Was ein roter Pass nach einer Annahme ausmachen würde

Personen ohne Schweizer Pass müssten laut SVP-Initiative das Land verlassen, wenn sie zum Beispiel bei den Ausbildungszulagen schummeln. Welche Konsequenzen würden Schweizerinnen und Schweizer erwarten?

Personen ohne Schweizer Pass müssten laut SVP-Initiative das Land verlassen, wenn sie zum Beispiel bei den Ausbildungszulagen schummeln. Welche Konsequenzen erwarten Schweizerinnen und Schweizer bei demselben Delikt?

Nach einer Annahme der Durchsetzungsinitiative bräuchte es wenig, damit eine Person das Land verlassen müsste. Die TagesWoche hat dazu fünf fiktive Beispiele vorgestellt. Darin haben wir die Konsequenzen nach dem Umsetzungsgesetz der Ausschaffungsinitiative und die Folgen nach Annahme der Durchsetzungsinitiative durchgespielt.

Welche Konsequenzen haben dieselben Delikte jedoch für Schweizerinnen und Schweizer? Die Strafen sind für Menschen mit und ohne Schweizer Pass grundsätzlich dieselben. Nur können Ausländerinnen und Ausländer zusätzlich zu dieser Strafe aus dem Land gewiesen werden – so wie es das bereits bestehende Gesetz, das neue Gesetz zur Ausschaffungsinitiative sowie die Durchsetzungsinitiative vorsehen.

Anhand der bereits formulierten Beispiele zeigt sich teils eine massive Ungleichbehandlung. Während zum Beispiel Sozialmissbrauch für Schweizerinnen und Schweizer in manchen Fällen kaum Konsequenzen hat, muss eine Person ohne Schweizer Pass automatisch das Land verlassen.

Fünf fiktive Beispiele und die Folgen für Menschen mit und ohne Schweizer Pass:




Der Sanitär, der in seinen Lehrlingsbetrieb einbrach

Michael ist Schweizer. Er ist 25 Jahre alt und absolvierte eine Ausbildung zum Sanitär.

Ein Jahr nach seinem Lehrabschluss trifft sich Michael mit zwei ehemaligen Lehrlingskollegen. Sie trinken Bier in einer Dorfkneipe. Als das Lokal schliesst, sind sie betrunken. Sie beschliessen, ihren Lehrlingsbetrieb aufzusuchen, der sich eine Strasse weiter befindet.

Ein Wort gibt das nächste. Sie brechen gewaltsam in die alte Wirkungsstätte ein, bedienen sich aus dem Kühlschrank, treiben Scherze. Zur allgemeinen Erheiterung uriniert einer der drei in einen Farbeimer.

Der Lehrmeister ahnt, wer die Täter waren. Nach einem Telefonanruf hat er das Geständnis von einem der drei. Er erstattet Anzeige. Welche Folgen hat die Tat für Michael?

Nach geltendem Recht: Weil es sein erstes Einbruchsdelikt ist, muss Michael mit einer bedingten Geldstrafe in Höhe von ein paar Hundert oder ein paar Tausend Franken rechnen. Bedingt heisst, Michael muss nur dann zahlen, wenn er innerhalb von zwei Jahren wieder straffällig wird.

Folgen für eine Person ohne Schweizer Pass:

Nach geltendem Recht: Dieselbe Strafe wie Michael. Keine Ausweisung.

Nach Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Michael. Plus: Ausweisung vorgesehen. Der Richter kann gegebenenfalls auf Härtefall entscheiden, die Person dürfte dann in der Schweiz bleiben.

Nach Durchsetzungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Michael. Plus automatische Ausweisung.

 




(Bild: Monkey Business Images)

Die Serviceangestellte, die einen Kontrolleur bedrohte

Sandra wohnt in Basel. Sie pendelt jeden Tag zwischen Basel und Liestal, wo sie in einem Restaurant arbeitet. Ab und zu fährt sie die Strecke mit dem Auto. An einem Morgen übersieht sie eine rote Ampel und wird dabei geblitzt. Der Fall wird als grobe Verkehrsregelverletzung gewertet. Sandra muss fünf Tagessätze gemeinnützige Arbeit verrichten. Damit ist die Sache abgehakt.

Ein Jahr später fährt sie nach einem Apéro nach Hause. Im Tram wird sie kontrolliert. Sie hat kein Billett gelöst und will sich aus der Affäre reden. Ein Kontrolleur stellt sich neben sie und rückt näher an sie heran. Sandra verliert die Nerven und sagt: «Kommen Sie mir nicht näher, sonst setzts was.»

Die Aussage kommt nach der Auseinandersetzung zur Anzeige. Ein Gericht wertet ihre Worte als Androhung von Gewalt gegen Beamte – wozu auch BVB-Kontrolleure zählen – und spricht Sandra schuldig. Mit welchen Konsequenzen?

Nach geltendem Recht: Bedingte Geldstrafe in Höhe von ein paar Hundert oder ein paar Tausend Franken möglich.

