Keiner wollte die Anteile, deshalb nahm sie die BKB

Die Basler Kantonalbank nimmt die Rüge der Finma wegen «unzulässiger» Stützung des Börsenkurses ihrer Partizipationsscheine hin – und gibt einen Fehler zu. Dass sie wissentlich unzulässig gehandelt habe, dementiert CEO Guy Lachappelle.

Die Basler Kantonalbank nimmt die Rüge der Finma wegen «unzulässiger» Stützung des Börsenkurses ihrer Partizipationsscheine hin – und gibt einen Fehler zu. Dass sie wissentlich unzulässig gehandelt habe, dementiert CEO Guy Lachappelle.

Es ist noch nicht lang her, da sprach der CEO der Basler Kantonalbank (BKB) zu über 4000 Besitzern von Partizipationsscheinen der Bank. Und die versammelten Teilhaber der BKB hörten eine Aussage, die knapp sechs Monate später eine besondere Aufmerksamkeit verdient: Der Gradmesser für das Vertrauen in die BKB, erklärte Guy Lachappelle, sei der Kurs der Partizipationsscheine.

Der Kurs hatte bereits zu diesem Zeitpunkt über 22 Prozent an Wert verloren, und er brach nur zehn Tage später nochmals ein. Seit heute wissen wir, dass er dies noch viel früher getan hätte. Zu diesem Schluss kommt jedenfalls die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma: Die Aufsichtsbehörde rügt die BKB, weil die Bank zwischen Januar 2009 und Ende September 2012 «in manipulativer Weise den Börsenkurs der eigenen Partizipationsscheine gesteuert hat».

Zu einer Zeit, in der angesichts des drohenden Streits mit den USA und dem ASE-Skandal das Vertrauen in die BKB sank und Investoren kaum Partizipationsscheine kaufen wollten, erteilte die Bank «systematisch marktverzerrende Kaufaufträge» für eigene Partizipationsscheine. «Diese suggerierten eine effektiv nicht vorhandene Nachfrage, die sich kurssteigernd auswirkte (Marktmanipulation)», schreibt die Aufsichtsbehörde.

«Wir mussten für die Investoren einen Abnehmer schaffen»

Während also kaum jemand Vertrauen in die BKB hatte und der Kurs fiel, griff die Bank selbst zu – und besserte damit den «Gradmesser für Vertrauen» auf. CEO Lachappelle wehrt sich nicht gegen den Vorwurf: Er will die Rüge der Finma akzeptieren. Dass dies manipulativ gewesen sei, relativiert er allerdings: «Die BKB hat damals in bestem Treu und Glauben gehandelt.»

Die Pflege des eigenen Kurses – in der Fachsprache Market Making genannt – ist nicht nur erlaubt, es ist auch eine Aufgabe der Handelsabteilung der BKB. Wie die Bank beim Kauf und Verkauf der eigenen Partizipationsscheine dabei agieren kann, sei in einem Reglement festgehalten, sagt Lachappelle. «Dieses Reglement haben wir juristisch abgeklärt und waren der Überzeugung, dass es rechtens ist.»

Die BKB hat gemäss Lachappelle nicht absichtlich den Kurs manipuliert, sondern das Reglement hat für die ausserordentliche Situation nicht gegriffen. Der Partizipationsschein der BKB ist so uninteressant geworden, dass niemand ein Interesse am Kauf hatte. «Wir wollten für die Investoren einen Abnehmer schaffen», sagt Lachappelle.

Hotline für «Geschädigte»

Aus Sicht von Lachappelle haben die Investoren sogar profitiert, weil sie die PS verkaufen konnten – und das zu einem höheren Preis, da die BKB eine Nachfrage schuf, die gar nicht vorhanden war. «Der Zukauf geschah allerdings in einem unzulässigen Mass aus heutiger Sicht», schränkt Lachappelle ein. Der Kurs des Scheines habe sich in der Folge zuwenig schnell an den Markt angepasst.

