Die Basler Geschäftsprüfungskommission bemängelt den Jahresbericht der Basler Regierung grundsätzlich. Besonders bei Gefahrenguttransporten beim Badischen Bahnhof und der räumlichen Unterbringung von Kindergärtlern bedarf es laut GPK «mehr Disziplin».
Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK), die alljährlich die Schwachstellen der Geschäftsführung der Basler Regierung konstruktiv beleuchtet, berichtet über ein besonders arbeitsintensives Jahr: 77 Kommissionssitzungen hätten stattgefunden, das seien seit Bestehen der GPK mehr denn je zuvor.
Entsprechend zahlreich sind auch die Erwartungen und Empfehlungen, welche die GPK in ihrem Bericht über 2014 formuliert hat. Dabei zeichnet sich ab, dass die Geschäftsprüfungskommission mit der Verteilung der Ressourcen nicht überall einverstanden ist: Manche Fachstellen würden aus der Sicht der GPK wenig Sinn machen, während woanders mehr Ressourcen benötigt würden, etwa zur Behebung des Platzproblems für Kindergärten.
Beschaffungen: Vor allem Erziehungsdepartement im Fokus
Der Bericht beleuchtet dieses Jahr nicht einen grossen Missstand, sondern diverse Probleme in der Geschäftsführung der Regierung. Kommissionspräsident Tobit Schäfer (SP) betonte insbesondere, die Regierung solle die Kritik ernst nehmen, weshalb sie vermehrt Rechenschaft ablegen soll (den vollständigen Bericht finden Sie auf der Rückseite des Artikels).
- Qualität des Jahresberichts: Die GPK kritisiert den Jahresbericht der Regierung 2014 ganz grundsätzlich. Die Disziplin beim Verfassen des Berichts variiere zwischen den unterschiedlichen Departementen enorm. Der Jahresbericht und dessen Erstellung solle ernst genommen werden, es gehe darum, Rechenschaft abzulegen über die Geschäftstätigkeit der Regierung und nicht darum, Informationen, die längst veröffentlicht seien, nochmals zusammenzufassen.
- Unzureichend Rechenschaft abgelegt über fragwürdige Themen: Es zeichnete sich die Tendenz ab, dass ausgerechnet Themen, die im Vorjahr von der GPK kritisiert wurden, im Folgejahr im Jahresbericht weggelassen oder nur kurz umschrieben wurden. So habe die GPK 2013 etwa die Anlaufstelle für Zwischennutzungen grundsätzlich kritisiert und deren ersatzlose Streichung nahegelegt. Trotzdem sei die Anlaufstelle im neuen Jahr in nur drei Zeilen ohne grosse Veränderungen beschrieben worden. «Wir erwarten, dass unsere Kritik ernst genommen wird. Ausgerechnet über heikle Aspekte sollte vermehrt Rechenschaft abgelegt werden, anstatt diese zu umgehen», sagte Kommissionspräsident Tobit Schäfer an der Medienkonferenz. Allgemein erschliesse sich der GPK der Sinn und die Effizienz der zahlreichen unterschiedlichen Fachstellen im Präsidialdepartement nur teilweise.
- Viele Dienstleistungs- und Lieferaufträge wurden extern vergeben, oft ohne Ausschreibung: Allgemein kritisiert die GPK, dass viele Aufträge extern vergeben wurden, anstatt mit den internen, alles andere als bescheidenen Ressourcen auszukommen. Dies betreffe zum Beispiel IT-Leistungen, obwohl es einen zentralen kantonalen Informatikdienst gibt. Zudem seien nicht alle hohen externen Aufträge öffentlich ausgeschrieben worden, wie dies eigentlich vorgesehen ist. Dies betrifft vor allem das Erziehungsdepartement mit Dienstleistungsaufträgen von einem Gesamtvolumen von 7,4 Millionen, etwa in der Reinigung. Insgesamt wurden Aufträge von über 10 Millionen Franken nicht ausgeschrieben. Diesem heiklen Thema der Beschaffungen sei vor allem im Licht des BVB-Debakels mehr Beachtung geschenkt worden. Die GPK unterstellt den Betroffenen, welche die Beschaffungsvorschriften nicht eingehalten haben, aber keinen «bösen Willen», sondern vielmehr eine «mangelnde Sensibilität für das Thema Beschaffungen», deshalb begrüsst die GPK auch, dass bald eine Fachstelle für Beschaffungen ins Leben gerufen wird.
