Uber muss in Basel die Polizei kaum fürchten

Während die Polizei in Zürich aggressiv gegen illegale Uber-Fahrer vorgeht, müssen die Chauffeure und das US-Unternehmen in Basel die Justiz kaum fürchten.

Blaulicht sehen die Fahrer des amerikanischen Fahrvermittlungsdienstes Uber in Basel nur selten.

(Bild: Nils Fisch)

Während die Polizei in Zürich aggressiv gegen illegale Uber-Fahrer vorgeht, müssen die Chauffeure und das US-Unternehmen in Basel die Justiz kaum fürchten.

Ein Zürcher Uber-Fahrer wird morgens um halb sieben von der Polizei aus dem Bett geklingelt. Sechs Beamte stehen vor seiner Tür und wedeln mit einem Hausdurchsuchungsbefehl. Sie stellen die Wohnung auf den Kopf und der Mann wird noch am gleichen Morgen auf dem Polizeiposten verhört. Verdacht auf «berufsmässigen Personentransport ohne Taxi-Bewilligung». Von diesem Fall berichtete der «Tages-Anzeiger» letzte Woche.

Die Geschichte füge sich ein in das Bild, wonach die Zürcher Justiz «Jagd» mache auf illegale Uber-Fahrer, heisst es im Artikel weiter. In Zürich laufen derzeit rund 20 solche Verfahren, alleine in diesem Jahr hat die Kantonspolizei gemäss Tagi bereits fünf Anzeigen eingereicht. Dem US-Fahrdienstvermittler Uber, beziehungsweise dessen Fahrern, weht in der grössten Schweizer Stadt also ein rauher Wind entgegen.

In Basel ist das anders. Hier gehen die Behörden nicht ansatzweise so rigoros gegen Uber vor. Derzeit sind gerade einmal sechs Verfahren gegen mutmasslich illegale Personentransporte durch Uber-Fahrer hängig, sagt Martin Schütz, Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD). Also weniger als ein Drittel im Vergleich zu Zürich, wo Uber bloss ungefähr sechs Monate länger auf dem Markt ist.

Gemässigter Kurs der Basler Polizei

Doch nicht nur die tiefere Anzahl der Verfahren lässt auf einen gemässigten Kurs der Basler Polizei schliessen. Auch die gewählten Mittel fallen milder aus. «Hausdurchsuchungen sind mir keine bekannt», sagt Schütz. Ebenso werde nicht gezielt gefahndet, etwa indem Polizisten sich über die Uber-App darüber informieren, welcher Fahrer wie oft unterwegs ist. Die Verdachtsmomente kämen entweder durch Zufall zustande während einer normalen Verkehrskontrolle oder aufgrund von Hinweisen oder belastenden Aussagen, erklärt Schütz.

Im vergangenen April erklärte das JSD seine Praxis in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Grossrates Stephan Mumenthaler (FDP):

«Es ist nicht Sache der Behörden sicherzustellen, dass Uber keine berufsmässigen Personentransporte betreibt. Vielmehr wird überprüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen für berufsmässigen Personentransport eingehalten werden, sollten Uber-Fahrer die Kriterien für berufsmässigen Personentransport erfüllen.»

Im Klartext: Die Polizei hat nicht die Absicht, Uber auf die Finger zu schauen. Im Fokus stehen die allenfalls fehlbaren Fahrer. JSD-Sprecher Schütz bestätigt diesen Kurs: «Wir ermitteln nicht gegen Uber, sondern gegen Personen, die berufsmässig für Uber fahren, dabei jedoch die Regeln für berufsmässigen Personentransport nicht einhalten.»

Der Fahrer hängt, nicht Uber

Zu diesen Regeln gehört etwa, dass der oder die Fahrerin über eine Taxilizenz verfügen, die Ruhezeiten eingehalten werden und das Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet ist. Ein lizenzierter Taxifahrer darf in seiner Freizeit, zum Beispiel Samstagnachts, also nicht mit seinem Privatfahrzeug für Uber fahren, wenn dieses nicht entsprechend ausgerüstet ist. Umso weniger, wenn diese Tätigkeit zu Lasten seiner vorgeschriebenen Ruhezeit geht.

Das unterschiedliche Vorgehen der Behörden in Zürich und Basel ist in der Branche bekannt, wie Gewerkschafter Roman Künzler bestätigt. Künzler ist bei der Unia Nordwestschweiz unter anderem für das Taxigewerbe zuständig. «Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass die Polizei in Zürich deutlich schärfer gegen illegale Uber-Fahrer vorgeht als in Basel», sagt Künzler.

Das einseitige Vorgehen der Polizei gegen die Fahrer stösst Künzler sauer auf. «Uns stört, dass sich die Behörden bei ihren Ermittlungen auf die Fahrer konzentrieren. Der eigentliche Übeltäter ist Uber selbst», sagt Künzler. Schliesslich sporne Uber seine Fahrer an, möglichst viele Fahrten anzunehmen und dadurch das Gesetz zu brechen.

Es wäre ein Leichtes, Uber das missbräuchliche Geschäftsmodell nachzuweisen, ist Künzler überzeugt. «Die Behörden müssten sich direkt bei Uber die Daten zu den Fahrtätigkeiten aller Fahrer beschaffen. Wir können nicht nachvollziehen, weshalb das hierzulande nicht versucht wird.»

Uber weicht aus

Die TagesWoche hätte gerne den General Manager von Uber Schweiz, Rasoul Jalali, persönlich zu dem Thema befragt. Der ausführliche, schriftlich eingereichte Fragenkatalog, blieb jedoch unbeantwortet. Stattdessen liess Jalali von seiner Medienstelle ein allgemeines Statement verschicken, das wir hier aufs wesentliche gekürzt wiedergeben. Die Abschnitte zu UberX und UberBlack liessen wir weg, da diese beiden Angebote in Basel kaum eine Rolle spielen beziehungsweise nicht vorhanden sind.

«UberPop ist ein Mitfahrdienst unter Privatpersonen. Menschen nehmen einander gegen ein kleines Entgelt mit, um die Fixkosten für ihr bereits vorhandenes Auto zu reduzieren, oder einfach um nette Gespräche zu führen. Da dabei nach Abzug aller Kosten im Durchschnitt keine Gewinne anfallen, erfüllt UberPop nicht die Voraussetzungen für den berufsmässigen Personentransport. Nicht nur die Fahrgäste sind unsere Nutzer, sondern auch die Fahrer. Unsere Plattform würde nicht funktionieren, wenn nicht beide Seiten zufrieden wären. Wir bei Uber stehen allzeit hinter unseren Partnern und unterstützen sie, wo wir können.»

Wie diese Unterstützung durch Uber aussieht, erlebte auch der Mann aus dem eingangs erwähnten Fall in Zürich: «Uber hat mich wie eine heisse Kartoffel fallenlassen und meinen Zugang zur App gesperrt.»

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