Anklage gegen ehemaligen BKB-Mitarbeiter

Die Basler Kantonalbank gerät in den Strudel um die Betrugsfirma ASE. In einem Schneeballsystem wurden Hunderte Anleger um ihr Vermögen gebracht. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat jetzt auch Anklage gegen den damaligen Kundenbetreuer der ASE bei der BKB erhoben.

Skandalträchtig: die mittlerweile geschlossene Zürcher Filiale der Basler Kantonalbank.

(Bild: KEYSTONE, WALTER BIERI)

Die Basler Kantonalbank gerät in den Strudel um die Betrugsfirma ASE. In einem Schneeballsystem wurden Hunderte Anleger um ihr Vermögen gebracht. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat jetzt auch Anklage gegen den damaligen Kundenbetreuer der ASE bei der BKB erhoben.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat nach jahrelangen Ermittlungen Anklage gegen drei mutmassliche Verantwortliche im Betrugsskandal ASE erhoben. Der Vermögensverwalter hat zwischen 2006 und 2012 rund 2500 Personen um Anlagen in der Höhe von 170 Millionen Franken gebracht.  

Hauptbeschuldigter ist der damalige ASE-Geschäftsführer S.*, dem gewerbsmässiger Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung im grossen Stil vorgeworfen werden. S. hat im Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug angetreten. Neben S. klagt die Staatsanwaltschaft auch M., den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten der ASE wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft an. M. bestreitet jede Schuld und beteuert, selber Geschädigter von S. zu sein.

Fiktive Gewinne

Die ASE Investment AG mit Sitz in Frick hat nach Auffassung der Ermittler in einem Schneeballsystem entstandene Verluste auf riskanten Anlagen durch die Ausweisung fiktiver Gewinne gedeckt. Mit gefälschten Kontoauszügen sollen die privaten Anleger über die Verluste getäuscht worden sein. 639 ehemalige Kunden sind als Nebenkläger am Verfahren beteiligt. Der Prozess soll im November vor dem Bezirksgericht Laufenburg stattfinden.

2012 flog der Millionenbetrug durch eine Anzeige der Basler Kantonalbank (BKB) auf. Die BKB fungierte als wichtigste Depotbank der Betrüger, die Überweisungen wurden über die mittlerweile geschlossene Zürcher Filiale ausgeführt. Dafür kassierte die Bank satte Gebühren. Nachdem Unstimmigkeiten bei Kontoauszügen auftauchten, zog die Bank die Reissleine.

Schuld nur in Zürich?

Seither stellt sich die BKB auf den Standpunkt, nie aktiv in den Betrug involviert gewesen zu sein: Sie schob die Schuld vollumfänglich auf die Zweigstelle Zürich und deren Leitung und räumte auch dort lediglich Fehler in der Aufsicht ein. Trotzdem schlug der Skandal bis nach Basel durch: Der damalige CEO Hans Rudolf Matter musste 2012 seinen Posten räumen.

Seither schloss die Bank mit der überwiegenden Mehrheit der Geschädigten Vergleiche ab, in denen sie einen Teil der erlittenen Verluste ersetzte. Doch nun könnten die Deals ins Wackeln geraten: Die Aargauer Staatsanwaltschaft zerrt auch den damals bei der BKB angestellten Kundenbetreuer der ASE vor Gericht. Ihm wirft die Behörde Beihilfe zu gewerbsmässigem Betrug vor, was der Bankmann bestreitet.

Anzeige gegen BKB

Sollte der frühere BKB-Angestellte verurteilt werden, drohen der Bank weitere Rechtsstreitigkeiten. Denn dann würde die Frage der Organhaftung wieder diskutiert werden, sprich, ob die Bank für eine Straftat eines Angestellten mitverantwortlich ist. Je nach Ausgang des ASE-Prozesses will die Aargauer Staatsanwaltschaft zudem eine weitere Untersuchung aufnehmen, wie sie auf Anfrage mitteilt. Diese basiert auf einer derzeit sistierten Strafanzeige, welche der BKB Geldwäscherei vorwirft. 

Auf Anfrage weist die BKB die Anklage gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter zurück: «Im Zusammenhang mit der im Kontext der ASE Investment AG durchgeführten Strafuntersuchung und einem darauffolgenden Strafprozess gilt mit Bezug auf angeschuldigte Personen die Unschuldsvermutung. Die BKB hat keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten ehemaliger Mitarbeiter und äussert sich auch nicht zu laufenden Verfahren.»

Die Bank betrachtet sich nach wie vor selber als Geschädigte: «Im ASE-Fall ist die Basler Kantonalbank selbst keine beschuldigte Partei. Sie ist vielmehr das Opfer dieses mutmasslichen Betruges und hat mittlerweile mit 98% der betroffenen Kunden aus Kulanzgründen eine einvernehmliche Lösung erzielt.»

* Name der Redaktion bekannt

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