Verhandlungen gescheitert

Sechs Grenzgänger, die sich gegen eine Lohnsenkung gewehrt haben, stehen vor dem Kantonsgericht. Ein letzter Versuch, sich hinter verschlossenen Türen doch noch zu einigen, scheiterte nach mehrstündigen Verhandlungen.

Grenzgänger sollen den Lohn weiterhin wie Schweizer ausbezahlt bekommen – alles andere widerspreche dem Freizügigkeits­abkommen mit der EU, sagen Rechtsexperten. (Bild: MARTIN RUETSCHI, Keystone)

Sechs Grenzgänger, die sich gegen eine Lohnsenkung gewehrt haben, stehen vor dem Kantonsgericht. Ein letzter Versuch, sich hinter verschlossenen Türen doch noch zu einigen, scheiterte nach mehrstündigen Verhandlungen.

Der Fall von sechs Grenzgängern, die sich gegen eine Lohnsenkung gewehrt hatten, kommt definitiv vor das Baselbieter Kantonsgericht. Rund zwei Stunden verhandelten die beiden Parteien hinter verschlossenen Türen. Doch am Ende musste der vorsitzende Richter verkünden, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Die Parteien konnten sich nicht auf einen Vergleich einigen.

Die Grenzgänger hatten bereits erfolgreich vor dem Bezirksgericht Arlesheim geklagt, weil ihnen die Aescher Fördertechnik-Spezialistin, Stöcklin Logistik, gekündigt hatte. Diese hatte im Sommer 2010 den Grenzgängern wegen des starken Frankens eine Lohnreduktion um sechs Prozent vorgeschlagen. Ein Drittel der Belegschaft erlitt so Lohneinbussen von mindestens 300 Franken monatlich. Sechs Mitarbeitende akzeptierten diese Lohnkürzung nicht. Sie erhielten darauf die Kündigung.

Keine Lohnkürzung für Grenzgänger

Das Bezirksgericht hiess die Klage der Grenzgänger «vollumfänglich gut». Tiefere Lebenshaltungskosten seien keine Rechtfertigung, um Angestellten den Lohn zu kürzen, so die Begründung. Denn wo ein Angestellter wohne, sei Teil seiner privaten Lebensumstände. Genauso, ob ein Angestellter in einem Doppelverdiener-Haushalt lebe oder alleinverdienender Familienvater sei. Auf die Arbeitsleistung habe dies keinen Einfluss und dürfe deshalb bei der Lohnhöhe keine Rolle spielen.

Doch der unterlegene Arbeitgeber zog das Urteil vor Kantonsgericht. Dort kam es am Dienstagabend hinter verschlossenen Türen zu einer Art Vorverhandlung und zu einem letzten Versuch, eine Einigung vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren zu erreichen. Gemäss Anwältin der Grenzgänger schlug das Gericht vor, sich auf 5 statt 6 zusätzliche Monatslöhne zu einigen. Diesem Vorschlag hätten ihre Mandanten zustimmen können, jedoch nicht die Anwälte der Logistik Firma.

Die eigentliche Hauptverhandlung ist noch nicht angesetzt, dürfte aber erst Anfang nächsten Jahres stattfinden. Der Fall ist brisant. Denn in der Schweiz arbeitet rund eine Viertelmillion Grenzgänger. Sie alle dürften dann für dieselbe Arbeit nicht mehr länger mit einem tieferen Lohn entschädigt werden.

Nächster Artikel