Hinter der Beschwerde stehen unter anderem BastA!-Grossrat Beat Leuthard sowie sein Partei- und ehemaliger Ratskollege Urs Müller. Sie halten die Initiative für bundesrechtswidrig. Sie hebe die national vorgegebene Priorisierung des Öffentlichen Verkehrs faktisch auf, indem sie eine Gleichbehandlung zugunsten des motorisierten Individualverkehrs fordere, sagte Leuthard auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Mit seiner Initiative will der Gewerbeverband aber hauptsächlich die 2010 als Gegenvorschlag zur Städteinitiative der Umweltorganisation Umverkehr beschlossene Reduktion des motorisierten Verkehrs um zehn Prozent rückgängig machen. Die entsprechende Bestimmung im Umweltschutzgesetz soll gestrichen werden.
Bereits in der Grossratsdebatte hatte das Grüne Bündnis Zweifel an der Rechtmässigkeit der Initiative angemeldet, war aber überstimmt worden. Der Grosse Rat hatte die Initiative mit 81 gegen 11 Stimmen für zulässig erklärt.
Die Regierung hat weniger Mühe mit der Forderung der Initianten. In einem Bericht zum Vorstoss stellte sie sich hinter das Hauptanliegen, den 10-Prozent-Paragrafen aus dem Umweltschutzgesetz zu streichen. Dieses Einlenken kam bei Umweltschutzverbänden gar nicht gut an.