Bank Wegelin in den USA offiziell angeklagt

Der New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara hat Anklage gegen die Bank Wegelin erhoben. Bharara wirft der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. Die Klageschrift liegt der TagesWoche vor. Sie legt nahe, dass Wegelin im US-Geschäft eine erstaunliche kriminelle Energie entwickelt hat.

Gebäude der St. Galler Bank Wegelin (Bild: sda)

Der New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara hat Anklage gegen die Bank Wegelin erhoben. Bharara wirft der Bank Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. Die Klageschrift liegt der TagesWoche vor. Sie legt nahe, dass Wegelin im US-Geschäft eine erstaunliche kriminelle Energie entwickelt hat.

Was nun den Überresten der einst so selbstbewussten Privatbank widerfährt, musste nicht einmal die UBS über sich ergehen lassen: Die Bank Wegelin wird in den USA angeklagt. Der TagesWoche liegt die Klageschrift des New Yorker US-Staatsanwalts Preet Bharara vor. Diese richtet sich gegen die Bank selber wie auch gegen mehrere Mitarbeiter.

Einen solchen Schritt hat kaum ein Experte vorhergesehen, auch wenn sich mit der erzwungenen Aufspaltung der Bank bereits abgezeichnet hat, dass sich die Wegelin-Manager um Konrad Hummler mit einem Verkauf des US-unabhängigen Teils der Bank absichern wollen. Bislang gingen selbst in die Untersuchungen gegen Schweizer Banken involvierte Anwälte davon aus, dass eine Klage gegen ein Schweizer Institut eher unwahrscheinlich sei.

In der weiteren Folge Auszüge aus der Klageschrift:

– Gemäss der Klageschrift verlangen die USA die Beschlagnahmung von 16,2 Millionen US-Dollar, die sich auf dem Konto 101-QA-358967-000 bei der Bank UBS im Namen der Bank Wegelin befinden.

– Die Steuerfahnder der US-Behörde IRS haben eine Untersuchung gegen Wegelin durchgeführt, in der zu Tage gefördert wurde, dass mindestens 100 Kunden von Wegelin Steuerbetrug begangen haben. Wegelin und andere Schweizer Banken hätten eine Kontoverbindung von Wegelin in den USA dazu benutzt, um nicht deklarierte Vermögen aus der Schweiz zu waschen. Gleichzeitig habe die Bank grosse Summen über diese Verbindung transferiert, um den Schwarzgeldfluss zu verschleiern und ihnen eine Aura der Rechtmässigkeit zu geben.

– In der Anklageschrift tauchen weitere Schweizer Banken auf, die die Kontoverbindung von Wegelin bei der USA benutzt haben sollen, um Kundengelder zu transferieren. Sie werden Swiss Bank C und Swiss Bank D genannt. Wegelin habe für ihre Kunden Tarnfirmen in Liechtenstein, Hongkong und Panama gegründet. 

– Einer der Wegelin-Partner, „Managing Partner A“ genannt, habe Kundenberater bei einem Treffen in Zürich instruiert, keinesfalls via Email oder Telefon mit den US-Kunden zu kommunizieren. Die Kunden sollten für Gespräche aus den USA in die Schweiz reisen, um keine verdächtigen Spuren zu hinterlassen.

– Wegelin habe über die Website swissprivatebank.com unversteuerte Kundengelder über mehrere Millionen Franken eingesammelt. Durch all die Werbemassnahmen und die Übernahme alter UBS-Kunden wuchsen die bei der Bank Wegelin parkierten US-Vermögen von 240 Millionen Dollar 2005 auf 1,2 Milliarden Dollar 2010. Im Jahr 2008 sei der Entscheid gefallen, UBS-Kunden zu übernehmen, weil man diesen hohe Gebühren würde verrechnen können.

Im weiteren Verlauf wird in mehreren Fällen geschildert, wie verschiedene Kundenbeziehungen funktionierten. Nachzulesen im englischen Original auf der Rückseite dieses Artikels.

 

 

 

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