Zwei Mal haben die rot-grün dominierte Regierung und der Grosse Rat die Steuern gesenkt. Dazu kam die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II und als jüngster Vorschlag folgte ein umfassendes Steuerpaket im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III. Eine Rückblick auf die Massnahmen der vergangenen acht Jahre.
Das Thema stand bei der Wählerumfrage der TagesWoche und der «bz Basel» nicht zuoberst auf der Liste der brennenden Probleme. Trotzdem empfinden 60 Prozent der Befragten die Steuern in Basel-Stadt als zu hoch.
Kein Wunder liefert das Thema im aktuellen Wahlkampf Zündstoff. Während die bürgerlichen Herausforderer der rot-grün dominierten Regierung vorwirft, den Mittelstand mit zu hohen Steuern auszubluten, verweist die Vorsteherin des Finanzdepartements, Eva Herzog, regelmässig auf die Steuersenkungs-Pakete, welche die aktuelle Exekutive in den vergangenen acht Jahren lanciert hat und zum Teil auch durchsetzen musste:
Steuerpaket 2008: Umstellung auf zweistufiges Flatrate-System
Mit dem Steuerpaket 2008 wurde das Basler Steuersystem erstmals seit Jahrzehnten kräftig umgebaut: Auffälligste Neuerung war die Abkehr vom progressiven Steuertarif – Steuerprogression bedeutet, dass höhere Einkommen stufenweise mit einem jeweils höheren Satz besteuert werden.
Neu eingeführt wurde ein zweistufiges Flatrate-System mit jeweils einheitlichen Steuersätzen:
- Die erste Tarifstufe gilt für Einzelpersonen mit einem steuerbaren Einkommen bis 200’000 Franken und für Ehepaare sowie Alleinerziehende mit einem Einkommen bis 400’000 Franken. Für sie wurde der Steuersatz auf 23,5 Prozent festgelegt.
- Für Einwohner mit einem höheren Einkommen wurde der Steuersatz auf 26 Prozent festgelegt.
Gleichzeitig wurden die Sozialabzüge spürbar erhöht, so dass das Existenzminimum neu von den Steuern befreit wurde. Durch die höheren Sozialabzüge blieb ein Stück Steuerprogression also zumindest indirekt bestehen.
Entlastung bei den Einkommens- und Gewinnsteuern
Das Steuerpaket führte zu einer Steuerentlastung von durchschnittlich zehn Prozent. Besonders spürbar wurden diese Erleichterungen für Steuerpflichtige mit niedrigen bis mittleren Einkommen, aber auch für Grossverdiener mit einem steuerbaren Einkommen über 250’000 Franken pro Jahr. Für letztere sank der Steuersatz von 30 auf 26 Prozent deutlich.
Entlastet wurden zugleich die Firmen im Kanton. Namentlich wurde der maximale Gewinnsteuersatz von 24,5 auf 22 Prozent gesenkt. Kurze Zeit später folgte eine weitere Reduktion auf 21 Prozent.
Das Steuerpaket 2008 hatte logischerweise Einnahmenausfälle für den Kanton zur Folge: minus 100 Millionen Franken bei den Einkommenssteuern und minus 50 Millionen bei den Gewinnsteuern.
Alternativvorschlag zu zwei Volksinitiativen
Das Steuerpaket 2008 war ein Alternativvorschlag der Regierung zu zwei Volksinitiativen. Die SVP hatte mit ihrer Initiative eine Steuerreduktion von zehn Prozent verlangt – eine Forderung, die erfüllt werden konnte. Nicht direkt erfüllt wurde die Forderung der CVP-Initiative, die den vollständigen Abzug der Krankenkassenprämien von den Steuern einführen wollte. Die CVP hat ihre Initiative jüngst wieder ausgegraben.
Steuerpaket 2010 mit weiteren Erleichterungen
2010 beschloss der Grosse Rat auf Antrag seiner Wirtschafts- und Abgabekommission ein weiteres Steuerpaket. Dieses war wiederum ein Alternativvorschlag zu zwei weitergehenden Initiativen aus dem bürgerlichen Lager:
- Der Steuersatz für Einkommen bis 200’000 Franken (Einzelpersonen) oder bis 400’000 Franken (Ehepaare) wurde stufenweise von 23,5 auf 22,25 Prozent gesenkt. Dies trotz des anfänglichen Widerstands von Finanzdirektorin Eva Herzog.
