Gegen Joël Thüring, Parteisekräter der Basler SVP und Anwärter auf eine Kandidatur bei den nächsten Regierungsratswahlen, läuft ein Strafverfahren. Dies «wegen des Verdachts auf unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem», wie die «bz Basel» berichtet.
Konkret soll Thüring sich Zugang zu den E-Mails seines ehemaligen Geschäftspartners Sebastian Frehner verschafft haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Der Basler SVP-Nationalrat Frehner hat laut Bericht bereits im Herbst 2017 Verdacht geschöpft, dass jemand seine E-Mails mitliest. Zunächst ermittelte der Informatikdienst des Bundes. Dieser kam zum Schluss, «dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von der IP des SVP-Sekretariats auf die Mails von Frehner zugegriffen worden sei».
Um Gewissheit zu schaffen, mussten die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden, weil nur diese die entsprechenden Daten einsehen dürfen. Gemäss Artikel 143bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches («Hacker-Artikel») dürfte das Strafmass für ein solches Vorgehen wohl bei einer Geldstrafe liegen.
Der Vize-Präsident der Basler SVP, Eduard Rutschmann, bezweifelt im Artikel die Anschuldigung. Gegen Thüring laufe parteiintern derzeit eine Intrige, man wolle ihn «zerstören», vermutet Rutschmann.