Warum das Tarifsystem im Dreiland so kompliziert ist

Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten nicht auf allen Linien dieselben Regeln. Mit einigen darf man mit dem U-Abo nach Deutschland fahren, mit anderen nicht.

Künftig zählt nur noch das U-Abo auf der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein.

(Bild: Hans-Jörg Walter )

Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten nicht auf allen Linien dieselben Regeln. Mit einigen darf man mit dem U-Abo nach Deutschland fahren, mit anderen nicht.

Ab dem 11. Dezember 2016 zählen GA, Halbtax und Schweizer Tageskarten auf dem deutschen Abschnitt der Tramlinie 8 nicht mehr, das U-Abo hingegen schon. Die BVB wollen mit dieser Massnahme Kosten einsparen und für «Fahrgäste im Dreiland eine einheitlichere und transparentere Regelung» anstreben.

SP-Grossrat Jörg Vitelli, der sich vor zwei Jahren für die Gültigkeit von GA und Halbtax auf der Tramlinie 8 nach Weil am Rhein eingesetzt hatte, ist enttäuscht über diesen Schritt: «Ein Zurück in die Tarifsteinzeit bei Tram und Bus ist nicht akzeptabel», teilt er mit. Nur «einfache und für alle nachvollziehbare Tariflösungen» würden den öV attraktiv machen. Vorschriften, bei denen die Passagiere zuerst das Tarifreglement studieren müssten, seien kontraproduktiv.  

Das heutige Tarifsystem im Dreiland ist in der Tat unübersichtlich:

  • Das U-Abo zählt zwar für die Traminie 8 nach Weil am Rhein, aber nicht für die Buslinie 38 der BVB nach Grenzach. «Das U-Abo ist auf der Linie 38 nur bis zur Landesgrenze gültig. Gleichzeitig ist auch das deutsche Abo Regiocard nur bis zur Schweizer Landesgrenze gültig», sagt Adrian Brodbeck, Geschäftsführer des Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW).
  • Obwohl die SBB mit ihren Flirt-Zügen vom Basler Bahnhof SBB nach Lörrach oder Weil fahren, gilt hier weder das GA noch das Halbtaxabo. Auch das U-Abo ist auf dieser Strecke ungültig.
  • Für die Buslinie nach Saint Louis gilt das U-Abo nicht. Der Grund: «Der Bus nach Saint Louis hat heute eine Sonderstellung und fährt mit einem französischen Tarif bis an die Schifflände», sagt Brodbeck. Gleichzeitig dürften aber keine Binnentransporte in der Schweiz durchgeführt werden.

Verbesserungen – aber keine Vereinheitlichung

Wieso gibt es derart unterschiedliche Regelungen?

Gemäss Adrian Brodbeck ist die Landesgrenze grundsätzlich auch die Grenze eines Verbunds, so beispielsweise zwischen dem TNW und dem Regionalverbund Lörrach (RVL). «Der Kunde kauft einen Fahrausweis für den Transport innerhalb eines Verbundgebiets und nicht für den Transport auf einer spezifischen Bus- oder Tramlinie, auch wenn diese ins grenznahe Ausland fährt.»

Denn wenn ein Verbund eine weitere Gültigkeit seines Fahrausweises in einem ausländischen Verbund wünsche, verursache das diesem Einnahmenausfälle und er stelle Entschädigungsforderungen an den ausgebenden Verbund.

Brodbeck ist sich bewusst, dass das heutige System komplex ist:

«Über die Jahre wurden verschiedene Verbesserungen erzielt im Bereich der grenzüberschreitenden Angebote durch gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen. Beispielsweise können Besitzer einer deutschen Regiocard bis Claraplatz auf der Linie 55 fahren, als Gegenleistung kann der U-Abo-Besitzer bis Weil am Rhein auf der Linie 8 fahren.»

Derzeit wird geprüft, ob das U-Abo auch für die sich im Bau befindende Tramlinie 3 nach Saint Louis gelten wird. Sollte dies bei der Eröffnung Ende 2017 nicht der Fall sein, wäre das Chaos im Tarifsystem perfekt: Dann wäre das U-Abo nicht mal mehr bei allen grenzüberschreitenden Tramlinien gültig.

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