Achtung vor dem Kopfsprung

Der «Köpfler» endet zu oft im Rollstuhl, warnt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung. Deshalb sollten Schwimmer vor dem Sprung die Wassertiefe testen. 

«Verbotsschilder beachten» ist eine der empfohlenen Regeln der Schweizer Paraplegiker-Stiftung.

Es ist heiss und das Rheinschwimmen eine Erfrischung für Tausende. In der Regel geht alles gut. Doch der Kopfsprung ins Wasser sei nicht ungefährlich, warnt die Schweizer Paraplegiker-Stiftung in einer Mitteilung:

«Jedes Jahr landen Personen deswegen querschnittgelähmt im Rollstuhl. Da bei einem Kopfsprung oftmals die Halswirbelsäule schwer verletzt wird, werden viele Betroffene gar Tetraplegiker. Konkret heisst das: Bei ihnen bleiben nicht nur die Beine gelähmt, sondern sie können im Gegensatz zu Paraplegikern auch ihre Hände und Arme nicht mehr oder nur noch teilweise bewegen.»

Junge Männer gefährden sich besonders häufig

Der Mitteilung zufolge gibt es zwar keine schweizweiten Zahlen, doch Badeunfälle seien eine häufige Ursache von Querschnittslähmungen. Vor allem bei jungen Männern: Über die Hälfte der Personen, die durch Badeunfälle Paraplegiker würden, sind zwischen 16 und 30 Jahren alt. «Leichtsinn, Selbstüberschätzung und Alkohol spielen oftmals eine Rolle, wenn Personen gefährliche Sprünge ins Wasser wagen», schreibt die Stiftung.

Schwimmer sollten folgende Regeln beachten:

  • Vor dem Sprung stets die Wassertiefe prüfen
  • Nie in unbekanntes und unklares Wasser springen
  • Keine Kopfsprünge in flaches Wasser machen
  • Keine Mutproben riskieren
  • Beim Baden keinen Alkohol und keine Drogen zu sich nehmen
  • Warnhinweise und Verbotstafeln beachten.

Der Basler Rheinpolizist Renato Goldschmid bekräftigt, dass das Baden in freien Gewässern und insbesondere in Fliessgewässern wie dem Rhein Gefahren berge. Seit einigen Jahren ist das Brückenspringen in Basel verboten, doch Kopfsprünge an anderen Stellen lassen sich nicht verbieten: «Jeder muss eigenverantwortlich handeln», so Goldschmid. 

Gesundheitskosten in Millionenhöhe

Rettungsaktionen gibt es jedes Jahr einige, aber auch Todesfälle. 2017 hat die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG 18 Menschen statistisch erfasst, die in Flüssen ertranken, 41 Ertrunkene gab es insgesamt. 

Wasserunfälle ohne Todesfolgen werden nicht zentral erfasst. Diese kosten das Gesundheitswesen laut Philipp Binaghi von der SLRG jährlich zwischen 125 und 150 Millionen Franken. Die hohen Kosten können als Indiz betrachtet werden, wie viele schwere Verletzungen durch Badeunfälle entstehen – auch durch Kopfsprünge. 

Nächster Artikel