Vor drei Wochen ist im Bethesda Spital ein Neugeborenes in die Babyklappe gelegt worden. Die Mutter wurde gebeten, sich bei der Kesb Basel-Stadt (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) zu melden, «damit in Zusammenarbeit mit Fachpersonen die beste Lösung für das Kind gefunden werden kann». Das ist bis heute jedoch nicht geschehen, wie Brigitte Meyer, Generalsekretärin des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt sagt.
«Wir haben weiterhin keine Nachricht von der Mutter oder vom Vater des Kindes erhalten.» Wo sich der Junge nun befindet, darf Meyer nicht verraten. Nur so viel: «Entwicklungspsychologisch ist es wichtig, das Kind rechtzeitig in die Obhut beständiger Bezugspersonen zu übergeben, damit es sich bestmöglich entwickeln kann.» Das Kind werde deshalb so schnell wie möglich in ein familiäres Umfeld integriert.
Nächster Schritt Adoption
Meldet sich die Mutter weiterhin nicht, wird das Baby zur Adoption freigegeben. Diese wird erst vollzogen, wenn das Kind mindestens ein Jahr lang bei den Adoptiveltern gelebt hat. Anspruch auf das Baby erheben kann die Mutter nicht beliebig lange: «Ab einem gewissen Stadium des Adoptionsverfahrens kann die leibliche Mutter die Adoption nicht mehr verhindern», sagt Meyer.
Das Baby hat mittlerweile von Baschi Dürr einen Namen erhalten. Als Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements ist es gemäss der «Schweiz am Wochenende» seine Aufgabe, Findelkindern einen Namen zu geben. Wie das Baby heisst, bleibt wegen der Privatsphäre geheim.