Wie der Kanton an Ihrer Bequemlichkeit bei den Steuern verdient

Ein Viertel aller Baslerinnen und Basler erstreckt die Abgabefrist für die Steuererklärung. Der Kanton verdient gut daran.

Wer die Steuererklärung noch von Hand ausfüllt, muss selber berechnen, wie viel vor Ende Mai an den Staat zu überweisen ist.

Jedes Jahr haben Baslerinnen und Basler die Wahl: Frist erstrecken oder doch termingerecht abgeben? Am 31. März ist die Steuererklärung für das vergangene Jahr fällig, nur wer die Frist erstreckt, kann sich bis Ende September Zeit lassen. Wer noch länger für seine Steuererklärung braucht, muss eine Gebühr zahlen.

Rund 30’000 entscheiden sich jedes Jahr für Fristerstreckung – das ist etwa ein Viertel aller steuerpflichtigen Haushalte. Dieses Jahr werden es wohl ein paar mehr sein, meint der stellvertretende Steuerverwalter Werner Stohler. Nämlich weil die ordentliche Frist genau an Ostern ausläuft.

Ein anderes Datum ist aber viel wichtiger: Fällig ist der Steuerbetrag für das Vorjahr in Basel-Stadt immer am 31. Mai. Wer seine Steuern später überweist, zahlt einen Belastungszins von aktuell 3,5 Prozent. Das Problem dabei ist: Die definitve Steuerrechnung kommt frühestens im Juni, der fällige Betrag ist also noch gar nicht bekannt.

Kaum Einfluss auf den Zeitpunkt der Bearbeitung

Nur wer die Steuererklärung online ausfüllt, erhält eine provisorische Schätzung. Der auf Papier zugeschickten Steuererklärung liegt eine Tabelle bei, nach welcher der zu erwartende Steuerbetrag anhand des Einkommens berechnet werden kann. Die Steuerpflichtigen bestimmen anhand dieser Angaben, wie viel Geld sie per 31. Mai an die Steuerverwaltung überweisen. Erst wenn die Steuererklärung bearbeitet ist, erhalten sie eine definitive Veranlagung.

Wer diese Steuerrechnung möglichst schnell erhalten will, muss die Steuererklärung auch so schnell wie möglich abgeben. «Bei der Bearbeitung gilt: first come, first served», erklärt Stohler.

Aber selbst wenn jemand die Steuererklärung direkt nach Erhalt der Unterlagen abgibt, ist nicht sicher, dass er die Rechnung auch im Juni erhält. Es sei häufig auch Zufall, in welcher Reihenfolge die Steuererklärungen bearbeitet werden, sagt Stohler. Zum Beispiel dann, wenn der zuständige Sachbearbeiter gerade in den Ferien sei.

845 Millionen vorausbezahlt

Der hohe Belastungszins, den säumige Steuerzahler berappen müssen, ist für den Kanton ein Segen; er verdient damit nämlich viel Geld. Letztes Jahr waren es 13 Millionen Franken, die Basel-Stadt nur mit den Zinsen auf überfällige Steuern einnahm.

Etwa 45 Prozent der Baslerinnen und Basler leisten Vorauszahlungen für ihre Steuern. Einige zahlen mehr ein, als in der effektiven Steuerrechnung zu erwarten ist, andere weniger.

Letztes Jahr landeten bis am 31. Mai immerhin 845 Millionen Franken als Steuervorauszahlungen auf dem Konto der Finanzverwaltung. Insgesamt verzeichnete der Kanton rund 1,6 Milliarden Franken Steuereinnahmen von natürlichen Personen. Rund die Hälfte dieser Steuereinnahmen werden also im Voraus bezahlt.

«Es geht nicht darum, dass der Kanton mit den Belastungszinsen möglichst hohe Erträge erzielt.»

Werner Stohler, stellvertretender Steuerverwalter

Diejenigen, die ihre Steuern frühzeitig bezahlen, werden denn auch belohnt. Bis und mit 2017 erhielten sie 0,25 Prozent Guthabenzins auf ihre Akonto-Zahlungen. Dieses Jahr sinkt dieser Habenzins auf 0,1 Prozent. Der Belastungszins sinkt hingegen weniger stark: von 4 Prozent auf 3,5 Prozent.

Mit der Zinspolitik gehe es dem Kanton nicht darum, möglichst hohe Erträge zu erzielen, erklärt Stohler. «Es geht vielmehr darum, Anreize zu setzen, dass natürliche Personen ihre Steuern im Voraus bezahlen und damit nicht in Verzug kommen.» Die 13 Millionen, die der Kanton letztes Jahr mit seiner Zinspolitik einnahm, seien aber sicher ein positiver Nebeneffekt.

Dass Personen ihr Guthaben auf ihrem Steuerkonto parken, um vom vergleichsweise hohen Habenzins zu profitieren, kommt laut Stohler kaum vor. «Wenn das der Fall wäre, würden wir entsprechende Massnahmen prüfen, um den Missbrauch zu bekämpfen.»

Korrektur: In der ersten Version des Artikels stand, der Habenzins sei von 2,5 Prozent im Jahr 2017 auf 0,8 Prozent 2018 gesunken. Diese Angaben sind inkorrekt. Der Habenzins sank in diesem Zeitraum von 0,25 auf 0,1 Prozent. Die Zahlen wurden am 4.4.2018 im Artikel korrigiert.

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