Der Schweiz fehlt es an Gästen, nicht an Betten

Die Verordnung, die das Zweitwohnungs-Verbot umsetzen soll, führt zu einer Vermehrung der Zweitwohnungen in der Schweiz. Dabei werden die Fremdenbetten nicht wärmer, sondern kälter. Das belegen die Statistiken und etwas Arithmetik.

Viele Fensterläden in Schweizer Chalets bleiben monatelang geschlossen, und die Betten kalt. (Bild: Keystone)

Die Verordnung, die das Zweitwohnungs-Verbot umsetzen soll, führt zu einer Vermehrung der Zweitwohnungen in der Schweiz. Dabei werden die Fremdenbetten nicht wärmer, sondern kälter. Das belegen die Statistiken und etwas Arithmetik.

«Der Anteil von Zweitwohnungen in einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt.» Das steht seit 11. März in der Bundesverfassung, nachdem das Schweizer Volk die Initiative von Franz Weber angenommen hat. In den meisten Tourismusgemeinden bedingt das ein Verbot von neuen Zweitwohnungen, weil die Quote von 20 Prozent bereits überschritten ist.

Dieses Verbot wird durch den Entwurf zur Ausführungs-Verordnung in zwei Punkten durchlöchert: Artikel 5 erlaubt: «Die Erstellung von qualifiziert touristisch bewirtschafteten Zweitwohnungen kann weiterhin bewilligt werden.» Und Artikel 2 gewährleistet: «Umnutzungen von Wohnungen, die am 11. März 2012 bereits bestanden, bleiben zulässig.» Der Branchenverband «Hotelleriesuisse“ fordert folgerichtig, dass neben Wohnungen auch Hotels, die stillgegelegt werden, in unbewirtschaftete Zweitwohnungen «umgenutzt» werden dürfen. Bei einer Vielzahl von Aparthotels ist das bereits geschehen ist. 

Beide Ausnahmen in der Verordnung sorgen dafür, dass die Zahl der Zweitwohnungen in der Schweiz nicht beschränkt wird, sondern über die Quote von 20 Prozent hinaus vermehrt werden darf. Das widerspricht der Verfassung und dem Willen der Initianten.

Die Betten werden kälter

Diesen Verfassungsbruch rechtfertigen die Autoren der Verordnung mit einer ökonomischen Argumentation: Zweitwohnungen seien nur darum ein Problem, weil sie schlecht genutzt werden, ihre Betten also «kalt» bleiben. Mit der in Artikel 5 erlaubten Ausnahme hingegen schaffe man die erwünschten «warmen Betten». Das kann für neue «touristisch bewirtschaftete» Zweitwohnungen zutreffen – «kann», muss aber nicht. Denn die Verordnung schreibt keine minimale Vermietungsdauer vor.

Die Vermehrung des Angebotes an Zweitwohnungen, die Artikel 2 und 5 der Verordnung erlauben, vermindert jedoch die Auslastung der Betten in den bestehenden Hotels und Ferienwohnungen. Denn in der Schweiz fehlt es nicht an Fremdenbetten, sondern an Gästen. So ist die Zahl der Logiernächte geschrumpft. Das belegen die Statistiken:

  • Hotels: Die Auslastung der Betten in den Schweizer Hotels hat abgenommen, schweizweit von 36 Prozent im Jahr 2000 auf 34 Prozent im laufenden Jahr. In den Regionen Graubünden, Wallis und Tessin, wo es am meisten Zweitwohnungen hat, war der Rückgang stärker als im nationalen Durchschnitt. Hauptgrund: Ein starker Rückgang der Logiernächte seit 2008.
  • Parahotellerie:  Die Zahl der Logiernächte in vermieteten Ferienwohnungen, so zeigt die (seit 2004 leider nicht mehr fortgeführte) Statistik des Bundes, sank ebenfalls, nämlich von 24,5 Millionen im Durchschnitt der Jahre 1980 bis 1993 auf noch 18 Millionen im Jahr 2003.
    Hauptgrund: Ein Grossteil der wachsenden Zahl an Ferienwohnungen wird nicht vermietet, sondern nur während 30 Tagen jährlich von ihren Besitzern genutzt. Die Bettenauslastung in den Zweitwohnungen, so lässt sich errechnen, liegt im Mittel unter 10 Prozent.

Spirale dreht nach unten

Falls die Zahl der Logiernächte konstant bleibt oder wie in den letzten Jahren schrumpft, wird der Zubau von touristischen Zweitwohnungen die mittlere Auslastung der Fremdenbetten weiter vermindern. Die tiefere Auslastung dürfte noch mehr bestehende Hotels in den Ruin treiben. Und die Umnutzung von stillgelegten Hotelbauten sowie von Erst- in Zweitwohnungen wird die mittlere Temperatur in den Schweizer Fremdenbetten noch tiefer senken. Die Spirale dreht nach unten. Es wäre denn, die zusätzliche Betonierung der Alpen würde die Attraktivität der Feriendestination Schweiz erhöhen – und entgegen dem langfristigen Trend mehr Gäste anlocken.

Zweitwohnungs-Betten: Neun Prozent ausgelastet
420’000 Zweitwohnungen registrierte die Volkszählung er in der Schweiz im Jahr 2000. Heute dürften es 500’000 sein. Das ergibt – bei durchschnittlich vier Betten pro Wohnung – zwei Millionen Fremdenbetten. Bei 365 Tagen pro Jahr entspricht das einem theoretischen Angebot von 730 Millionen Logiernächten. Die Mehrzahl dieser Zweitwohnungen wird nicht vermietet. Die Besitzer und ihre Familien, so schätzt der Schweizer Tourismusverband, nutzen ihre Ferienhäuser und Appartements jährlich während 30 Tagen. Bei einer mittleren Belegung von drei Betten durch die 0,5 Millionen Besitzerfamilien während 30 Tagen resultieren schätzungsweise 45 Millionen Logiernächte.

Der Bund hat die Statistik über die Logiernächte in Ferienwohnungen 2004 aus Spargründen aufgegeben. Im letzten Erhebungsjahr 2003 registrierte das Bundesamt für Statistik in der Minderheit der 90’000 Zweitwohnungen, die vermietet wurden, noch 18 Millionen Logiernächte – Tendenz sinkend.

Addiert man diese 18 Millionen zu den 45 Millionen Logiernächte der Besitzerfamilien, welche die Statistik nicht erfasst, kommt man auf 63 Millionen Logiernächte insgesamt. Gemessen am theoretischen Angebot von 730 Millionen Logiernächten in den zwei Millionen Schweizer Zweitwohnungsbetten ergibt das eine mittlere Bettenbelegung von knapp neun Prozent. Auf einer Wärmeskala von Null bis hundert Grad wären die Betten damit neun Grad warm, also ziemlich kühl. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Brutto-Bettenauslastung in der Schweizer Hotellerie im Jahr 2012 liegt bei 34 Prozent – oder 34 Grad Wärme.

 


 

Nächster Artikel