Folgen für eine Person ohne Schweizer Pass:

Nach geltendem Recht: Dieselbe Strafe wie Sandra. Keine Ausweisung.

Nach Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Sandra. Plus: Ausweisung vorgesehen. Der Richter kann gegebenenfalls auf Härtefall entscheiden, die Person dürfte dann in der Schweiz bleiben.

Nach Durchsetzungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Sandra. Plus automatische Ausweisung.

 




Der Assistenzarzt, der den Urlaub seines Sohnes nicht meldete

Andreas ist Assistenzarzt am Universitätsspital. Sein 19-jähriger Sohn studiert Psychologie an der Uni Basel. Andreas erhält dafür Ausbildungszulagen: 250 Franken pro Monat.

Nach dem zweiten Semester unterbricht der Sohn das Studium für ein Jahr und reist mit seiner Freundin nach Australien und Südamerika. Während dieser Zeit hat Andreas keinen Anspruch auf Ausbildungszulagen. Das Geld fliesst jedoch weiter auf sein Konto. Andreas verschweigt gegenüber der Behörde, dass sich sein Sohn auf Weltreise befindet.

Das Schweigen wird später als vorsätzlicher Sozialmissbrauch gewertet. Mit welcher Folge?

Nach geltendem Recht: Bedingte Geldstrafe in Höhe von ein paar Hundert bis ein paar Tausend Franken.

Folgen für eine Person ohne Schweizer Pass:

Nach geltendem Recht: Dieselbe Strafe wie Andreas. Keine Ausweisung.

Nach Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Andreas. Plus Ausweisung vorgesehen. Gegebenenfalls Härtefall.

Nach Durchsetzungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Andreas. Plus automatische Ausweisung.

 




(Bild: n EOS 5D Mark II)

Der Finanzanalyst, der seinen Kontoauszug fälschte

Jerome arbeitet bei einem Basler Pharmakonzern als Finanzanalyst.

Sein Privatvermögen von zwei Millionen Franken, das er auf einer Bank in London bunkert, gibt er bei der Vermögenssteuer nicht an. Die Steuerverwaltung wird auf das Konto aufmerksam und forderte ihn auf, einen Kontoauszug vorzulegen.

Jerome sieht nicht ein, warum er neben seinen Einkommenssteuern auch Vermögenssteuern zahlen sollte und schreitet zur Fälschung. Er bestellt den Kontoauszug aus London und lässt ihn von einem Bekannten so manipulieren, dass sein Vermögen etwas über 100’000 Franken beträgt.

Der Sachbearbeiter in der Steuerverwaltung geht dem Fall nach und erkennt die Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft übernimmt den Fall, John wird wegen Urkundenfälschung und Steuerbetrug schuldig gesprochen. Mit welchen Folgen?

Nach geltendem Recht: Da Jerome ein gefälschtes Dokument verwendete, droht ihm eine Geldstrafe bis zu 30’000 Franken. Dazu muss er den Steuerbetrag samt Nachsteuer zurückzahlen und erhält allenfalls eine Verfahrensbusse.

Folgen für eine Person ohne Schweizer Pass:

Nach geltendem Recht: Dieselbe Strafe wie Jerome. Keine weiteren Konsequenzen.

Nach Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Jerome. Plus Ausweisung vorgesehen. Gegebenenfalls Härtefall.

Nach Durchsetzungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Jerome. Keine weiteren Konsequenzen.

 




Die Reinigungskraft, die die Arztrechnung falsch abrechnete

Katarina jobbt als Reinigungskraft in Basel und Umgebung.

Beim Joggen macht sie einen Fehltritt und verknackst sich dabei den Knöchel. Katarina schreibt in die Unfallmeldung, sie sei über eine Baumwurzel gestolpert. Somit übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für den Arzt und die Untersuchungen in Höhe von 400 Franken.

Nun fragt die Versicherung bei Katarina nach, wie der Unfall genau erfolgte. Katarina verplappert sich und erzählt schliesslich die Wahrheit. Sie habe bloss einen Fehltritt gemacht. Also hätte sie die Kosten über die Krankenkasse selbst bezahlen müssen, da sie eine Franchise von 2500 Franken hat.

In der Konsequenz hat sie die Unfallversicherung vorsätzlich um 400 Franken geschädigt. Welche Folgen hat das für Katarina?

Nach geltendem Recht: Busse in Höhe von ein paar Hundert Franken.

Folgen für eine Person ohne Schweizer Pass:

Nach geltendem Recht: Dieselbe Strafe wie Katarina. Keine weiteren Konsequenzen.

Nach Umsetzungsgesetz zur Ausschaffungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Katarina. Plus Ausweisung vorgesehen. Gegebenenfalls Härtefall.

Nach Durchsetzungsinitiative: Dieselbe Strafe wie Katarina. Plus automatische Ausweisung.

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Die Beispiele sind fiktiv. Einige davon wurden in leicht abgeänderter Form von der Zeitschrift P.S. sowie matthiasbertschinger.ch übernommen. Dort finden Sie auch weitere Fallbeispiele.

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