Seit dem 1. Januar 2018 sind Maler- und Gipserfirmen in Baselland, die nicht dem Branchenverband angehören, ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Warum er nicht verlängert wurde, ist gemäss «Regionaljournal Basel» unklar, eins steht jedoch fest: Damit fällt auch der Mindestlohn weg, wodurch die Behörden keine Möglichkeit mehr haben, gegen Dumpingpreise vorzugehen.
Hinzu kommt, dass Kanton, Gewerkschaften und Wirtschaftskammer das Ende des GAV unzureichend kommuniziert hatten. So haben verschiedene Firmen die sogenannten Vollzugskosten, eine Art GAV-Steuer, weiter an die Kontrollstellen der Sozialpartner gezahlt, berichtet das «Regionaljournal»: «Wenn das wirklich stimmt, dann hätten Gewerkschaften und Wirtschaftskammer Gelder kassiert, die sie nicht mehr hätten kassieren dürfen.»
«Regionaljournal Basel»: Mindestlohn für Baselbieter Maler und Gipser gefallen