anouk Benziad sagt. Hilfe und Beratung findet man auch bei der Kantonalen Tiermeldestelle: 061 378 78 10.