- Gesenkt wurden auch die maximalen Gewinnsteuern für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften: in zwei Etappen von 21 auf 20 Prozent. Eine weitere, von der rot-grünen Regierung vorgeschlagene Senkung der Gewinnsteuern auf 18 Prozent scheiterte 2012 in einer Volksabstimmung knapp.
- Als Drittes wurde neu auch in das System der Vermögenssteuern eingegriffen. Konkret wurde der steuerbefreite Betrag um die Hälfte erhöht. In absoluten Zahlen stieg der Freibetrag für Einzelpersonen von 50’000 auf 75’000 Franken und für Verheiratete von 100’000 auf 150’000 Franken. Von 7500 auf 15’000 Franken verdoppelt wurde überdies der zusätzliche Freibetrag für jedes minderjährige Kind.
Basel-Stadt verlor dadurch weitere Steuereinnahmen in der Höhe von 107 Millionen Franken.
Unternehmenssteuerreform III mit flankierenden Massnahmen
Anfang September stellte das Finanzdepartement die Massnahmen zur Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III vor. Im Zentrum dieser Reform steht eine Senkung der Gewinnsteuern auf 13 Prozent. Weitere Privilegien – etwa die Patentbox – dazugerechnet, kann der Satz sogar auf ein Minimum von elf Prozent fallen.
Die Regierung will aber auch die natürlichen Personen, sprich die steuerzahlende Bevölkerung, profitieren lassen:
- So soll der Steuer-Freibetrag für natürliche Personen erhöht werden. Für Singles um 1000 Franken, für Alleinerziehende um 1500 und für Verheiratete um 2000 Franken (der aktuelle Freibetrag beläuft sich auf 35’000 Franken für Ehegatten, 28’000 Franken für Alleinerziehende und 18’000 Franken für alle übrigen Personen). Das führt zu einer Netto-Ersparnis von 222 Franken für Singles, 334 Franken für Alleinerziehende und 445 Franken für Verheiratete.
- Die Kinder- und Ausbildungszulagen sollen um 100 Franken erhöht werden. Von 200 auf 300 Franken (Kinderzulagen) und 250 auf 350 Franken (Ausbildungszulagen). Das kostet die Unternehmen etwas, die aber unter dem Strich nach wie vor stark von der Reform profitieren.
- Für Verbilligungen der Krankenkassenprämien sollen zusätzliche zehn Millionen Franken bereitgestellt werden. Damit mehr Personen aus dem Mittelstand von Prämienverbilligungen profitieren, soll die Einkommensgrenze für den Bezug erhöht werden.
Für den Kanton bedeutet das Massnahmenpaket unter dem Strich ein Minus von 140 Millionen Franken.
Wann und ob diese Massnahmen überhaupt umgesetzt werden, ist noch nicht endgültig klar. Auf Bundesebene haben Parteien aus dem linken und grünen Spektrum Unterschriften für ein Referendum gegen den Bundesbeschluss angekündigt, auf dem die vorgeschlagenen Basler Massnahmen beruhen.
Weitere freiwillige und unfreiwillige Steuersenkungen
Teure Folgen für Basel-Stadt hatte die umstrittene Unternehmenssteuerreform II aus dem Jahr 2009. Sie hatte eine tiefere Besteuerung von Dividenden und einen Rückgang der Zahl an Selbständigerwerbenden zur Folge, weil viele aus Steuergründen eine eigene Gesellschaft gründeten. Dem Kanton entgingen dadurch Steuereinnahmen von rund 70 Millionen Franken.
Weniger ins Gewicht fielen weitere neue Massnahmen wie der Alleinerzieherabzug, der Fahrkostenabzug, Abzug von Weiterbildungskosten. Sie sorgten für Mindereinnahmen von zwei Millionen Franken bei den Einkommenssteuern und 1,5 Millionen bei der Vermögenssteuer.