«Apartiges», das schöne schweizerdeutsche Wort, das man schon in Gotthelfs Romanen findet, meint besondere, spezielle Sachen, die anders sind als das Übliche. Genau das bieten Anita Hettich und Bernhard Minnig in ihrem Laden Apartix an der Jungstrasse 36 an.
«Sachen und Dienstleistungen von Leuten mit guten Ideen und Talent, ‹wertige› Sachen, die man sonst nicht findet. Die bringen wir hier an einem Ort zusammen», sagt Anita Hettich. «Eine Plattform für Aussergewöhnliches» soll der Laden sein, sagt Bernhard Minnig, während er stolz durch das Geschäft führt, wo es schon über 1000 verschiedene Artikel gibt.
«Aber mit solchen Problemen haben wir nicht gerechnet», sagt Anita Hettich. «Eigentlich haben wir überhaupt nicht gedacht, dass es irgendwelche Schwierigkeiten geben würde.»
«Reine Formsache»
Schwierigkeiten? Ja, von denen können die beiden ein Lied singen.
«Uns wurde wiederholt gesagt, eine Umnutzung des immer schon gewerblich genutzten Raumes sei eine reine Formsache», sagt Anita Hettich. Davon wäre eigentlich auszugehen: An der Fassade des Eckhauses Jungstrasse 36/
Lothringerstrasse ist noch immer der handgemalte Schriftzug «Allg. Consumverein» lesbar. Über Jahrzehnte waren verschiedenste Läden, Geschäfte und Handwerker hier untergebracht – zuletzt eine Kita.
Hettich und Minnig wollen alles richtig machen. Das eigene Geschäft ist die Verwirklichung eines grossen Traums. Ein Traum, für den sie grosse Entbehrungen auf sich nehmen: Hettich arbeitet weiter als Physiotherapeutin, Minnig als Informatiker. Ohne ihre ursprünglichen Hauptberufe, mittlerweile die Nebenjobs der zwei, ginge das alles – noch – nicht auf.
Damit der Laden überhaupt ‹aufgehen› kann, geht Anita Hettich im August 2016 in die Sprechstunde des Baudepartements und fragt, was sie in welcher Reihenfolge tun müsse, damit es mit der Bewilligung sicher klappt. Und um ganz sicher zu gehen, «war ich vor Einreichung des Gesuchs nochmal da, um das Dossier mit der Bitte vorzulegen, es auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen».
Alles in Ordnung, eine Formsache, versichert man den zukünftigen Ladenbetreibern beim Amt.
Der Schock
Am 31. August 2016 reicht Anita Hettich wie mit dem Baudepartement besprochen das Umnutzungsgesuch ein – ein Baugesuch ohne bauliche Massnahmen. Ein Monat vergeht, es gibt keine einzige Einsprache. Am
14. Oktober kommt der Entscheid zum Umnutzungsbegehren per Post ins Haus.
Auf einem roten Stempel steht unmissverständlich: «Abgewiesen, 14. Okt. 2016, Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt».
Ein Schock, den es zuerst einmal zu verdauen gilt. Warum das Begehren abgelehnt wird, das ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Nachforschungen bei verschiedenen Stellen ergeben: Es gibt ein Zonenplan-Problem. Angeblich darf ausgerechnet hier, wo seit Jahrzehnten Geschäfte drin sind, eigentlich gar keins drin sein. Das hat jetzt wohl jemand gemerkt. Jedenfalls sei das auf irgendeiner Karte beim Amt so und nicht anders verzeichnet.
Ein zermürbendes und teures Hin und Her
Oder handelt es sich einfach um einen Fehler? Ein Missgeschick? Sicher nichts, das lange dauert, denken die Betroffenen. Es pressiert auch langsam: Eigentlich hätten Anita Hettich und Bernhard Minnig ihren Laden gerne jetzt, oder jedenfalls im November eröffnet. Rechtzeitig zum Weihnachtsgeschäft.
Nicht nur sie warten sehnlichst auf die Eröffnung: «Wir haben Verträge mit über 50 Herstellern, Künstlern und Anbietern aller Art», sagt Bernhard Minnig. «Alles persönliche Kontakte, alles von uns kuratiert, weil uns ihre Ideen und Produkte überzeugen.»
