Voraussichtlich in einem Jahr werden 50 Prozent der Stimmberechtigten in Basel elektronisch abstimmen können. Die Schweizerische Post, für deren System sich die Regierung entschieden hat, lädt jetzt zu einer Demo-Abstimmung ein. Das Fazit nach dem Test: Der Gang zum Briefkasten könnte weniger Zeit beanspruchen.
Man kauft übers Internet ein, fährt mit dem E-Ticket Zug oder Tram (wenn man sich überhaupt noch physisch auf Reisen begibt) und liest, wie es hier der Fall ist, die News auf dem Computer oder dem Smartphone. Da liegt es eigentlich auf der Hand, dass man auch seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten auf elektronischem Weg verrichtet.
E-Voting lautet hier das Schlüsselwort. Die Kantone Genf und Neuenburg kennen die elektronische Stimmabgabe für einen Teil ihrer Stimmberechtigten im Inland bereits. Der Kanton Basel-Stadt bietet dies seinen Auslandschweizern bereits seit sieben Jahren an. Im vergangenen Jahr konnten auch im Kanton wohnhafte Menschen mit einer Behinderung am Computer abstimmen.
Am 8. März soll das System auf 50 Prozent der Stimmberechtigten ausgebaut werden, 2019 ist die flächendeckende Einführung geplant, wie aus dem «Ratschlag betreffend Ausdehnung E-Voting auf Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt» hervorgeht.
Weiter geht aus diesem Papier hervor, dass sich die Regierung für das E-Voting-System der Schweizerischen Post entschieden hat, nachdem man sich bislang an das System des Kantons Genf angelehnt hatte.
Die Post lädt zum Test ein
Wie funktioniert nun aber dieses elektronische Abstimmen? Ist es einfacher und geht es schneller als die briefliche Stimmabgabe, die, wenn man den Prozess der Meinungsbildung weglässt, ja kaum noch zu vereinfachen ist? Eine Demo- oder Test-Abstimmung des E-Voting-Anbieters Post zeigt: Mit einem oder ein paar wenigen Klicks ist es bei Weitem nicht getan.
Gut zehn Aktionen sind nötig, um die Stimme in der elektronischen Urne zu deponieren, wie das Demo-Voting der Post zeigt. Es reicht also bei Weitem nicht, die Ja- oder Nein-Kästchen anzuklicken. Zuerst muss der Stimmrechtsausweis heruntergeladen werden. Dort sind etliche Zahlen- und Buchstabenreihen aufgeführt, die für «die Einhaltung der hohen Sicherheitsstandards des Bundes» nötig sind, wie die Post schreibt.
Zuerst muss man also den zwanzigstelligen Initialisierungscode eintippen. Es folgt das Geburtsjahr und dann erst die eigentliche Abstimmung, die wiederum so einfach zu bewältigen ist wie heute mit den Kreuzchen auf den physischen Stimmzetteln.
Die einzelnen Stimmen müssen sodann aber mit den jeweiligen vierstelligen Prüfcodes abgeglichen werden, bevor dann ein neunstelliger Bestätigungscode eingegeben werden muss. Am Schluss gilt es, den Finalisierungscode zu überprüfen.
Eine technische Hexerei ist das nicht. Aber gegenüber der heutigen brieflichen Abstimmung gewinnt man – je nachdem, wie weit weg sich der nächste Briefkasten befindet – kaum Zeit. Vor allem dann nicht, wenn man sich bei der Eingabe des Codes vertippt.