Ist das noch Fasnacht oder einfach nur Lärm?

Die scheenschte drey Dääg sind nicht die ruhigsten drei Tage. Müssen sich die Bewohner der Basler Innenstadt einfach damit abfinden?  

Das ist Weltkultur, da darf man schon ein bisschen Lärmtoleranz erwarten.

Die Fasnacht ist ein Stück Basler Identität. Seit Dezember gehört sie sogar zum immateriellen Unesco-Weltkulturerbe. Während den drey scheenschte Dääg ist die Stadt im Ausnahmezustand.

Damit ist Lärm verbunden, trotzdem müssen Anwohner Toleranz zeigen – denn auf Bundesebene ist zur Fasnacht nichts Fixes geregelt. Das liege an der «Beweglichkeit» der Fasnächtler, die mit ihren Umzugswagen und Guggenmusiken von Strasse zu Strasse ziehen, berichtet der «Beobachter».

Genauer gesagt: Die Lärmschutz-Verordnung gehe bei ihrer Definition von Lärmquellen nur von «ortsfesten Anlagen» und «nicht beweglichen Einrichtungen» aus – was auf eine vorbeiziehende Menschenmenge nicht zutrifft.

«Eine gute gesetzliche Regelung reduziert nur den Lärm und nicht den Fasnachtsgenuss.»

Martin Schütz, Sprecher JSD

Wie tolerant genau sich Anwohner zeigen müssen, hängt in Basel davon ab, in welchem Quartier sie wohnen. Im Zentrum von Gross- und Kleinbasel ist das Trommeln, Pfeifen und Musizieren von Fasnachtsmontag ab 4.00 Uhr bis Donnerstag nach der Fasnacht um 4.00 Uhr gestattet. In den Aussenquartieren ist es jeweils von 7.00 bis 22.00 erlaubt.

«Eine gute gesetzliche Regelung reduziert nur den Lärm und nicht den Fasnachtsgenuss», sagt Martin Schütz, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD). Bei berechtigten Klagen insbesondere seitens der Anwohner könne die Polizei die Einstellung der Aktivitäten anordnen, zum Beispiel wenn die Veranstaltung ausserhalb der festgelegten Zeit und Zonen unnötig Lärm produziert. Andernfalls: Pech gehabt.

Fasnachtsradau ist akzeptiert

Damit nach den «drey scheenschte Dääg» aber nicht die Ohren pfeifen, wird dennoch ein Richtwert angegeben, auf den sich die Betroffenen theoretisch berufen können. Gemäss der «Schall- und Laserverordnung» haben Veranstalter dafür zu sorgen, dass die von ihnen erzeugten Immissionen den Stundenpegel von 93 Dezibel während der gesamten Veranstaltung und Dauer nicht übersteigen. Wenn das doch geschieht, kann die Polizei kontaktiert werden, sagt der «Beobachter». Der Nachweis dafür sei aber sehr schwierig zu erbringen.

Schütz ist überzeugt, dass die Baslerinnen und Basler den Lärm gewohnt sind: «Sie wissen immerhin, dass Fasnacht ist und akzeptieren meist den Radau, der damit verbunden ist», sagt er.

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