Überlebender des Mordanschlags nach Albanien ausgeschafft

Vor drei Wochen wurden im Kleinbasler Café 56 zwei Männer erschossen. Das dritte Opfer wurde schwer verletzt – und kurz nach dem Angriff in Ausschaffungshaft genommen. Gegen den Mann lag eine Einreisesperre vor.

Die Ermittlungen zum Mordanschlag im «Café 56» in der Erlenstrasse laufen weiter, ein wichtiger Zeuge wurde derweil ausgeschafft.

(Bild: Keystone / Bearbeitung Hans-Jörg Walter)

Vor drei Wochen wurden im Kleinbasler Café 56 zwei Männer erschossen. Das dritte Opfer wurde schwer verletzt – und kurz nach dem Angriff in Ausschaffungshaft genommen. Gegen den Mann lag eine Einreisesperre vor.

Festim D. war den Schweizer Strafverfolgungsbehörden schon vor der Bluttat im Kleinbasler Café 56 gut bekannt. Am Abend des 9. März wurde der 24-Jährige angeschossen und schwer verletzt, zwei weitere Männer starben nach dem Angriff, der schweizweit für Schlagzeilen sorgte.

D. wurde nach dem Angriff ins Unispital verbracht, operiert – und eine Woche später, am 17. März, festgenommen. Das geht aus Gerichtsunterlagen hervor. Als die Ermittler die Personendaten von D. überprüften, stellten sie fest, dass gegen den Albaner eine Einreisesperre für die Schweiz und den gesamten Schengenraum vorlag. Die Sperre, die erst vor einem Jahr verhängt worden war, läuft noch bis ins Jahr 2022.

Festim D. sagt, er wollte Asyl beantragen

Am Tag seiner Festnahme ordnete das Basler Migrationsamt die Wegweisung aus der Schweiz und zwölf Tage Ausschaffungshaft im Gefängnis Bässlergut an. Das Basler Appellationsgericht hat diesen Entscheid mittlerweile bestätigt. Aus dem Urteil geht hervor, dass Festim D. behauptete, am 7. März in die Schweiz eingereist zu sein. Sein Ziel sei gewesen, nach Deutschland weiterzureisen und dort Asyl zu beantragen. 

Die Richter stuften diese Ausführungen als unglaubwürdig ein: Hätte S. die Schweiz nur als Transitland betrachtet, wäre er zum Zeitpunkt des Anschlags, drei Tage nach seiner Einreise, bereits in Deutschland gewesen. Der kriminelle Hintergrund und die Einreisesperre widersprechen der in mehreren Medien kolportierten Aussage, Festim D. habe sich als Tourist in der Schweiz aufgehalten. Was D. in Basel tat, ist aber weiterhin ungeklärt.

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter

Die Basler Staatsanwaltschaft gibt derzeit keine weiteren Erkenntnisse zur Tat bekannt. Sie will sich auch nicht dazu äussern, ob die gemäss Gesetz notwendige Ausschaffung die Ermittlungen erschwert – etwa hinsichtlich einer möglichen Identifizierung der Täter. Einfach würde das jedenfalls nicht: Festim S. wurde, wie Martin Schütz, Sprecher des Sicherheits- und Justizdepartements bestätigt, mittlerweile nach Albanien ausgeschafft.

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