Standing-Rock-Protestaktion wegen Baselworld nicht bewilligt

Eine Protestaktion gegen die Beteiligung von Schweizer Grossbanken an der umstrittenen Dakota Access Pipeline in den USA muss wegen der Baselworld verschoben werden. Die Polizei sieht sich ausserstande, während der Uhren- und Schmuckmesse den Zusatzaufwand zu bewältigen.

Eine Kundgebung gegen Schweizer Bankenbeteiligung an der umstrittenen Dakota Access Pipeline in den USA wurde wegen der Baselworld nicht bewilligt.

(Bild: Hans-Jörg Walter)

Eine Protestaktion gegen die Beteiligung von Schweizer Grossbanken an der umstrittenen Dakota Access Pipeline in den USA muss wegen der Baselworld verschoben werden. Die Polizei sieht sich ausserstande, während der Uhren- und Schmuckmesse den Zusatzaufwand zu bewältigen.

Dem Aufruf zur Kundgebung auf der Facebook-Seite von «Standing with Standing Rock Basel» ist ein spezieller Hinweis vorangestellt: «Achtung! Die Demo findet nicht am 25.03. statt, da wir für dieses Datum keine Bewilligung erhalten haben.» Als neues – allerdings noch nicht definitiv bestätigtes – Datum ist der 1. April angegeben.

Der Grund für diese kurzfristige Verschiebung ist die Uhren- und Schmuckmesse Baselworld, welche die Basler Polizei an diesem Wochenende offensichtlich zu sehr auf Trab hält, heisst es aus BastA!-Kreisen. Und Martin Schütz, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), bestätigt:

«Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat tatsächlich eine Person, die am 25. März eine Kundgebung beim Bankverein gegen die Beteiligung zweier Grossbanken an der Dakota Access Pipeline durchführen wollte, aufgefordert, ein anderes Datum vorzuschlagen.»

Schütz sieht dadurch aber die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit nicht beeinträchtigt: «Selbstverständlich sind Kundgebungen auch während der Baselworld oder anderen grossen Messen grundsätzlich möglich», sagt der Sprecher.

Weil es sich bereits um die dritte Kundgebung zur selben Thematik handelt, sei eine «akute Aktualität» nicht gegeben und das Ausweichen auf ein anderes Datum verhältnismässig, erklärt Martin Schütz.

Der Begriff «grundsätzlich» deutet aber auf Einschränkungen hin, was sich in diesem konkreten Fall bestätigt. Weil es sich bereits um die dritte Kundgebung zur selben Thematik handelt, sei eine «akute Aktualität» nicht gegeben und das Ausweichen auf ein anderes Datum verhältnismässig, erklärt Schütz.

Schütz gibt aber zu, dass die gleichzeitig stattfindende Messe durchaus eine Rolle gespielt habe. Eine Kundgebung mit der erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Personen sei für die Kantonspolizei nur mit einem speziellen Aufgebot zu bewältigen. «Ein solches Extraaufgebot hätten wir während der Uhren- und Schmuckmesse nur schwer auf die Beine stellen können», sagt Schütz.

Grossaufgebot während der Baselworld

Die Baselworld stelle für die Kantonspolizei die grösste regelmässig stattfindende Veranstaltung dar, wie Schütz sagt. Die Polizei sei mit Fachkräften aus der Sicherheitspolizei, der Prävention sowie mit Verkehrspolizisten vor Ort. «Zudem halten Zivilfahnder in und um die Messehallen Ausschau nach verdächtigen Personen.»

Gut für die Messe Schweiz, dass sie diesen Sondereffort nicht komplett berappen muss: Anders als andere Veranstalter muss die MCH Group nicht für die gesamten Sicherheitskosten aufkommen, welche die polizeiliche Grundversorgung übersteigen. Bis zu 50 Prozent dieser Zusatzkosten bezahlt der Staat, was in der Polizeiverordnung explizit so festgehalten ist.

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