Aber vorerst: nichts da. Obwohl die beiden alles so machen, wie man es sollte – Rekurs, Einreichung eines Einwilligungsgesuches –, und auf die Unterstützung der Hausbesitzer sowie einer ganzen Schar von Freiwilligen (unter anderem einem Architekten sowie einer Juristin) zählen können, wird aus der Sache ein Spiessrutenlauf mit einer nicht enden wollenden Serie von Terminen bei den Behörden, verschiedenen Ämtern, verschiedenen Staatsangestellten.
Den Kleinunternehmern geht das viel zu langsam. Erst am 29. November erfahren sie von einem der Zuständigen des Bau- und Gewerbeinspektorats (BGI), eine Bewilligungserteilung sei «eventuell nicht mehr in diesem Jahr möglich». Das Hin und Her geht weiter. Es wird Januar, dann Februar 2017.
Bis zu einer möglichen Eröffnung des Ladens müsse immer noch eine ordentliche Bauabnahme stattfinden, heisst es nun.
Dazu brauche es noch einen Architekten, der die ganzen Formulare korrekt abwickle. Minnig sagt kopfschüttelnd: «Wir haben hier keine Schraube gedreht. Die einzige bauliche Massnahme: Wir haben zwei Heizkörperabdeckungen wieder weiss gemalt.» Ansonsten sei alles am Bau gleich geblieben wie es in der vorherigen Kita war.
Hilflos und entmündigt
«Man fühlt sich hilflos und vor allem als Bürgerin entmündigt. Fragen werden nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit behandelt», sagt Anita Hettich rückblickend.
Irgendwann stehen dann tatsächlich die Staatsangestellten im Laden, mittlerweile ist es April, und schauen ein bisschen herum – mehr nicht. Nach einer weiteren kurzen Verzögerung trudelt am 18. April 2017 – fast acht Monate nach Einreichung des ursprünglichen Umnutzungsgesuches – die schriftliche Betriebsbewilligung ein. Jetzt dürfen Anita Hettich und Bernhard Minnig ihren Laden eröffnen.
«Das Ganze hätte von Anfang an vermieden werden können», ist Anita Hettich sicher. Sie habe ja von Beginn weg alles unternommen, um immer rechtzeitig alle Informationen bereit zu halten, und habe immer um Rat gefragt. Minnig betont, man habe bewusst entschieden, alles korrekt zu machen – «daran halten wir auch in Zukunft fest. Aber da ärgert einen dieser Verlauf und diese unendliche Langsamkeit doppelt.» Hettich spricht von einer «unglaublichen Verschwendung von Ressourcen, auf privater wie auf öffentlicher Seite».
Im Vordergrund steht für die beiden Geschäftsleute nicht der entstandene wirtschaftliche Schaden. Da gebe es auf allen Seiten nur Verlierer, so Hettich: «Für die Vermieter in diesem Fall durch den Mietzinsausfall – über ein halbes Jahr hat die Chose gedauert – und dann natürlich den nicht zu beziffernden Schaden für unsere 50 Vertragspartner, wir konnten ja lange nichts verkaufen.» Von der Zeit und Arbeit, die sie aufgewendet habe, «will ich gar nicht anfangen», fügt Hettich an: «Der Motivationsschaden für kleine Unternehmer, die vor solche unnötigen Hürden gestellt werden, der ist doch enorm.»
Die Behörde bestreitet und bedauert
Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) könne «nach genauer Klärung des Sachverhalts die Vorgänge so nicht bestätigen», widerspricht BVD-Sprecher Marc Keller auf Anfrage gegenüber der TagesWoche. Zwar treffe der grundlegende Sachverhalt zu: «Das Baubegehren wurde gestützt auf den Wohnanteilplan abgewiesen. Laut Planungsamt liess der Wohnanteilplan keine andere – gewerbliche – Nutzungsmöglichkeit zu.»
Dann aber habe das Amt alles in seiner Macht Stehende getan, um das zu ändern, sagt das BVD. Keller sagt, «das zuständige Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) hat sich in diesem Fall gerade im Sinne der Kundenfreundlichkeit explizit für die Gesuchsteller eingesetzt und die notwendigen Schritte für die Wiedererwägung der erstinstanzlichen Abweisung des Baubegehrens in die Wege geleitet».
