50 Personen leben in den drei Häusern in der Nähe der Dreirosenbrücke. Nach einem Besitzerwechsel erhielten sie die Kündigung. Vor der Schlichtungsstelle fochten sie diese an. Doch den meisten wurde das verwehrt, wie die «bz Basel» schreibt.
Trotzdem kann die neue Besitzerin nicht wie geplant Anfang Dezember mit der Sanierung beginnen. Eine Kündigung wurde nämlich als missbräuchlich taxiert, eine andere als ungültig. Trösten kann das die Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser aber nicht. Denn wann sie spätestens ausziehen müssen, wissen sie noch immer nicht.
Wie angespannt die Lage auf dem Basler Wohnungsmarkt ist, zeigt auch ein Entscheid des Regierungsrats von Mitte September. Weil der Leerwohnungsbestand unter 1,5 Prozent liegt, gilt per 1. November 2018 beim Abschluss eines Mietvertrags Formularpflicht. Auf diesem Formular müssen der aktuelle und der vorherige Mietzins ersichtlich sein. (ash)