Warum sich GA-Besitzer nicht auf die Tramverlängerung nach Weil freuen können

U-Abo-Inhaber müssen ab Dezember für Weil kein zusätzliches Billet mehr lösen – GA-Besitzer hingegen schon. Die unterschiedliche Praxis löst Unverständnis aus.

GA-Besitzer ziehen mit der neuen Strecke nach Weil den Kürzeren.

U-Abo-Inhaber müssen ab Dezember für Weil kein zusätzliches Billet mehr lösen – GA-Besitzer hingegen schon. Die unterschiedliche Praxis löst Unverständnis aus.

Schon bald fährt die Tramlinie 8 nicht mehr nur bis nach Kleinhüningen, sondern auch bis nach Weil am Rhein. Nach fünfjähriger Bauzeit wird die 2,8 Kilometer lange Strecke auf den Fahrplanwechsel am 14. Dezember in Betrieb genommen. Voraussichtlich wird das Tram an Werktagen tagsüber jede Viertelstunde von der jetzigen Endstation in Kleinhüningen nach Weil am Rhein fahren, abends und sonntags mindestens alle 30 Minuten.

Wer heute mit dem Bus von Kleinhünigen nach Weil will, zahlt 4,20 Franken. Das U-Abo ist auf dieser Strecke ungültig. Das wird sich jedoch ändern, mit der Eröffnung der neuen Tramstrecke müssen U-Abo-Besitzer nicht mehr extra an den Billetautomaten (für den Bus hingegen schon).

Den Kürzeren ziehen allerdings Besitzer des Generalabonnements (GA) der SBB. Die Inhaber dieses Abos müssen ein Einzelbillet lösen, um mit dem Tram 8 nach Weil am Rhein zu gelangen. Auf eine diesbezüglichen Frage der grossrätlichen Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) antwortete das Amt für Mobilität des Bau- und Verkehrsdepartements offenbar: «GA und Halbtax sind Produkte des Schweizerischen Tarifsystems, sie sind nur auf der Schweizer Seite bis Kleinhüningen Anlage bzw. Grenze gültig.»

Für SP-Grossrat und UVEK-Mitlglied Jörg Vitelli ist dies nicht nachvollziehbar, weshalb er nun eine schriftliche Anfrage bei der Regierung deponiert hat. Er will von der Regierung wissen, ob bis zur Eröffnung der neuen Strecke noch eine andere Lösung gefunden werden kann.

Auch für andere Orte möglich

Vitelli versteht nicht, weshalb GA-Inhaber für Weil zusätzlich ein Ticket lösen müssen, während sie dies für andere Orte ausserhalb der Schweiz nicht tun müssen. «Blickt man auf die Übersichtskarte und den Geltungsbereich der Halbtax- und GA-Abonnements sieht man, dass diese Abonnements in der übrigen Schweiz bis weit über die Landesgrenzen Gültigkeit haben. So z.B. mit der Schmalspurbahn durchs Centovalli bis Domodossola und von dort mit der Treni Italia oder SBB durch den Simplon bis Brig», heisst es in seiner Anfrage. Im Engadin könne man mit den Buslinien bis nach Mals oder nach Landeck fahren. Ausserdem könne man auch in Basel mit der Bahn vom Badischen Bahnhof nach Riehen.

Es könne nicht sein, dass GA-Inhaber derart benachteiligt würden, sagt Vitelli. «Gerade GA-Besitzer zahlen mehr als U-Abo-Inhaber. Sie nutzen den ÖV regelmässig – es ist nicht plausibel, wieso sie trotz GA ein Billet lösen müssen.» Für Vitelli ist klar, dass dies so nicht geht.

Das Amt für Mobilität ist um eine andere Lösung bemüht. Benno Jurt, Leiter Mobilitätsplanung, sagt: «Wir werden der Sache nachgehen und darauf einwirken.» Der Handlungsspielrraum sei jedoch klein. Denn ob das GA ab Dezember bis nach Weil gültig sei, liege in der Hoheit der Schweizerischen Transportunternehmen. «Wir können das wünschen aber selber keine Massnahmen ergreifen, das GA ist Sache des schweizerischen Tarifsystems.»

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