Die BKB hat gemäss Lachappelle «unmittelbar» darauf reagiert und ein internes Reglement für den Eigenhandel eingeführt. Nur fiel der Kurs weiterhin und die Bank versuchte weiter, ihn mit Stützkäufen zu stabilisieren, wie die Finma schreibt. Diese Käufe seien allerdings «unzulässig» gewesen. «Dass dies der Fall ist, wissen wir aber eigentlich erst jetzt, da der PS-Wert mittlerweile bei 72 Franken dem Marktwert aus Angebot und Nachfrage entspricht», sagt Lachappelle dazu. Ihn hat der Entscheid der Finma deshalb überrascht.

Zwischen 2009 und 2010 konnte die BKB zwar noch Anteile verkaufen. Da der Kurs damals schon marktverzerrt gewesen ist, zieht aber der Bund den Gewinn aus dieser Zeit ein, was als eine Art Strafe gesehen werden darf. Lachappelle sagt: «Dieser Betrag ist geschätzt und geht an den Bund, weil es keine Geschädigten gibt – soweit uns bekannt ist.» Die Bank habe dennoch eine Hotline eingerichtet für PS-Besitzer, die sich als Geschädigte verstehen würden. Gemäss Finma ist der eingezogene Gewinn tatsächlich eine Mischung aus Schätzung und nachweisbarem Gewinn. «Nebst den Aktivitäten der Bank hatten auch andere Ereignisse einen Einfluss, weshalb nicht eindeutig geklärt werden kann, inwiefern die Kurssteigerungen auf die unzulässige Stützung oder aber auf die allgemeine Marktentwicklung zurückzuführen ist», sagt Finma-Sprecher Tobias Lux.

BKB nahm Verluste in Kauf

Wirklich finanziell geschadet hat die Bank sich selber: Die angekauften Anteile – die Zahl stieg im Verlauf des Jahres 2012 von 885’935 auf 1,73 Millionen und ist aktuell bei über 1,8 Millionen – haben dramatisch an Wert verloren. Die Buchverluste hat die Bank als Wertberechtigung vom Eigenkapital abschreiben müssen – das geschah in mehreren Tranchen: einmal rund 38 Millionen Franken und einmal rund 39 Millionen Franken.

Dass es überhaupt soweit kommen konnte, ist aus Sicht der Bank ein Fehler des bisherigen Reglements, der aussergewöhnlichen Situation und des Risikoauschusses der Geschäftsleitung, der das Reglement für das Market Making abgesegnet hatte. Dem Risikoausschuss gehört gemäss BKB ein Vertreter des Bankrats sowie ein Teil der Geschäftsführung an.

Die Verantwortlichen für das damalige Reglement und damit auch für die «massiven Zukäufe», darunter der geschasste frühere CEO Hans Rudolf Matter und Ex-Handelschef Thomas Greminger, sind nicht mehr bei der Bank tätig. «Ein Zusammenhang mit der Finma-Rüge besteht allerdings nicht, da beim Abgang ein allfälliges Fehlverhalten in dieser Sache noch gar kein Thema war», sagt Lachappelle.

Regeln erneut angepasst

Wiederholen soll sich der Fall nicht nochmals: Einerseits hat die BKB das Reglement erneut angepasst, andererseits hat die Finma vor wenigen Tagen eine Mitteilung zu den Marktverhaltensregeln herausgegeben. «Damit ziehen wir die Lehren aus diesem Fall, weisen auf die geänderten Rahmenbedingungen hin und unterstreichen, dass wir uns mit dieser Thematik intensiv auseinandersetzen werden», sagt Sprecher Tobias Lux.

Gemäss BKB schliesst sie damit allerdings den bisherigen «Interpretationsraum», was den Handel mit eigenen Anteilen betrifft. Obwohl dieser «Interpretationsraum» bestand, akzeptiert die BKB die Rüge. «Wir schlucken die Kröte», sagt Lachappelle, «weil es einfacher ist, als uns eine weitere Baustelle aufzuhalsen.» Und Baustellen hat die BKB wirklich schon genug.

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