Vier Gründe, warum die USR III vor allem den grossen Firmen Steuern spart

Die Unternehmenssteuerreform III hilft den mittelgrossen und grossen Firmen, Steuern zu sparen. Vier Gründe dafür.

Wer viel Eigenkapital besitzt, kann die zinsbereinigte Gewinnsteuer anwenden.

Die Unternehmenssteuerreform III hilft den mittelgrossen und grossen Firmen, Steuern zu sparen. Vier Gründe dafür.

Von der Unternehmenssteuerreform (USR) III profitieren nicht alle Firmen gleich. Die TagesWoche hat fünf Beispiele von unterschiedlichen Firmen-Typen durchgerechnet. 

Die Beispiele zeigen: Viele Firmen können nach der Reform drastisch Steuern sparen, einige zahlen jedoch auch mehr. So zum Beispiel die Basler Pharma-Riesen, die bisher mit Steuerprivilegien und neuerdings ordentlich besteuert werden. Diese Firmen würden nach der USR III in etwa gleich viel oder leicht mehr zahlen.

Wer am meisten profitiert, sind grosse, renditestarke Unternehmen, die bisher keine Privilegien hatten. Das sind die Gründe dafür.

1. Die meisten KMU zahlen sowieso keine Gewinnsteuern

Etwa 90 Prozent der Schweizer Firmen haben weniger als zehn Mitarbeiter. Diese Unternehmen – etwa Handwerks- und Gastrobetriebe – wirtschaften mit wenig Geld und schreiben häufig kaum oder keine Gewinne.

In Basel-Stadt weisen rund die Hälfte aller angemeldeten Gesellschaften keine Gewinne aus. Ein Teil dieser Gesellschaften ist wohl nicht wirtschaftlich aktiv. Fest steht jedoch: Es gibt eine grosse Zahl an KMU, die keine Gewinnsteuern zahlen. Für sie spielt es keine Rolle, wie die Steuerreform umgesetzt wird. Sie werden sowieso nicht davon profitieren.

2. Die Grossen optimieren ihre Steuern

Kleine und mittlere Unternehmen sparen – sofern sie Gewinne schreiben – nach der Reform Steuern, weil die Kantone die ordentlichen Unternehmenssteuern senken. Zum Beispiel in Basel-Stadt sinken die Gewinnsteuern von 22 auf 13 Prozent.

Die Instrumente der Reform – wie Patentbox, zinsbereinigte Gewinnsteuer und Inputförderung – können kleine und mittlere Unternehmen aber meist nicht anwenden, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen.

Denn klar ist: Wer ein Restaurant oder ein einfaches Malergeschäft betreibt, hat wenig Möglichkeiten seine Steuerrechnung zu optimieren. Erstens: Weil es sich für sie nicht lohnt, teure Steuerberatungen zu machen. Zweitens: Weil sie ihre Firmenstruktur kaum anpassen können.

3. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer hilft nur den Grossen

Die zinsbereinigten Gewinnsteuern – auch Notional Interest Deduction (NID) genannt – können im Moment nur jene Firmen anwenden, die international tätig sind und viel Eigenkapital besitzen.

Denn der Steuerrabatt, bei dem Firmen einen fiktiven Zins auf überschüssigem Eigenkapital abziehen können, orientiert sich im Normalfall an einer zehnjährigen Bundesobligation. Diese befinden sich zurzeit in den Negativzinsen. Also gibt es für den NID keine Abzugsmöglichkeit.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein Unternehmen zum Beispiel über eine Tochterfirma in Brasilien ein Darlehen in die Schweiz überweist, kommt der sogenannte Drittvergleich zur Anwendung. Beim Drittvergleich wird dann der Zins auf dem überschüssigen Eigenkapital anhand der marktüblichen Renditen in Brasilien berechnet.

So können international tätige Firmen in der Schweiz nochmals Steuern sparen, kleinere und mittelgrosse Firmen allerdings nicht. Der NID soll denn auch in erster Linie für sogenannte Finanzierungsgesellschaften eingeführt werden. Davon gibt es in Basel-Stadt laut Insidern keine, in Zürich hingegen ein paar.

Für grosse Firmen wie Roche könnte der NID einen Anreiz darstellen, ihre Finanzierungsaktivitäten nach Basel zu verlegen. Das bestätigt das Unternehmen auf Anfrage. Der NID sei ein Anreiz, «die bestehende Situation zu hinterfragen». Im Moment verfügt Roche über Finanzierungsgesellschaften in der Schweiz, den USA und Niederlanden.

4. Patentbox nutzt Start-ups wenig

Die Patentbox hilft jenen Firmen, die viele Patente besitzen. Denn Gewinne aus Patenten sind bis zu 90 Prozent steuerbefreit – in Basel-Stadt sollen die Steuerersparnisse auf 40 Prozent der effektiven Steuerlast begrenzt werden, so sieht es die Entlastungsbegrenzung vor.

Klar ist: Start-ups haben häufig keine Patente, weil die Anmeldung von Patenten oft Jahre dauert und zudem einiges kostet.

So kann es sein, dass zum Beispiel Nestlé ihren Gewinn aus Kaffeekapseln in der Waadt reduziert versteuern kann – die Kapseln sind bereits patentiert. Ein Zürcher Start-up, das seine Erfindung noch nicht patentiert hat, erhält allerdings keine Abzüge.

Kleine Unternehmen profitieren also auch hier tendenziell weniger als die grossen.

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