Trotz Ermittlungen: Weber wird Amt antreten

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Eingriffs ins Stimm- und Wahlrecht gegen Eric Weber. Doch egal, was dabei herauskommt: Der neugewählte Grossrat der «Volksaktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat» wird sein Amt ziemlich sicher antreten können.

Eric Weber freut sich im Wahlforum des Kongresszentrums über seinen Sieg. (Bild: Hansjörg Walter)

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Eingriffs ins Stimm- und Wahlrecht gegen Eric Weber. Doch egal, was dabei herauskommt: Der neugewählte Grossrat der «Volksaktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat» wird sein Amt ziemlich sicher antreten können.

Er ist kein Neuling. Rechtspopulist Eric Weber (49) sass bereits 1984 bis 1992 im Grossen Rat. Für Aufsehen sorgte er mit extremen Ansichten und weil er es immer wieder mit der Justiz zu tun bekam. Zuletzt wurde er am Wahlsonntag aus der Untersuchungshaft entlassen, just an dem Tag, an dem er mit seiner «Volksaktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat» (VA) von null auf zwei Sitze im Grossen Rat kam. 

Einige Tage zuvor wurde Weber wegen Verdachts auf Eingriff ins Stimm- und Wahlrecht verhaftet, nachdem er vor wenigen Wochen bereits kurz wegen Stimmenfangs festgenommen worden war. Nach der zweiten Verhaftung entschied das Zwangsmassnahmegericht (ehemals Haftgericht), Weber wegen Verdunklungsgefahr in U-Haft zu nehmen. Nach Ablauf der Wahlfrist am Sonntag um 12 Uhr gab es aber keinen Grund mehr, ihn länger in Haft zu behalten – weshalb er direkt vom Waaghof ins Wahlforum kam. Wahlsieg und Freiheit bedeuten aber nicht, dass Weber unschuldig ist.

Auch bei Verurteilung im Amt

«Die Ermittlungen laufen», sagt René Gsell von der Staatsanwaltschaft. Ob Anklage erhoben werde, sei aber noch unklar. Das hänge davon ab, ob sich der Tatbestand erhärte. Dazu müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Eric Weber tatsächlich ins Stimm- und Wahlrecht anderer Menschen eingegriffen und sie daran gehindert hat, frei zu wählen. Und das geht nur, wenn mindestens eine betroffene Person Anzeige erstattet und die Szene glaubhaft darstellt. Sollte es soweit und als Folge zu einer Anklage kommen, könnte Weber zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe verurteilt werden. Grossrat bliebe er aber auch als Verurteilter.

Und zwar aus folgendem Grund: Webers VA kam bei den Wahlen auf 5,7 Prozent Stimmenanteil im Wahlkreis Kleinbasel. Für den Einzug ins Parlament hätten 4 Prozent gereicht. Selbst wenn er also nachweislich ins Wahlverhalten eines oder mehrerer Menschen eingegriffen hätte, würden die «ehrlichen» Stimmen höchstwahrscheinlich für eine gültige Wahl reichen. Bei über 13’000 Stimmen für die VA und knapp 1700 Stimmen für Weber selber bräuchte die Staatsanwaltschaft hunderte Geschädigte und entsprechende Beweise, damit die gültigen Stimmen bei einer Nachzählung auf unter 4 Prozent Anteil fielen. Und das ist schier unmöglich.

Keine Hinweise auf ungültige Wahl

Und selbst wenn andere Fakten gegen Weber sprechen würden – im Kanton Basel-Stadt gibt es keine Handhabe, einen unliebsamen Politiker seines Amtes zu entheben: Ein Gesetz, das eine Amtsenthebung unter gewissen Bedingungen möglich macht, gibt es nicht mehr. Es wurde vor einigen Jahren abgeschafft.

Für Marco Greiner von der Staatskanzlei ist klar: «Eric Webers Wahl ist gültig, er wird im Februar ins Parlament einziehen.» Die Staatsanwaltschaft hätte sich bisher nicht bei der Staatskanzlei gemeldet und sei auch am Wahlsonntag nicht aufgetaucht. Darum: «Wir haben keinen Hinweis und keinen Anlass, die Wahl als ungültig zu betrachten.» 

Nächster Artikel