Und dies, so Keller, «mit Erfolg»: «Am 19. Januar 2017 erfolgte der positive zweite Entscheid.» Der BVD-Sprecher fügt an: «Das Bau- und Verkehrsdepartement bedauert, dass dieser Sachverhalt von den Gesuchstellenden heute anders beurteilt wird.»
Diese Antwort würde das Problem nur unterstreichen, meint Anita Hettich: «Aus der Optik der Behördenstelle sind zwei Monate für die Beurteilung kurz. Für den Gesuchsteller ist das viel Zeit. Ich gehe davon aus, dass es zu den Aufgaben unserer Instanzen gehört, den Bürger bei unerwarteten Schwierigkeiten bei der Lösungssuche zu unterstützen.» Das Gefühl, zu wenig unterstützt, ja nicht ernst genommen zu werden, das habe sie mehrmals beschlichen.
Diesen Vorwurf bedauert das BVD ebenfalls. Sprecher Marc Keller:
«Aus Sicht des Bau- und Verkehrsdepartementes und des zuständigen Bau- und Gastgewerbeinspektorates kann keine Rede davon sein, dass die Betroffenen im Stich gelassen wurden. Auch wenn das Verfahren aufgrund der Wiedererwägung länger dauerte. Im Gegenteil, die Gesuchsteller erhielten Unterstützung. Das BVD bedauert, dass dies von den Gesuchstellenden anders gesehen wird. Tatsache ist, dass das Baubewilligungsverfahren als recht komplexes Verfahren bezeichnet werden kann, weil auch bei scheinbar einfachen Vorhaben die Einhaltung unterschiedlicher Gesetzgebungen geprüft werden muss. Gerade deshalb werden den Interessierten auch Sprechstunden zur Erläuterung der Abläufe und Rahmenbedingungen angeboten.»
Anita Hettich sieht das anders – sie hat diverse Sprechstundentermine genutzt und ist der Ansicht, dass es «diverse Möglichkeiten gegeben hätte, den drohenden Konflikt zu erkennen und im Vorfeld abzuklären». In diesem Zusammenhang stellt sie die Frage, warum – gerade in einem solchen, nicht gerade grossen Fall – die Sache nicht wirtschaftlicher vonstatten gehen könne, im Sinne von: Eine zuständige Person auf dem Amt sieht sich so einen Fall einmal an, erkennt die Probleme und kümmert sich um mögliche Lösungen.
Die Antwort des BVD: «Diese Idee wäre theoretisch natürlich interessant und kundenfreundlich. Die Prüfung von Baubegehren stützt sich nicht nur auf kantonale, sondern auch auf bundesrechtliche Gesetze, welche in verschiedene Zuständigkeiten von kantonalen Stellen fallen. Dies vermag eine Person alleine nicht zu leisten.» Eine Antwort, die Anita Hettich als «Farce» bezeichnet – eine kompetente Person könne das sehr wohl, ist sie überzeugt.
BVD-Sprecher Marc Keller betont zum Schluss: «Für das BGI stehen die Kundinnen und Kunden im Vordergrund und das BGI ist für persönliche Gespräche und Rückmeldungen empfänglich. Dies gilt selbstverständlich auch im vorliegenden Fall.»
Zum nachlesen: Die (gekürzte) Chronik der Behördenkontakte bei der Entstehung des Ladenlokals Apartix, Jungstrasse 36, 4056 Basel
- 31. August 2016: Anita Hettich, die heutige Betreiberin des Geschäfts, reicht ein Umnutzungsgesuch ein. In der betreffenden Räumlichkeit war während Jahren eine Kita. Das Lokal war immer gewerblich genutzt worden (als Laden, Werkstatt etc.). Die Gesuchstellerin hatte sich beim Baudepartement in einer öffentlichen Sprechstunde beim Stv. von Herrn C.* erkundigt, ob alles so in Ordnung sei, oder ob etwas fehle.
- Das Baubegehren wird veröffentlicht: Es verstreichen 30 Tage, es gibt keine Einsprache.
- 14. Oktober 2016: Zustellung der Ablehnung des Gesuchs. Ohne Angabe von Gründen – einfach mit Stempel. Es stellt sich nach mühsamen Rückfragen heraus, was der Grund ist: Angeblich darf in dieser Zone, wo seit Jahrzehnten ein Geschäft im Gebäude war, kein Geschäft im Gebäude sein.
