Interne Dokumente belasten Basler Kantonalbank

Die Basler Kantonalbank (BKB) weist im Betrugsfall ASE jede Mitschuld von sich. Entschädigungen an die Opfer des Anlagebetrugs leistet sie nur aus Goodwill. Doch vertrauliche Dokumente belasten die Bank stärker, als sie bisher eingeräumt hat.

Die Basler Kantonalbank (BKB) weist im Betrugsfall ASE jede Mitschuld von sich. Entschädigungen an die Opfer des Anlagebetrugs leistet sie nur aus Goodwill. Doch vertrauliche Dokumente belasten die Bank stärker, als sie bisher eingeräumt hat.

Wie die Basler Kantonalbank ihr Versagen beim Anlagebetrugsfall ASE sieht, hat sie vor über einem Jahr mitgeteilt. Zuvor war aufgeflogen, dass BKB-Kunden durch mutmasslich kriminelle Aktivitäten des Fricktaler Vermögenverwalters ASE geschätzte 100 Millionen Franken verloren haben. Die BKB führte die Konten und wickelte die Zahlungen ab. ASE hatte den Kleinanlegern eine Rendite von 20 Prozent und mehr auf Devisengeschäfte versprochen, saugte das Geld aber nach und nach mit gefälschten Aufträgen ab.

Der Standpunkt der BKB in der Angelegenheit, die unter anderem Bankdirektor Hans Rudolf Matter den Kopf kostete: «Als Ausdruck des Prinzips, ein fairer Geschäftspartner zu sein, wird sich die BKB gegenüber Ersatzbegehren von Kunden der ASE kulant zeigen. Sie ist bestrebt, sich mit ihren Kunden über eine Schadensbeteiligung gütlich zu einigen. Die BKB anerkennt jedoch keine Haftpflicht, sondern lebt ihr Verständnis von «fair banking» vor.»

Kundenberater rausgeworfen

Vertauliche Dokumente, die der TagesWoche vorliegen, deuten nun auf eine grössere Mitschuld der Bank hin. Das könnte die Ausgangslage in den Vergleichsverhandlungen mit betrogenen Kunden verändern, die teilweise nur einen Bruchteil des verlorenen Geldes von der Bank erstattet erhalten.

Gegen aussen kommunizierte die Bank: «Die BKB hat keine Anzeichen, dass ihre Mitarbeitenden im Zusammenhang mit der ASE gegen Strafbestimmungen verstossen haben.» In der Begründung der Kündigung eines altgedienten Kundenberaters der BKB-Filliale in Zürich tönt es gemäss dem Antrag an die Personalabteilung anders. C.* war Hauptansprechpartner für das Tagesgeschäft der ASE und ihre Kunden. Gegen seinen Vorgesetzten G.* ermittelt derzeit die Aargauer Staatsanwaltschaft in der Sache.

Als Begründung für den Rauswurf führt die Bank an: «C. unterstützte von ASE gewünschte Täuschungsmanöver gegenüber Kunden, die Auskunft über ihre Konten bei der BKB verlangten. Beispielsweise verheimlichte er einem Kunden vorsätzlich einen bestehenden Sollsaldo und führte anschliessend auf Instruktion der ASE Buchungen aus, um den ursprünglichen Sollsaldo abzudecken und dem Kunden einen Habensaldo kommunizieren zu können.»

Auszug aus dem Antrag an die Personalabteilung zur Kündigung von C.

 

Das Tun des Mitarbeiters wurde auch durch die Juristen der Kanzlei Bär & Karrer beleuchtet. Die von der Bank in Auftrag gegebene Aufarbeitung der Verwicklungen der Bank in den Skandal bleibt allerdings unter Verschluss. In der von der Bank veröffentlichten Zusammenfassung taucht der Fall C. nicht auf.

Wenn selbst die Bank einräumt, einer ihrer Mitarbeiter habe den Betrugsskandal aktiv begünstigt, könnte sich die Haftungsfrage neu stellen. Über ähnliche Verschleierungsmanöver durch BKB-Mitarbeiter berichtete die TagesWoche vor einem Monat.

Versteckte Konten

Ein weiterer Hinweis für diese Auslegung der Geschehnisse: Der TagesWoche liegen die Kontoangaben eines Kunden vor. Diese wurden gemäss Abmachung von der Bank an die ASE übermittelt, welche die Korrespondenz an den Kunden weiterleiten sollte. Stand der Dinge geht man davon aus, dass die ASE Informationen zurückbehalten hat, um ihre Machenschaften zu verschleiern.

So hat sie ohne Wissen der Kunden in vielen Fällen ein geheimes Kanada-Dollar-Konto anlegen lassen, auf dem sie die Verluste versteckte, die sie mit ihren Transaktionen einfuhr. Der Anleger bekam immer nur die Auszüge der ordentlichen Devisenkonten zu Gesicht, wusste also nicht, dass sein Totalsaldo in Wirklichkeit viel tiefer war.

Die vorliegenden Dokumente lassen einen anderen Schluss zu: Die BKB wirkte auch hier an der Verschleierung mit, indem sie auf den vom Kunden angeforderten Konten-Bestätigungen das Kanadakonto nicht aufführte. Dass es ein solches gab, belegt ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Bank und der ASE zu dieser Kundenbeziehung.

Konto-Information der BKB an einen ASE-Kunden

Tatsächlich wusste man im Hauptsitz längst vor dem Publikwerden des Betrugsfalls im März 2012 (damals legte die BKB Strafanzeige ein), dass es im Fall eines Rechtsstreits eng werden könnte.

In einem internen Schreiben vom 6. Juli 2010 der Compliance-Abteilung an den damaligen Leiter des Bereichs Firmenkunden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Kreditaufnahmen durch ASE-Kunden keine Ermächtigung bestand. «Trotzdem lässt es die BKB zu, dass ASE in nicht unerheblichem Umfang Kredite in Fremdwährungen zu Lasten des Kunden aufnimmt.»

Auszug aus dem Schreiben der Compliance-Abteilung

Daraus schliesst der Compliance-Mitarbeiter: «Aufgrund dieser Sachlage könnte der Kunde die Bank im Schadenfalle haftbar machen.» Eine Verteidigung könnte sich in dieser Situation schwierig gestalten.

* Namen der Redaktion bekannt


Lesen Sie dazu das Interview mit BKB-Direktor Guy Lachappelle.


Artikelgeschichte

Dieser Artikel war am Freitag, 17.1.2014, vorübergehend offline. Grund dafür waren weitere Abklärungen. Lesen Sie dazu auch das Interview mit BKB-CEO Guy Lachappelle: tageswoche.ch/+bjuab

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