Wie ich Baschi Dürr erfolglos davor warnte, gegen das Gesetz zu verstossen

Mit einem Sprung in den Rhein wollten Sicherheitsdirektor Baschi Dürr und seine Kandidatenkollegen für ihre Regierungsambitionen werben. Die Aktion war nicht nur peinlich. Sie war auch nicht rechtens.

Hobedihopp! SVP-Mann Lorenz Nägelin entfernt sich dynamisch vom Tatort.

(Bild: Alexander Preobrajenski)

Mit einem Sprung in den Rhein wollten Sicherheitsdirektor Baschi Dürr und seine Kandidatenkollegen für ihre Regierungsambitionen werben. Die Aktion war nicht nur peinlich. Sie war auch nicht rechtens.

Regelmässige Rheinschwimmer wissen das: Wer ab dem Steg der St. Alban-Fähre ins Wasser springt, bekommt den Zorn des Poseidon zu spüren. Dann wütet der Fährimaa, und wenn er das Seil kappen könnte, würde er es tun, damit kein Stegspringer seiner Tirade entschwimmen kann.

Der Fährimaa darf das, denn das Recht ist auf seiner Seite. Wie alles in dieser Stadt ist auch das Baden im Rhein streng reglementiert. In den «Polizeivorschriften betreffend das Baden in den öffentlichen Gewässern des Kantons Basel-Stadt» steht es geschrieben. Unter Paragraph 2 «Verboten ist» wird unter Punkt 2 das Betreten von «Landungsstegen der Schiffe, Fähren, des Lösch- und des Polizeibootes sowie der Fischgalgen» untersagt.

Wer gegen die Vorschrift verstösst, kann verzeigt und mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken belegt werden. 

Warum das von Interesse ist, erzählt das Bild zu diesem Artikel. Zwei amtierende und zwei aspirierende bürgerliche Regierungskandidaten stürzen sich samt Korona zu Wahlkampfzwecken nassforsch von besagtem Steg in den Rhein.

Verzeigung nur bei Unfug

Die Regierungscrew in spe um Sicherheitsdirektor Baschi Dürr wird ungeschoren davon kommen. Dürrs Sprecher Martin Schütz erklärt auf Anfrage, solche Verstösse würden nie geahndet: «Personen, die von einem geöffneten Landungssteg der Fähren in den Rhein gesprungen sind, hat die Kantonspolizei bis dato noch nie gebüsst (allenfalls je nach Situation und in seltenen Fällen ermahnt, dass das Springen in Fliessgewässer unter Umständen gefährlich sein kann). Sie tut es auch in diesem Fall nicht.»

Gebüsst würden nur Personen, die abgeschlossene Stege betreten und dort «Unfug anstellen oder sich oder andere in eine gefährliche Situation bringen».

Wie viel Unfug wahltaktisches Rheinschwimmen ist, soll hier nicht das Thema sein. Dafür aber wie es zu diesem Verstoss gekommen ist. Da strebt die bürgerliche Regierungscrew in mehr oder weniger passabler Aufmachung zielstrebig auf den Steg zu. Vorher wurde eine alternative Einstiegsstelle verworfen, eine legale, doch leider bildtechnisch unspektakuläre Treppe.

Wie Laurence Fishburne in Matrix, nicht wahr? Baschi Dürr auf dem Weg an den inkriminierten Fähristeg.

Wie Laurence Fishburne in Matrix, nicht wahr? Baschi Dürr auf dem Weg zum St. Alban-Fähristeg. (Bild: Alexander Preobrajenski)

Den Gesetzesverstoss vor Augen ruft der Autor dieser müden Zeilen dem Sicherheitsdirektor zu: «Hey, Herr Dürr, ist das nicht illegal, was Sie da machen wollen?» Baschi Dürr dreht sich um, blickt wie Laurence Fishburne in Matrix durch seine gerundete, pechschwarze Sonnenbrille. Und sagt in der von Amts wegen gebotenen Deutlichkeit: «Illegal ist nur das Springen von Brücken.» Was für ein toller Hecht.

Nächster Artikel