Wie viel kostet mich das Energiegesetz? Und was ändert sich damit eigentlich? Das Wichtigste zur Abstimmung am 21. Mai in Kürze.
Als im März 2011 ein Atomkraftwerk in Japan von einem Erdbeben erschüttert wurde, reagierten Regierungschefs auf der ganzen Welt. Auch die Schweizer Energieministerin Doris Leuthard. Sie kramte die Pläne zur Energiewende hervor, die Moritz Leuenberger bereits 2007 erarbeiten liess.
Seit Fukushima steht für Leuthard der Atomausstieg ganz oben auf der Prioritätenliste. Mit einem Massnahmenpaket, das der Nationalrat im September 2016 annahm, will sie den Ausstieg schaffen.
Die Energiestrategie 2050, wie das Paket heisst, soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. Die Änderung des Energiegesetzes, über die am 21. Mai abgestimmt wird, beinhaltet Massnahmen bis 2035. Was danach kommt, darüber muss in einigen Jahren erneut entschieden werden.
Was sind die wichtigsten Punkte im neuen Energiegesetz?
- Ausstieg aus der Atomenergie: Das neue Energiegesetz verbietet den Bau von neuen AKW. Die bestehenden AKW sollen weiterlaufen, solange sie sicher betrieben werden können.
- Energie sparen: Gebäude sollen besser isoliert werden, neue Autos weniger CO2 ausstossen und Elektrogeräte weniger Energie verbrauchen. Zu diesem Zweck beinhaltet das neue Gesetz neue Vorschriften und Anreize.
- Erneuerbare Energien fördern: Solar- und Windenergie, Wasserkraft sowie Energie aus Biomasse und Geothermie sollen weiterhin unterstützt werden, damit sie am Strommarkt konkurrenzfähig sind. Bestehende grosse Wasserkraftwerke (mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt) können während fünf Jahren eine Marktprämie in Anspruch nehmen für Strom, den sie bisher zu nicht kostendeckenden Preisen verkaufen mussten.
Was tut die Schweiz bereits für die Energiewende?
Einige Massnahmen der Energiestrategie existieren bereits heute, zum Beispiel der Netzzuschlag für erneuerbare Energien (Kostendeckende Einspeisevergütung, KEV). Aus diesem Fonds erhalten Stromerzeuger heute einen Beitrag, wenn sie Ökostrom produzieren. Der Fonds ist allerdings gedeckelt. Das heisst: Neue Wind- und Solaranlagen können bald nicht mehr aus diesem Fonds unterstützt werden.
Um weitere Anlagen zu fördern, will der Bundesrat den Netzzuschlag, den jeder Stromkonsument zu entrichten hat, kurzfristig von 1,5 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen. Das allerdings nur für eine bestimmte Zeit. Im heutigen Gesetz würde der Netzzuschlag unbefristet weiterlaufen.
Auch die Beiträge für Gebäudesanierungen gibt es bereits. Das 2010 eingeführte Gebäudeprogramm soll mit dem neuen Gesetz verlängert werden – es würde 2019 auslaufen.
Was kostet das die Bevölkerung?
Die Gegner der Vorlage sprechen von 3200 Franken im Jahr pro Familie mit zwei Kindern. Diese Kosten sind aus der Luft gegriffen.
Eine realistischere Schätzung macht der Bundesrat: Er rechnet mit 40 Franken Mehrkosten pro Jahr für einen Vierpersonen-Haushalt mit üppigem Stromverbrauch.
Wird die ganze Schweiz mit Windrädern verschandelt?
Für die Umsetzung der Energiestrategie braucht es bis 2050 in der Schweiz etwa 1000 Windräder. Das wären im Durchschnitt 2,4 Windräder auf 100 Quadratkilometer.
In Deutschland, wo die Windkraft stark gefördert wird, stehen bereits heute 7,6 Windräder auf 100 Quadratkilometern (die Windräder auf dem Meer nicht eingerechnet).
Heute gibt es in der Schweiz erst 37 Windanlagen. Der grösste Windpark steht auf dem Mont-Crosin in der Nähe von Biel.
Wer ist dagegen?
Auf nationaler Ebene ist nur die SVP gegen das Energiegesetz. In Basel-Stadt beschlossen neben der SVP auch die FDP und LDP die Nein-Parole. Teile der Wirtschaft bekämpfen das Energiegesetz ebenfalls.