Mindestens ein Drittel muss bei neuem Wohnraum günstig sein 

Die Basler Regierung hat den für die Stadtentwicklung verbindlichen Richtplan angepasst: In neuen Wohngebieten muss mindestens ein Drittel des Wohnraums im günstigen Preissektor sein.

Im neuen Basler Richtplan ist bei den Entwicklungsgebieten ein Mindestanteil von einem Drittel günstigem Wohnraum festgeschrieben.

Basel baut aus: Auf dem Lysbüchelareal, dem Dreispitz und im Klybeckquartier entsteht neuer Gewerbe-, Industrie- und Wohnraum. Die umfassende Stadtentwicklung verlangt nach Anpassungen im kantonalen Richtplan, der als verbindlicher Wegweiser für die Verwaltung dient.

Einige Anpassungen hat die Regierung nun vorgenommen. Die wichtigste betrifft den Anteil an preisgünstigem Wohnraum in neuen Wohngebieten. Dieser wurde auf das Minimum eines Drittels der neu entstehenden Wohnungen festgelegt, teilt die Regierung mit.

Bisher kein oder kleinerer Anteil

Das ist insofern bemerkenswert, als in diesem speziellen Punkt bislang keine Vorgaben existierten oder mit niedrigeren Zahlen operiert wurde. Im Falle des Entwicklungsgebiets Klybeck plus war bisher von einem Minimum von 15 Prozent die Rede gewesen.

Beim Basler Mieterverband stösst diese neue Vorgabe auf vorsichtiges Wohlwollen. Verbindlich dazu äussern wollte sich Verbandssekretär und BastA!-Grossrat Beat Leuthardt nicht: Er habe den Erläuterungsbericht noch nicht aufmerksam lesen können. (spi)

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