- Vertrauensarbeitszeit für Gerichtsschreiber mache keinen Sinn: Die Arbeitszeiterfassung ist in der Regierung nicht vorgeschrieben, man darf auch als Ausnahme die Vertrauensarbeitszeit anwenden. Dies kommt in den meisten Departementen nur in hohen Kaderpositionen vor – mit einer seltsamen Ausnahme: Beim Zivilgericht arbeiten sämtliche Gerichtsschreiber mit Vertrauensarbeitszeit. Dies ist aus Sicht der GPK zu korrigieren, auch, um die Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen.
- Probleme bei der Planung von Kindergärten: Im Mai 2015 war noch nicht klar, ob im August diesen Jahres für alle Kinder ein Kindergartenplatz nach heute gültigen Standards und Vorgaben angeboten werden kann, nicht aus einem personellen Mangel, sondern wegen einem Platzproblem. Dies hat in erster Linie damit zu tun, dass es tatsächlich mehr Kinder in der entsprechenden Altersgruppe gibt, welche insgesamt zehn neue Kindergärten füllen. Es steckt aber auch ein Zuständigkeitsproblem dahinter: Dadurch, dass drei Departemente involviert sind (Erziehung, Bau, Finanzen), sei viel Koordination erforderlich, was eher träge Abläufe zur Folge hat. Man sei so zu wenig flexibel, um auf «kurzfristige Entwicklungen» zu reagieren, befürchtet die GPK. Die Kommission bezweifelt zwar, dass Kindergärtler im kommenden Schuljahr unter «prekären Verhältnissen» losgeschickt werden, es sei eine Kritik auf hohem Niveau, da die heutigen Standards ziemlich hoch angesetzt seien. Trotzdem kann die GPK die bisher mangelhafte Priorisierung des Problems nicht nachvollziehen und erwartet eine dringende Lösung.
- Risiko durch Gefahrenguttransporte: Für die Probleme mit den Gefahrenguttransporten über den Badischen Bahnhof, welche bereits im vergangenen Jahr bemängelt wurden, besteht noch immer keine Lösung. Diese würden eine potenzielle Gefahr für Passagiere darstellen. Eine Untersuchung vonseiten der Betreiberin Deutsche Bahn Netz AG zur möglichen Trennung des Personen- und Güterverkehrs steht noch aus, was die GPK nicht verstehen kann.
Die GPK übt sich aber nicht nur in Kritik, besonders in zwei Punkten lobt sie die Basler Regierung auch:
- Innovation an Basler Schulen ist positiv aufgefallen: Trotz der zeitintensiven und anspruchsvollen übergeordneten Strukturreform des Basler Schulsystems, sei bei den einzelnen Schulen der Wille zur Durchführung von innovativen Projekten gross. Diese Tendenz zur Steigerung der Lehr- und Unterrichtsqualität von unten ist der GPK positiv aufgefallen.
- Die Reorganisation im Nachzug der Revision des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts ist weit fortgeschritten: Die zuständigen Dienste, um das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zu gewährleisten, hätten sich im Zuge der Änderungen gut reorganisiert, auch wenn noch nicht alle Abläufe perfekt funktionieren. Dies betrifft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, das Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz sowie den Kinder- und Jugenddienst. Die GPK legt nahe, in diesem Bereich, in dem mit verletzlichen Personen gearbeitet wird, besonders sorgfältig vorzugehen und die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.