Flohmärkte sollen auch an Sonntagen erlaubt sein

Flohmärkte sollen künftig generell auch am Sonntag möglich werden. Die Basler Regierung will dies im Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung festschreiben.

Aussi le dimanche: Flohmärkte wie hier in der Markthalle, sollen künftig auch wieder am Sonntag erlaubt sein.

Flohmärkte sollen künftig generell auch am Sonntag möglich werden. Die Basler Regierung will dies im Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung festschreiben.

Dem «Brocante am Sonntag» in der Markthalle war Erfolg beschieden. Allerdings nur im Dezember 2013 und Januar 2014, denn das Gesetz über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung lässt die regelmässige Durchführung von Sonntags-Flohmärkten nicht zu. Bewilligungen gab es nur in begründeten und zeitlich befristeten Ausnahmefällen.

Die Betreiber der neuen «Alten Markthalle» wollten sich damit aber nicht abfinden und lancierten eine Petition. «Märkte bilden einen wichtigen Bestandteil eines bunten, soziokulturellen Geflechtes einer Stadt», schrieben sie in der Petition, die in die Forderung mündete, «die Gesetzgebung so zu ändern, 
dass Märkte nicht länger unter das Ruhetagsgesetz fallen».

Verständnis für das Anliegen

Mit diesem Anliegen haben die Unterzeichner der Petition bei der Basler Regierung offensichtlich offene Türen eingerannt. In ihrem Schreiben zur Petition äussert sie «Verständnis für das Anliegen» und kündigt an, das Gesetz so zu ändern, dass künftig regelmässige Sonntagsflohmärkte möglich sein werden.

Die Regierung will nun dem Grossen Rat einen Entwurf einer entsprechenden Revision des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung unterbreiten. Und damit wohl einmal mehr für ein Aufflammen der ewigen Diskussion über eine generelle Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sorgen.

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