Nun muss sich Herzog erklären

Die Rüge der Banken-Aufsichtsbehörde gegen die BKB hat ein politisches Nachspiel: Die Grünliberalen haben eine Interpellation eingereicht. Sie wollen wissen, was Finanzdirektorin Eva Herzog über die Kursmanipulationen wusste.

Nicht so fair verhalten, wie der Claim verspricht – rügt die Finanzmarktaufsicht. (Bild: WALTER BIERI)

Die Rüge der Banken-Aufsichtsbehörde gegen die BKB hat ein politisches Nachspiel: Die Grünliberalen haben eine Interpellation eingereicht. Sie wollen wissen, was Finanzdirektorin Eva Herzog über die Kursmanipulationen wusste.

Die Rüge der ­Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) an der Basler Kantonalbank (BKB) hat ein politisches Nachspiel: Die Fraktion der Grünliberalen (GLP) im Grossen Rat hat eine Interpellation eingereicht. Die GLP will wissen, was die Regierung über den Handel der BKB mit den eigenen Partizipationsscheinen (PS) wusste (die Interpellation ist auf der Rückseite dieses Artikels zu finden).

Konkret geht es dabei um eine Antwort der Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) auf eine Interpellation von David Wüest-Rudin im März 2012. Der damalige GLP-Grossrat kritisierte die nun beanstandete Eigenhandelspraxis der BKB und fragte die Regierung nach ihrer Meinung und ihrer Aufsichtsfunktion. Finanzdirektorin Eva Herzog antwortete damals gemäss Protokoll: «Die Basler Kantonalbank hat kein Wertschriften-Rückkaufprogramm aufgelegt. Die BKB unterhält ein normales Marketmaking in den eigenen Titel; dies in Einklang mit dem Finma-Rundschreiben Nr. 38 aus dem Jahr 2008 über die sogenannten Marktverhaltensregeln.» Und weiter: «Einen eigentlichen Eigenhandel im Sinne einer aktiven Handelstätigkeit auf eigene Rechnung verfolgt die BKB praktisch nicht; die entsprechenden Eigenhandelslimiten der BKB sind tief angesetzt.»

Nicht der erste Fall

Der Fraktionspräsident GLP, Dieter Werthemann, schreibt nun angesichts der Tatsache, dass die Zürcher Kantonalbank schon vor Jahren in einem ähnlichen Fall von der Finma gemassregelt worden sei (SRF Regionaljournal vom 22.11.2013), findet er die damalige Antwort der Finanzdirektorin «sehr bedenklich». Werthemann schreibt weiter:  «Finanzdirektorin Herzog bestritt also genau das, was nun die Finma scharf beanstandet, wofür die ZKB schon zuvor gerüffelt wurde und wofür die Finma auch Gewinne in Millionenhöhe von der BKB einzieht.» Das Finanzdepartement habe offenbar die Interpellation Wüest-Rudin «nicht seriös, nicht korrekt und mit krass falscher Einschätzung der Lage beantwortet». Er stellt deshalb folgende Fragen an die Regierung:

1. Wie kommt der Regierungsrat zu der offenbar krass falschen Einschätzung in der Interpellationsantwort vom 14. März 2012? Weshalb hat der RR in dieser Sache seine Aufsichts- und Mitwirkungsrechte gemäss Art 17 nicht wahrgenommen? An wie vielen Bankratssitzungen hat RR Herzog mit beratender Stimme teilgenommen? Hat sich RR Herzog in dieser Sache angemessen informiert? Wenn nein, weshalb nicht?

2. Hat sich der Kanton an der von der FINMA gerügten Kurspflege direkt oder indirekt beteiligt? Fanden Gespräche zwischen der Regierung und der Bank in dieser Frage statt? Welche Käufe/Verkäufe von PS wurden vom Kanton oder der Pensionskasse Basel-Stadt im Zeitraum Januar 2009 und Ende September 2012 getätigt? Wenn ja, wurden die PS über den Markt beschafft oder aus dem Eigenbestand der BKB? Wie hoch ist aktuell der Bestand an PS beim Kanton und/oder der Pensionskasse? Wenn Käufe getätigt wurden, in welchem Auftrag und mit welcher Begründung wurden diese getätigt?

3. Die Finanzierung einer Bank in der Grösse der BKB mittels Partizipationskapital ist grundsätzlich problematisch. Dies weil der Markt für einen solchen PS sehr illiquide ist, was zu einer entsprechend hohen Volatilität (Kursschwankungen) des Titels führt. Weshalb wird diese problematische Finanzierungsform in der vorliegenden Revision des KB-Gesetztes nicht thematisiert oder gelöst?

4. Der Regierungsrat beabsichtigt in der Reform des KB-Gesetzes, den Bankrat selbst zu wählen und direkt die Eigneraufsicht selbst wahrzunehmen. Wie will der Regierungsrat gegenüber dem Parlament plausibel machen, dass er vor dem Hintergrund der geschilderten krassen Fehleinschätzung dazu in der Lage ist?

5. Beabsichtigt die Regierung zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob in dieser Sache auch strafrechtliche Schritte gegen einzelne Personen einzuleiten sind?

Herzog schweigt

Die «Basler Zeitung» hat versucht, bereits eine Antwort der Finanzdirektorin zum Thema zu erhalten. «Finanzdirektorin Eva Herzog nimmt keine Stellung, wie das Finanzdepartement auf Anfrage mitteilte», schreibt die BaZ: «Die Angelegenheit zu regeln sei Sache der Bank, die Aufsicht wiederum liege bei der Finma. Eva Herzog wurde über die Eröffnung des Verfahrens von der Finanzmarktaufsicht informiert.»

Die BKB mag mit dem Akzeptieren der Rüge der Finma eine weitere Baustelle in rechtlicher Sicht verhindert haben, aber weniger Ärger blüht deshalb weder der Bank noch der Finanzdirektorin angesichts des erneuten Fehlverhaltens.

Auf Unterstützung aus der eigenen Partei darf Finanzdirektorin kaum zählen: Die SP schreibt in einer Medienmitteilung (auf der Rückseite), dass sie die lückenlose Aufklärung der Beanstandung der Finma fordert. Für die SP sei es «sehr wichtig, dass sich die BKB im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verhält und die Richtlinien der von den politischen Instanzen definierten Eigentümerstrategie einhält». Die von der Finma beanstandete Handlungsweise deute darauf hin, «dass in diesem Fall die entsprechenden Kontrollmechanismen versagt haben».

In Kritik ist dabei aus Sicht der SP vor allem die Geschäftsleitung: «Es kann nicht sein, dass es unter der Führung und mit dem Wissen der Geschäftsleitung zu dieser Form von Börsenkurs-Manipulationskäufen kommt. Hier hat die BKB-Geschäftsleitung eindeutig unverantwortlich gehandelt.» Die Partei verlangt von der Leitung «ihrer klaren Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern mehr Beachtung schenkt».

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