- Nach Besprechung mit Vermieterin und Juristin Entscheid, einen Rekurs (später sistiert) und ein Ausnahmebewilligungsgesuch einzureichen. Letzteres erfolgt am 28. Oktober.
- 2. November: Anruf bei Frau J.*, Juristin beim Baudepartement: J. behauptet, das Ausnahmebewilligungsgesuch ziele «ins Leere». Erst, nachdem die Liegenschaftsbesitzerin sich schriftlich einmischt, lässt J. durchblicken, sie würde das Gesuch einmal «in Umlauf» bringen.
- Mitte/Ende November: A. Hettich stellt ein Reklamegesuch und hat mehrfach Kontakt mit der Feuerpolizei. Den verlangten eingeschriebenen Brief findet man zwar – sie hat ihn längst wie verlangt geschickt – man behauptet aber, es benötige ihn in dreifacher Ausführung auch beim Baudepartement. Als A. Hettich sich am 24. November bei Herrn C. vom Baudepartement meldet, um herauszufinden, wie sie genau vorgehen müsse, kriegt sie zu hören: «Tja, normalerweise machen das Fachpersonen, und die wissen, was zu tun ist…»
- 29. November: Besuch bei Herrn C. im Büro, Abgabe der Unterlagen der Feuerpolizei, Rückfrage betreffend Ausnahmebewilligungsgesuch. C. sagt, das Raumplanungsamt habe den Laden nun bewilligt. Das ist noch nicht Grund zur Freude: Die Feuerpolizei und der Lärmschutz müssen auch noch ran. War der Lärmschutz nicht schon da? Ja, aber der hatte in der ersten Runde keine Stellungnahme abgegeben. Es werde «pro Dienststelle mindestens 14 Tage dauern, gut möglich, dass es 2017 wird».
- 1. Dezember: Denkmalpflege bestätigt telefonisch, dass von ihrer Seite alles okay ist. Alle Auflagen genehmigt.
- 8. Dezember 2016: Rückfrage bei C. Das Gesuch sei «in Berechnung», wann mit Resultat gerechnet werden könne, kann er nicht sagen.
- 25. Januar 2017: Die Bewilligung trifft ein. Nun sofort Nachfrage, was bezüglich Rekursverfahren unternommen werden muss.
- 27. Januar: Bescheid Baurekurskommission: Rekurs erledigt. Was jetzt noch fehlt: die Bauabnahme.
- Ende Januar/Anfang Februar: Verschiedene Versuche, bei Herrn H. und Herrn C. herauszufinden, was es braucht, damit die Bauabnahme stattfinden kann. Laut befreundeter Juristin seien alle Formulare soweit fertig, es brauche keine weiteren mehr.
- 14. Februar: Schreiben von Herrn H., eine mögliche Eröffnung es Ladens bleibe so lange illegal, bis die Bauabnahme erfolgt und schriftlich bestätigt sei. A. Hettich fragt wiederum nach, was es denn brauche, damit die Bauabnahme stattfinden könne, es sei ja alles bereit. Antwort von Herrn C.: «Eine verantwortliche Fachperson», zum Beispiel einen Architekten. Dies, obwohl nichts gebaut wurde.
- A. Hettich organisiert einen Architekten, dieser organisiert alles Nötige und reicht es im März bei der zuständigen Stelle ein.
- 6. April: Schreiben an Frau A. Hettich: Termin der Bauabnahme ist am
10. April - 10. April: Bauabnahme. Drei Staatsangestellte kommen zur Bauabnahme. Laut A. Hettich kontrolliert niemand etwas am Bau, es sei eine «reine Formalität» gewesen. Nur die Reklameschrift am Fenster wird bemängelt: Herr H. sagt, es brauche dafür eine Bewilligung, und er will das dazu gehörige «Massnahmenvollendungsprotokoll» sehen. A. Hettich teilt ihm mit, dass H. beides bereits am 18. Januar 2017 per Einschreiben erhalten hat. Das kümmert H. nicht, erzählt A. Hettich: H. will die Formulare sehen. Er erhält eine Kopie des Einschreibens vom 18. Januar zugestellt.
- 18. April 2017: Die Betriebsbewilligung trifft ein.
* Namen der Redaktion bekannt